Badminton wetten in der Schweiz – wer anbieten darf und was eine Quote wirklich kostet
Stand 19. Oktober 2026; geprüft gegen die Gespa-Bewilligungslogik und die Statuten von Swisslos (Sporttip) sowie Loterie Romande (Jouez Sport).

Wer in der Schweiz auf Badminton wetten will, betritt ein anderes Spielfeld als eine Fussballwette im EU-Ausland. Hier bestimmen das Bundesgesetz über Geldspiele, die interkantonale Vereinbarung und eine geschlossene Liste der Aufsichtsbehörde Gespa, was überhaupt angeboten werden darf, von wem es angeboten werden darf und welche Wetttypen überhaupt zur Verfügung stehen. Die beiden Anbieterinnen sind nicht irgendein Dutzend aus einer längeren Liste – es sind die einzigen beiden, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Wer die Wahl hat, hat faktisch die Wahl zwischen zwei Produkten, beide mit demselben Schutzregime, beide in derselben Sprache der Statistik – und beide mit einer durchaus eigenen Logik, wann eine Quote gut ist und wann nicht.
Die Vergleichsübersicht am Anfang dieser Seite gruppiert daher nicht zehn «Bookies», die im Wesentlichen dasselbe tun. Sie gruppiert die zwei Schweizer Veranstalterinnen, die mit Gespa-Bewilligung anbieten dürfen, und nennt die übrigen Marken, die Schweizer Spielende im Netz finden, ohne sie dafür zu werben. Die Tabelle trennt nach einem einzigen harten Merkmal – Bewilligungsstatus – und alles andere ist Konsequenz daraus: welche Märkte überhaupt verfügbar sind, wie hoch ein Einsatz sein darf, was eine Verlustlimite bedeutet und welche Schutzinstrumente greifen.
Eine ehrliche Bemerkung vorweg: Die ganz überwiegende Mehrheit der Webseiten, die Schweizer Badminton-Begeisterte bei einer Suche nach «online wetten» finden, ist keine bewilligte Schweizer Veranstalterin. Eine Bewilligung der Malta Gaming Authority oder Curaçao hat in der Schweiz keinerlei rechtliche Wirkung; sie schützt weder vor DNS-Sperren noch ersetzt sie den Anschluss an das schweizweite Sperrregister. Der Schweizer Rechtsrahmen ist deshalb nicht eine Lektion über Wettbewerb, sondern über eine geschlossene Auswahl, die mit gesetzlichen Mitteln durchgesetzt wird.
Rechtslage: zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste
Was das Geldspielgesetz für Badminton-Wetten bedeutet
Das Bundesgesetz über Geldspiele – das BGS, in Kraft seit dem 1. Januar 2019 – stuft Sportwetten als Grossspiele ein und verlangt für jedes Angebot sowohl eine Veranstalterbewilligung als auch eine Spielbewilligung, beides erteilt von der interkantonalen Aufsichtsbehörde Gespa mit Sitz in Bern. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Konzession, gleich aus welchem Land, hat hier keine Wirkung. Das ist nicht eine Frage der Strenge, sondern des Geltungsbereichs: Art. 4 BGS macht die Aussage eindeutig.

Für Badminton folgt daraus dreierlei:
- Erlaubt sind Wetten nur auf Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, die auf der Gespa-Liste der bewilligten Angebote stehen – in der derzeit aktuellen Fassung vom 10.09.2026. Was nicht auf dieser Liste steht, darf weder Swisslos noch Loterie Romande ins Programm nehmen.
- Veranstalten dürfen ausschliesslich die zwei interkantonalen Lotteriegesellschaften. Weitere Buchmacher mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht, weil das interkantonale Recht den Kreis auf genau diese zwei Anbieterinnen begrenzt.
- Anbieten darf auch nicht, wer im Ausland eine Konzession hält. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz eine Widerhandlung im Verwaltungsrecht und im Strafrecht, ahndbar mit Busse bis zu 500’000 Franken; das gewerbsmässige Anbieten ohne Bewilligung kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Schweizer Spielende riskieren keine Strafe; die Beschlagnahme von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Anbieter bleibt aber möglich.
Die Marktstruktur ist also keine Wettbewerbsordnung, sondern ein Duopol mit Aufsicht. Für Badminton – eine Randsportart im Vergleich zu Fussball, Eishockey oder Tennis – hat das spürbare Folgen: Das Wettprogramm ist kleiner, Live-Übertragungen sind rarer, und nicht jede Quote, die ein internationaler Anbieter auf einen Halbfinal der BWF World Tour anzeigt, ist hier überhaupt verfügbar.
Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – wer wo spielen darf
Die zwei Anbieterinnen decken die Schweiz geografisch vollständig ab, aber nicht überlappend. Wer in einem Deutschschweizer Kanton wohnt, kann ein Online-Konto nur bei Swisslos führen, deren Produkt Sporttip heisst. Wer im Welschland wohnt, geht zur Loterie Romande und deren Pendant Jouez Sport. Eine Durchmischung ist nicht möglich; die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet.
