Cookie-Richtlinie – Wettvergleichinfo.com

Wer auf Wettvergleichinfo.com Wettanbieter nebeneinanderlegt, soll dafür kaum Spuren im Browser hinterlassen. Die Seite arbeitet darum mit wenigen Cookies, ergänzt um gleichartige Einträge im Local Storage oder Session Storage und um Zählpixel. Die folgenden Abschnitte sagen, was davon eingesetzt wird und wie die Wahl wieder rückgängig zu machen ist.

Was immer gesetzt wird

Notwendige Cookies halten die Sitzung, verteilen die Anfragen auf mehrere Server, sichern Formulare gegen Missbrauch und merken sich die Cookie-Wahl. Sie benötigen keine Zustimmung. Ein Sitzungs-Cookie erlischt, sobald der Browser schliesst; die gemerkte Wahl bleibt bis zu zwölf Monate bestehen.

Was nur nach Zustimmung läuft

Dazu zählen Komfortfunktionen, die etwa die Sprache oder zuletzt geöffnete Anbietertabellen behalten, und die Statistik darüber, welche Seiten gelesen werden. Beides wartet auf das Einverständnis im Banner. Für die Statistik werden IP-Adressen gekürzt, und ein Profil über mehrere Websites hinweg entsteht nicht. Werbe-Cookies mit Profilbildung gibt es nur bei ausdrücklicher Wahl.

Inhalte fremder Anbieter

Videos, Karten und andere eingebundene Dienste können Cookies der jeweiligen Anbieter mitbringen. Massgebend sind deren Datenschutzhinweise, und ein Widerspruch richtet sich an den Anbieter selbst.

Wahl ändern und Cookies löschen

Der Link «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile öffnet die Wahl erneut. Unabhängig davon blockiert oder löscht jeder Browser Cookies; die Hersteller beschreiben das so:

Fehlen die notwendigen Cookies, zeigt die Seite das Banner wieder an, und manche Funktionen stehen bis zur neuen Wahl nicht zur Verfügung.

Rechtsgrundlage und Aufsicht

Nach Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10) darf Daten auf einem fremden Gerät nur bearbeiten, wer über den Vorgang und seinen Zweck informiert und die Ablehnung zulässt. Betrifft es Personendaten, gilt zudem das revDSG (SR 235.1) in der Fassung, die seit dem 1. September 2023 in Kraft ist. Bei einem Aufruf aus der Europäischen Union kann ausserdem die DSGVO anwendbar sein. Fragen und Anzeigen gehen an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in Bern; die Datenschutzerklärung führt die Bearbeitung von Personendaten näher aus.

Stand: 19. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»