Swisslos Sporttip ist in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig. Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt nach eigenen Angaben 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Beide Organisationen sind Genossenschaften, beide unterstehen der Gespa und beide schütten ihre Reingewinne nach gesetzlichem Schlüssel an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen aus.
Diese Aufteilung prägt den Alltag: Wer am Sonntagabend kurzentschlossen auf einen Halbfinal der All England Championships wetten will, kann das tun – vorausgesetzt, das Spiel ist im Wettprogramm. Wer ein Kombi-Ticket aus fünf Disziplinen zusammenstellen will, hat dafür je nach Veranstalterin andere Bausteine zur Verfügung. Wer eine Livewette platzieren will, muss prüfen, ob das Ereignis im aktuellen Live-Angebot auftaucht. Die Gespa-Liste regelt das Was, das Konto regelt das Wo, und der Wohnsitz regelt das Wie.
Was darf auf Badminton gewettet werden – und was nicht
Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen ist abschliessend. Badminton ist dort als Sportart aufgeführt, mit den üblichen Disziplinen Herreneinzel, Dameneinzel, Herrendoppel, Damendoppel und Mixed. Was die Liste im Detail zulässt, definiert, welche Wettmärkte überhaupt angeboten werden dürfen – und hier unterscheidet sich Badminton von den Mainstream-Sportarten.
In der Praxis heisst das: Klassische Siegwetten auf einen Match sind verfügbar, ebenso Satzwetten und – wo das Programm es vorsieht – Handicap-Varianten und Über/Unter-Wetten auf Punktzahlen. Märkte, die aus dem Fussball bekannt sind – Eckbälle, Karten, Spieler-Tore – existieren im Badminton schlicht nicht, weil das Spiel sie nicht kennt. Was die Liste darüber hinaus nicht zeigt: keine Eckball- oder Kartenmärkte, keine Esports-Sektion. Qualifikationsrunden sind nur dann verfügbar, wenn die Liste sie ausdrücklich vorsieht; Damenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind vom Wettangebot ausgeschlossen.
Diese Einschränkungen sind nicht Schikanen, sondern Konsequenz einer Aufsicht, die Risiken kleinhalten will. Sie begrenzen aber auch den Reiz für Badminton-Fans, die mehr Auswahl gewohnt sind. Wer mit der Gespa-Liste vertraut ist, weiss: Badminton ist hier ein kleinerer Bestandteil eines umfangreicheren Programms, kein eigener Schwerpunkt.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperrregister und kein «Glücks-Stück»
Verlustlimiten sind Pflicht – aber selbst gesetzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Monat, bei Spielenden unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden – das ist die Schutzfunktion der Frist, weil sie einen impulsiven Entschluss am Sonntagabend abbremst, bevor das höhere Limit tatsächlich gilt. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese Selbstbeschränkung ist im Schweizer Modell der Regelfall: Der Staat schreibt keine fixe Einsatzobergrenze vor, sondern verlangt vom Veranstalter, dass eine solche Limite überhaupt gesetzt wird, bevor eine Wette platziert werden kann. Die Obergrenze von 9’999 Franken ist also nicht ein staatliches Verbot, sondern der höchste Wert, den Swisslos in seinem System zulässt. Wer weniger will, kann weniger setzen, und wer konsequent spielt, behält die Hoheit über seine eigenen Verlustgrenzen. Die Kehrseite: Wer die Limite einmal zu hoch angesetzt hat, muss 72 Stunden warten, bis eine Korrektur tatsächlich greift – ein bewusstes Delay, das Spontanität reduzieren soll.
Loterie Romande wendet dasselbe Prinzip an, in französischer Sprache und mit derselben Frist. Beide Veranstalterinnen publizieren die Limite prominent auf der Anmeldeseite und verlangen ihre Bestätigung, bevor das Konto aktiv wird.
Spielsperre und Sperrregister – das schweizweite Schutzinstrument
Wer sich selbst ausschliessen will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist mehr als eine Selbstbeschränkung; es ist ein Mechanismus, der die Sperre über die gesamte Schweizer Glücksspiel-Landschaft trägt. Wer einmal ausgeschlossen ist, wird beim Versuch der Neuanmeldung in einem anderen Schweizer Angebot abgewiesen.
Eine wichtige Nuance: Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten auf Antrag und mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden. Das ist hart, aber beabsichtigt – wer sich sperren lässt, soll sich nicht zwei Wochen später wieder freischalten können, wenn der Frust nachlässt. Zusätzlich schreibt das BGS eine Selbstpause von bis zu sechs Monaten vor, die ohne Fachstelle möglich ist. Das System setzt auf Zeit als Heilmittel: Wer drei Monate warten muss, hat drei Monate Zeit, die Entscheidung zu überdenken.
Bei Minderjährigen oder gesperrten Spielenden gibt es keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; wer unter 18 ist oder mit laufender Sperre spielt, verliert seinen Anspruch auch dann, wenn die Wette aus technischer Sicht angenommen wurde.
Was diese Schutzmechanik konkret für eine Badminton-Wette heisst
Eine typische Badminton-Wette ist klein: der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt 1 Franken pro Einzel- oder Kombinationswette. Damit lassen sich eigene Verlustlimiten fein justieren, ohne gleich an die monatliche Obergrenze zu stossen. Eine Livewette auf den dritten Satz eines Halbfinals ist mit ein paar Franken Einsatz möglich und führt nicht in einen Schaden, der die Monatslimite auffrisst.
Das ändert sich, wenn Livewetten in Serie geschaltet werden – ein Szenario, das die Schutzmechanik erkennbar adressiert. Eine Verlustlimite von 50 Franken pro Tag auf einem 10-Franken-Einsatz pro Spiel ist nach fünf Spielen aufgebraucht. Wer weiter spielt, wird technisch blockiert. Das ist das Design: Die Limite ist keine Warnung, sondern eine harte Schranke, die das System durchsetzt.
Die Offshore-Anbieter, die Schweizer Kunden via Internet erreichen, kennen diese Mechanik nicht. Sie haben weder einen Anschluss an das Schweizer Sperrregister noch eine Pflicht zur Verlustlimite, und sie können im Schweizer Rechtsraum gar nicht zur Kooperation gezwungen werden. Das ist einer der Gründe, warum die Gespa eine Sperrliste führt, auf der Domains ausländischer Anbieter via Schweizer Internet-Provider per DNS gesperrt werden – nicht zum Schutz der Spieler im Einzelfall, sondern als Druckmittel gegen das Angebot selbst.
Vergleich der Anbieter: wer in der Schweiz Badminton anbieten darf
Die Vergleichstabelle: Bewilligung ist die einzige harte Trennlinie
Die folgende Tabelle sortiert nach dem härtesten Kriterium zuerst: dem Bewilligungsstatus. Die zwei Schweizer Veranstalterinnen erscheinen mit ihrer Gespa-Bewilligung und ihrer interkantonalen Rolle; die übrigen Marken erscheinen ohne Schweizer Bewilligung, mit der ausdrücklichen Bemerkung, dass ihre ausländische Lizenz in der Schweiz keine Wirkung hat. Innerhalb der zweiten Gruppe sind die Marken alphabetisch aufgeführt, ohne Wertung, weil es für die Bewertung keinen anerkannten Schweizer Massstab gibt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin / angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Gespa-Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | ausländische Lizenz, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle trennt scharf. Sie sagt bewusst nichts über Wettangebot, Quoten oder Auszahlungszeiten der Offshore-Marken, weil die Vergleichsbasis fehlt: Was die Gespa-Liste zulässt, gilt nicht automatisch für eine ausländische Domain, und was eine ausländische Domain anzeigt, ist in der Schweiz keine rechtliche Garantie. Wer den Vergleich trotzdem führen will, muss jede Marke einzeln prüfen – was bei einem Sport mit schmalem Markt wie Badminton besonders aufwendig ist.
Was die Tabelle nicht zeigt und nicht zeigen kann: Welche der Offshore-Marken tatsächlich Badminton-Märkte anbieten, in welcher Tiefe und mit welcher Liquidität. Diese Daten liegen nicht vor, und ein seriöser Vergleich würde sie erfinden, wenn er sie hier unterbrächte. Die seriösere Aussage ist: Wer Badminton in der Schweiz wetten will, hat zwei Anbieterinnen zur Auswahl. Wer das nicht akzeptiert, sucht ein anderes Angebot – mit allen Folgen, die das im Schweizer Rechtsraum hat.
Was die Schweizer Veranstalterinnen konkret anbieten
Beide Veranstalterinnen führen Badminton in ihrem Programm, soweit die Gespa-Liste es zulässt. Das Wettangebot folgt dem internationalen Turnierkalender: BWF World Tour, All England Championships, Thomas Cup und Uber Cup für Nationalteams, Sudirman Cup für gemischte Teams, Malaysia Open. BWF World Tour Super 1000 – All England, China Open, Malaysia Open, Indonesia Open – sind die Top-Kategorien. Hier sind die Liquidität und die Quoten am stabilsten, die Märkte am breitesten.
Was die Quoten betrifft, sind beide Anbieterinnen an das gebunden, was ihr Datenlieferant anbietet. Badminton ist eine Randsportart; der Datenanbieter muss Live-Daten liefern können, was bei kleineren Events nicht selbstverständlich ist. In der Folge kann es vorkommen, dass ein Halbfinal der All England Championships mit Echtzeit-Quoten verfügbar ist, ein Challenger-Event der gleichen Woche aber nur mit Prematch-Quoten. Diese Asymmetrie ist im Markt nicht ungewöhnlich; sie ist die direkte Folge der geringeren kommerziellen Aufmerksamkeit.
Livewetten sind zugelassen, vorbehaltlich einer entsprechenden Bewilligung der Gespa. Der Sporttip schreibt in seinen Regeln, dass Wetten unabhängig davon gelten, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Diese Regelung ist Standard und bedeutet: Wer «im Bilde» wettet, verliert den Einsatz. Bei spielentscheidenden Szenarien (im Fussball Elfmeter, Rote Karte, VAR-Entscheid) kann die Veranstalterin Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten – ein Mechanismus, der bei Badminton wegen der Kürze der Ballwechsel weniger oft greift, aber im Regelwerk steht.
Cash-Out – nur ein Werkzeug, keine Garantie
Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen; eine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt zur Verfügung steht, gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist typischerweise tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Wettabschluss, hängt vom laufenden Stand ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das ist die eigentliche Mechanik: Cash-Out ist ein Werkzeug, mit dem die Veranstalterin ihre offene Wette zurückkauft – zu einem Preis, den sie selbst festlegt und jederzeit anpassen kann. Wer das Tool benutzt, akzeptiert einen Abschlag auf den möglichen Gewinn und damit eine implizite Marge der Veranstalterin. Wer das Tool nicht benutzt, hält die Wette bis zum Spielende und nimmt das volle Risiko des Ausschlagens.
Für Badminton ist Cash-Out bei Prematch-Wetten auf klare Favoriten sinnvoll, wenn das Match erwartet knapp wird; bei Livewetten ist das Timing entscheidend, weil das Spiel in der Regel schneller kippt als im Fussball. Wer Cash-Out auf eine 1.50-Siegwette auf den klaren Favoriten aktiviert, sobald dieser den ersten Satz gewinnt, sichert einen Bruchteil des Gewinns und vermeidet das Risiko einer Niederlage nach Satzverlust. Wer die Wette laufen lässt, gewinnt im Erfolgsfall mehr, riskiert aber den Totalverlust. Welche Variante besser ist, hängt von der eigenen Risikobereitschaft ab, nicht von der Quote.
Kombiboost, Quotenboosts, Profitboosts – kleine Drehungen an der Quote
Sporttip kennt drei verschiedene Bonus-Mechaniken für Kombinationen und Prematch-Wetten:
- Der Kombiboost ist nur online verfügbar (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Einzelquoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.
- Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzelne Voraussage; sie sind pro Spielendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei Cash-Out verfällt der Boost.
- Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; auch sie sind pro Person einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Gemeinsam ist diesen Mechaniken die Logik: Sie erhöhen den potenziellen Gewinn, aber sie verlangen in der Regel mehr Auswahl (Kombiboost) oder eine frühe Platzierung (Prematch-Einzelwette). Wer den Boost nutzt, verzichtet entweder auf Flexibilität oder auf Single-Ticket-Strategien. Für Badminton mit seinen wenigen Märkten ist der Kombiboost nur dann relevant, wenn das Wettprogramm an einem Tag genügend Voraussagen hergibt – was bei kleineren Turnieren selten der Fall ist. Bei grossen Events wie den All England oder den BWF World Tour Finals ist die Mechanik eher eine Option.
Eine wichtige Bemerkung zu Bonus-Begriffen: Auch im Schweizer Markt steht das Wort «Boost» nicht für ein Geschenk. Der Gewinn wird nicht garantiert; die Veranstalterin erhöht nur den Multiplikator auf den Nettogewinn, falls die Wette erfolgreich ist. Wer das Wort «Boost» als Werbeversprechen liest, missversteht das Produkt.
Badminton verstehen: Zählweise, Disziplinen und das, was eine Satzwette bedeutet
Zählweise und Satzmodus – die Grundlogik
Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung erreicht. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind – ein Satzergebnis von 30:29 ist also möglich. Diese Rallypoint-Zählweise gilt seit dem 6. Mai 2006 weltweit; zuvor konnte nur die aufschlagende Partei punkten.
Was das für Wetten heisst: Eine Satzwette «Spieler A gewinnt Satz 1» setzt voraus, dass Spieler A den ersten Satz mit zwei Punkten Vorsprung holt, gleichgültig ob das 21:15 oder 30:29 endet. Das ist nicht trivial – bei 20:20 ist ein einziger Punktwechsel entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit eines engen Satzes ist im Spitzensport nicht gering; die Quoten für ein 21:19-Ergebnis sehen oft höher aus als für 21:10, und beide Quoten sind regulär.
Ab 2027 wird die Zählweise geändert: Auf der BWF World Tour sollen Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21; die Generalversammlung 2025 hat dies mit 82 Prozent Zustimmung beschlossen. Für Wetten heisst das: Die Quotenmechanik wird sich anpassen müssen, weil die durchschnittliche Satzlänge und damit die Varianz jedes Satzes sinkt. Das ist ein struktureller Eingriff, der nicht alle Wettmärkte gleichermassen betrifft.
Disziplinen, Spielfeld und Wettbewerbsstruktur
Das Badmintonfeld ist 13,40 m lang und im Einzel 5,18 m, im Doppel 6,10 m breit. Es gibt fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Diese fünf Disziplinen spiegeln sich im Wettangebot – jede Disziplin hat eigene Märkte, eigene Quoten, eigene Liquidität.
Im Wettbewerbskalender stehen vor allem die Mannschafts-Weltmeisterschaften im Fokus: der Thomas Cup (Herren-Nationalteams, seit 1949), der Uber Cup (Damen-Nationalteams, seit 1957) und der Sudirman Cup (gemischte Teams, seit 1989). Die All England Championships sind das älteste regelmässige Badminton-Turnier der Welt, erstmals 1899 ausgetragen; sie gehören heute zur Kategorie BWF World Tour Super 1000.
Diese Struktur hat Folgen für die Wettauswahl: Einzelwettbewerbe haben in der Regel ein breiteres Wettangebot als Mannschaftswettbewerbe; die Quoten auf einen Satzgewinn oder ein Handicap sind liquider, weil mehr Daten vorliegen. Wer auf Badminton wetten will, hat im Saisonverlauf mehrere Schwerpunkte: die Team-Weltmeisterschaften im Frühjahr, die individuellen Turniere der BWF World Tour über das Jahr verteilt, die Saisonabschlüsse im Herbst.
Wie Quoten entstehen – und was die Marge kostet
Vom Einsatz zur Quote: die Mechanik
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote – also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet.
Diese Rundung ist eine praktische Eigenheit: Eine Wette zu 12.3456 Franken wird formal zu 12.34 Franken abgerundet. Bei kleinen Einsätzen ist das belanglos, bei grossen Kombinationen kann es einen Franken pro Wette ausmachen. Wer mit vielen Wetten gleichzeitig spielt, sieht den Effekt in der Monatsabrechnung.
Die Mechanik ist einfach nachvollziehbar: Eine Einzelwette zu 10 Franken Einsatz und Quote 1.85 gibt 18.50 Franken zurück (10 × 1.85). Eine Kombiwette aus zwei Voraussagen mit Einzelquoten 1.60 und 1.90 hat die Gesamtquote 3.04 (1.60 × 1.90) und derselbe Einsatz gibt 30.40 Franken. Was sich geändert hat, ist das Risiko: Die Einzelwette ist erfolgreich, wenn eines von zwei möglichen Ergebnissen eintritt; die Kombiwette ist erfolgreich, wenn beide Einzelergebnisse eintreten.
Marge – der Preis, den jede Quote trägt
Die Marge ist der Anteil, den die Veranstalterin von jedem gesetzten Franken einbehält. Sie wird über die Quoten selbst eingepreist und ist für den Spielenden unsichtbar – sichtbar wird sie, wenn man die Quoten aller möglichen Ausgänge eines Marktes zusammennimmt.
Die Rechnung: Bei einem Zweier-Markt (z. B. Sieg Spieler A vs. Sieg Spieler B) mit beiden Quoten 1.90 ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0’526 + 0’526) ≈ 1 ÷ 1’053 ≈ 0’950 oder 95.0 %. Die Marge ist 100 % − 95.0 % = 5.0 %.
Das bedeutet: Wer 100 Franken auf diesen Markt verteilt – 50 auf jede Seite – bekommt insgesamt 95 Franken ausgezahlt, wenn eines der beiden Ergebnisse eintritt. Die restlichen 5 Franken sind die Marge der Veranstalterin. Bei symmetrischen Quoten ist die Rechnung symmetrisch; bei asymmetrischen Quoten (etwa 1.40 / 2.80) verschiebt sich die Marge leicht, bleibt aber im einstelligen Prozentbereich.
Die Bandbreite der Marge bei einem Zweier-Markt liegt typischerweise zwischen 2 % und 8 %, je nach Sportart und Event. Badminton als Randsportart neigt eher zu höheren Margen, weil die Datenanbieter weniger Wettbewerb haben und die Veranstalterin weniger Liquidität aufbringen muss. Eine Marge von 5 % ist im Badminton ein ordentlicher Wert; 3 % wäre sehr gut, 8 % wäre hoch.
Wer den Vergleich zwischen Anbieterinnen führen will, kann die Quote eines konkreten Spiels heranziehen, die Quoten der beiden Ausgänge notieren und die Auszahlungsquote ausrechnen. Die Veranstalterin mit der höheren Auszahlungsquote (und damit tieferen Marge) gibt mehr Geld zurück – unter der Annahme, dass die Quoten fair sind und die implizite Wahrscheinlichkeitsverteilung stimmt. Bei Badminton ist der Unterschied zwischen 92 % und 95 % Auszahlungsquote auf Dauer spürbar; auf eine einzelne Wette macht er ein paar Rappen aus.
Was die Marge über die Fairness einer Quote sagt
Eine Quote von 1.90 auf einen Sieg «Spieler A» enthält eine implizite Wahrscheinlichkeit von 1 ÷ 1.90 = 52.6 %. Wenn der Markt glaubt, Spieler A habe tatsächlich eine 60 % Siegchance, dann ist die Quote 1.90 unter Wert. Wenn der Markt glaubt, Spieler A habe nur 45 %, dann ist die Quote über Wert. Die Marge verzerrt beide Schätzungen leicht nach unten – die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten ist grösser als 100 %, und genau dieser Überschuss ist die Marge.
Das ist die Brücke zwischen Quote und Erwartungswert: Wer eine Quote annimmt, weil er glaubt, die implizite Wahrscheinlichkeit sei zu niedrig, wettet mit positivem Erwartungswert – vorausgesetzt, die eigene Einschätzung ist besser als die der Veranstalterin. Wer eine Quote annimmt, ohne die implizite Wahrscheinlichkeit zu kennen, wettet gegen die Veranstalterin – und die hat die besseren Daten.
Im Badminton ist diese Differenz spürbar, weil das öffentliche Datenangebot dünner ist als im Fussball. Wer die Spielstärke der Top-10 der BWF World Tour kennt und die Formkurven der letzten sechs Monate verfolgt, hat einen Vorteil gegenüber einem Durchschnittsspielenden, der nur die Setzliste sieht. Das ist kein Zufall.
Einsatzgrenzen und Schutzmechanik im Detail
Mindest- und Höchsteinsätze bei Sporttip
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette 1’000 Franken und für eine Systemwette 10’000 Franken. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese Limits sind grosszügig für den Durchschnittsspielenden, aber sie sind nicht das Ende der Fahnenstange. Wer hohe Einsätze platzieren will, muss Systemwetten nutzen, die eine breitere Streuung des Einsatzes erlauben – aber auch mehr Voraussagen verlangen. Eine Systemwette mit 10’000 Franken Einsatz erfordert ein Wettprogramm, das diese Streuung trägt, was bei Badminton nicht selbstverständlich ist.
Wichtig: Diese Limiten sind kein Ausdruck der Verlustlimite. Die Einsatzlimite pro Ticket ist eine Wett-Annahme-Bedingung; die Verlustlimite ist eine Schutzbedingung, die unabhängig davon gilt. Wer einen Höchsteinsatz von 1’000 Franken pro Einzelwette hat, kann mit dieser Wette trotzdem seine Tageslimite von 50 Franken überschreiten, wenn die Limite nicht vorher gesetzt wurde – was bei Sporttip ohnehin erzwungen wird.
Systemwetten und Kombinationswetten
Eine Kombinationswette ist die Multiplikation der Einzelquoten; eine Systemwette ist eine Sammlung von Kombinationen aus einem grösseren Pool von Voraussagen. Bei einer Systemwette «2 aus 3» werden drei verschiedene 2er-Kombinationen aus drei Voraussagen gebildet; eine einzelne Niete führt nicht zum Totalverlust, sondern nur zum Verlust der entsprechenden Teilkombination.
Im Badminton ist die Systemwette eher ein Profi-Werkzeug, weil das Risiko pro Ticket grösser ist und die Varianz höher. Wer auf drei verschiedene Spiele setzt, hat in der Kombination alle drei richtig oder falsch; in der Systemwette reicht es, dass zwei richtig sind. Der Trade-off: Die Gesamtquote der Systemwette ist niedriger, weil sie eine implizite Versicherung gegen eine Niete enthält.
Offshore-Anbieter und ihre fehlende Bewilligung
Warum eine ausländische Lizenz in der Schweiz nicht zählt
Die Gespa veröffentlicht nur eine Liste gesperrter Domains – die Sperrliste. Sie führt keine Liste «ausländischer Lizenzen mit Wirkung in der Schweiz», weil es keine solche Liste geben kann: Art. 4 BGS macht die Aussage eindeutig, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder anderswo ist im Schweizer Rechtsraum ein zivilrechtlicher Vertrag mit dem Lizenzgeber, mehr nicht.
Wer auf einer Offshore-Domain spielt, hat folgende Konsequenzen zu erwarten:
- Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich nur auf den Schweizer Domains; die Offshore-Wette läuft weiter.
- Keine Schweizer Verlustgrenzen. Die Offshore-Veranstalterin kennt die 72-Stunden-Frist für Limite-Erhöhungen nicht.
- Keine Schweizer Aufsicht über faire Quoten oder korrekte Auszahlung. Im Streitfall ist der Rechtsweg in das Land der Lizenz zu gehen, nicht nach Bern.
- Beschlagnahmen möglich. Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden; die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber das Geld kann weg sein.
- DNS-Sperre möglich. Die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen lassen; Schweizer Internet-Provider blockieren die Domain per DNS. Die Sperre ist nicht absolut – VPN und ausländische DNS umgehen sie – aber sie ist Ausdruck der Schweizer Rechtsauffassung.
Was die Offshore-Marken konkret bieten – und was nicht
Die Offshore-Marken Rollbit, BDMBet, BetFury, Unibet, Rabona, BetOnRed, Betovo und HornetBet sind internationale Anbieter, die Schweizer Kunden via Internet erreichen. Sie haben in der Schweiz keine Bewilligung; ihre ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Welche Badminton-Märkte sie tatsächlich anbieten, mit welcher Tiefe und welcher Liquidität, lässt sich aus dem verfügbaren Stand nicht seriös sagen – die Daten fehlen, und ein seriöser Vergleich würde sie erfinden.
Wer trotzdem auf einer Offshore-Marke spielen will, muss die gleichen Checks machen wie bei jeder unbekannten Wettseite: Lizenz des Anbieters prüfen (in welchem Land, unter welcher Nummer), Auszahlungsbedingungen lesen, Verlustlimiten selbst setzen, eigene Aufzeichnungen führen. Das ist möglich, aber es ist Aufwand, den die Schweizer Veranstalterin abnimmt.
Faire Behandlung der Offshore-Marken in der Tabelle
Die Vergleichstabelle am Anfang dieser Seite führt die Offshore-Marken in alphabetischer Reihenfolge ohne weitere Bewertung. Das ist eine bewusste Entscheidung: Eine Wertung der Offshore-Marken würde eine Vergleichsbasis erfordern, die für Badminton nicht vorliegt. Wer eine dieser Marken ernsthaft in Betracht zieht, muss sie einzeln prüfen.
Steuern und Gewinne – was am Ende übrig bleibt
Gewinne aus Schweizer Wetten sind in der Regel steuerfrei
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 1’071’000 Franken; im Jahr 2025 lag er bei 1’070’400 Franken. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich von Kanton zu Kanton; deshalb die Formulierung «je nach Kanton» – sie ist nicht eine Ausflucht, sondern die juristisch korrekte Beschreibung. Eine typische Wette auf Badminton – sagen wir 18.50 Franken Auszahlung – liegt weit unter jedem Freibetrag; sie ist einkommenssteuerfrei, es fällt keine Verrechnungssteuer an, und der Gewinn gehört vollständig dem Spielenden.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Schweizer Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis ist aber uneinheitlich: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen; andere Kantone wenden den Freibetrag an. Wer auf einer Offshore-Marke spielt, sollte sich bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einem Steuerberater erkundigen, welche Praxis im eigenen Kanton gilt.
Keine Wettsteuer auf den Einsatz
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Der Einsatz wird nicht besteuert; besteuert wird nur der Gewinn, und auch der erst oberhalb des Freibetrags. Eine typische Badminton-Wette zu 10 Franken Einsatz, die 18.50 Franken zurückbringt, generiert 8.50 Franken steuerfreien Gewinn.
Wer auf einer Offshore-Marke spielt, zahlt in der Regel auch keine Schweizer Wettsteuer, kann aber in eine ausländische Wettsteuer fallen – je nach Lizenzland des Anbieters. Diese Steuer wird in der Regel direkt vom Gewinn abgezogen; sie ist auf der Auszahlungsbestätigung des Anbieters ausgewiesen. Für die Schweizer Steuererklärung ist sie irrelevant, weil sie bereits im Gewinn berücksichtigt ist.
Konkrete Wetten auf Badminton: was die Gespa-Liste tatsächlich erlaubt
Warum die Liste den Vergleich beeinflusst
Die Gespa-Liste ist die gleiche für beide Schweizer Veranstalterinnen. Das bedeutet: Beide können im Wesentlichen dieselben Wettbewerbe und Wetttypen anbieten. Die Unterschiede liegen in der Markttiefe, der Quotenqualität und der Benutzeroberfläche – nicht in der regulatorischen Substanz.
Diese Asymmetrie zwischen Liste und Angebot macht den Vergleich schwierig. Wer wissen will, welche Veranstalterin die besseren Badminton-Quoten hat, muss mehrere Spiele über mehrere Wochen vergleichen. Ein einzelner Schnappschuss-Quotenvergleich ist nicht aussagekräftig, weil die Quoten sich mit der Liquidität und der Marktbewegung ändern.
Häufige Fragen
Ist Badminton in der Schweiz überhaupt wettbar – und wo?
Ja, Badminton ist in der Schweiz wettbar, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstalterinnen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, und nur soweit die Gespa-Liste es zulässt. Swisslos Sporttip ist für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein zuständig; Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren und auf Badminton wetten, sofern ein Konto im eigenen Vertragsgebiet eröffnet wird.
Wie wirken sich zwei Gewinnsätze und die Verlängerung auf Satzwetten aus?
Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist oder 30 Punkte. Eine Satzwette «Spieler A gewinnt Satz 1» ist also erfolgreich, sobald Spieler A den Satz mit zwei Punkten Vorsprung holt – sei es 21:15, 21:19 oder 30:29. Die Quoten berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit enger Sätze; eine Wette auf 21:19 sieht meist höhere Quoten als auf 21:10, weil enge Sätze seltener sind als klare.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinn ist das Produkt aus Einsatz und Quote. Bei einer Einzelwette mit 10 Franken Einsatz und Quote 1.85 sind das 18.50 Franken Auszahlung, davon 8.50 Franken Nettogewinn. Bei einer Kombination werden die Einzelquoten multipliziert; zwei Quoten von 1.60 und 1.90 ergeben die Gesamtquote 3.04 und damit 30.40 Franken Auszahlung bei 10 Franken Einsatz. Der Auszahlungsbetrag wird auf zwei Stellen gerundet und auf fünf Rappen abgerundet.
Was ist die Marge, und wie liest man sie aus einer Quote?
Die Marge ist der Anteil, den die Veranstalterin von jedem gesetzten Franken einbehält. Bei einem Zweier-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt die Auszahlungsquote 95.0 %, die Marge entsprechend 5.0 %. Wer 100 Franken verteilt auf beide Seiten bekommt 95 Franken ausgezahlt. Die Marge ist die Differenz zwischen 100 % und der Auszahlungsquote. Wer Quoten vergleichen will, rechnet die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen – die Summe minus 100 % ist die Marge des Marktes.
Welche Verlustlimits gelten, und wie lange eine Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer monatlichen Obergrenze von 9’999 Franken (1’000 Franken für unter 21-Jährige). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre ist für 1 bis 180 Tage möglich, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre wird in das schweizweite Sperrregister eingetragen und gilt auch für Casinos und in Liechtenstein.
Bonus-Meldungen und Werbung: was ist erlaubt?
Werbung für Glücksspiele darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und kann mit einer Busse bis zu 500’000 Franken geahndet werden. Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 hat die Gespa 24 solcher Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die konkreten Bonusbeträge und -bedingungen stehen in den Bedingungen jeder Veranstalterin – sie sind nicht allgemein geregelt.
Die Konsequenz für Schweizer Spielende: Wer ein «Boost»-Angebot sieht, kann davon ausgehen, dass es von der Gespa geprüft ist – bei den beiden bewilligten Anbieterinnen. Wer ein «Boost»-Angebot auf einer Offshore-Domain sieht, hat keine solche Prüfung; das Angebot kann fair sein oder auch nicht, eine Schweizer Aufsicht gibt es nicht.
Welche Wettbewerbe sind verfügbar?
Die Gespa-Liste führt Badminton als Sportart mit den fünf Disziplinen auf. Welche konkreten Wettbewerbe verfügbar sind – BWF World Tour, All England, Thomas Cup, Uber Cup, Sudirman Cup, BWF World Tour Super 1000 – hängt von der jeweils aktuellen Fassung der Liste ab. Die derzeit aktuelle Fassung datiert auf den 10.09.2026; sie wird von der Gespa regelmässig aktualisiert.
In der Praxis heisst das: Das Wettprogramm der Schweizer Veranstalterinnen richtet sich nach der Liste. Was nicht auf der Liste steht, kann nicht angeboten werden – auch wenn es international ein Standard-Markt ist. Das ist eine Bremse, die das Badminton-Wettangebot kleiner hält als bei anderen Sportarten.
Welche Wetttypen sind verfügbar?
Die Gespa-Liste definiert auch die zulässigen Wetttypen. Klassische Siegwetten, Satzwetten und – wo vorgesehen – Handicap-Varianten und Über/Unter-Wetten auf Punkte oder Sätze sind verfügbar. Märkte, die aus anderen Sportarten bekannt sind, aber für Badminton nicht spezifiziert sind, sind nicht verfügbar.
Was die Liste nicht enthält: keine Märkte, die in Fussball oder Tennis gang und gäbe sind (Eckbälle gibt es im Badminton nicht; «Karten» im Sinne von Fussball-Strafen gibt es nicht; es gibt keine First-Scoring-Märkte im klassischen Sinn). Was die Liste nicht abschliessend regelt: Livewetten sind zugelassen, aber die konkrete Markttiefe hängt von der Veranstalterin und ihrem Datenanbieter ab.
Sportarten – Wettvergleichinfo.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»
