Legale Wettanbieter in der Schweiz: was die Bewilligung kostet und wer sie hat
Wer in der Schweiz auf Sport wetten will, hat genau zwei Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Swisslos betreibt Sporttip in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Alles andere, was im Internet wirbt, hat hier keine Erlaubnis und keinen Schweizer Schutz.

Stand: 19. Oktober 2026, geprüft gegen die Gespa und die aktuellen Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.
Zahlung und Auszahlung: was kostet ein Franken auf das Konto
Die Zahlung läuft bei beiden Schweizer Veranstaltern über das eigene Spielkonto. Auf das Konto geht nur, was von einem Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen der spielenden Person kommt. Krypto, anonyme Wallets, PayPal-Zahlungen an Drittadressen oder Paysafecard-Guthaben ohne Registrierung sind im bewilligten Rahmen nicht vorgesehen. Wer bei einem ausländischen Anbieter einzahlt, geht diesen Weg freiwillig, ohne Schweizer Aufsicht und ohne das hiesige Ausschlussregister.

Bei Swisslos kostet das Aufladen des Spielguthabens nichts, aber es gibt einen Rahmen: der Mindestkauf liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf geht nur, solange das Wallet CHF 9’999 nicht überschreitet. Swisslos nennt PostFinance Pay als eine Möglichkeit, das Konto direkt in der PostFinance-App zu laden. Welche weiteren Zahlungsarten aktiviert sind, hängt vom eigenen Profil ab und steht im Konto unter «Aufladen».
Gewinne unter CHF 1’000 pro Wettbestätigung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Liegt der Gewinn darüber, überweist Swisslos auf das hinterlegte Bank- oder Postkonto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist, und zwar innert drei Arbeitstagen. Auszahlungen aufs Wallet sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Freispielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen.
Bei der Loterie Romande läuft die Auszahlung über die hinterlegte Bankverbindung. Welche konkreten Bearbeitungszeiten und Mindestbeträge gelten, ist in den Jouez-Sport-Bedingungen festgehalten und hängt von der Verifikationsstufe ab. Wer zum ersten Mal auszahlt, durchläuft die Identitätsprüfung vollständig, was die erste Überweisung um einige Tage verlängern kann. Wer die Dokumente vor der ersten Auszahlung hochlädt, verkürzt diese Wartezeit.
Was eine Auszahlung tatsächlich an Geld bringt, hängt von der Quote ab. Bei einer Einzelwette mit Quote 2.00 und einem Einsatz von CHF 10 gibt der Wettschein im Erfolgsfall CHF 20 zurück, der Nettogewinn ist CHF 10. Bei einer Kombiwette mit drei Beinen zu den Quoten 1.80, 1.95 und 2.10 multiplizieren sich die Quoten zur Gesamtquote 7.35; ein Einsatz von CHF 5 bringt dann CHF 36.75, der Nettogewinn CHF 31.75. Der Gewinn wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Aus Sicht der Buchmachermarge bedeutet das: bei einem Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 auf jeder Seite zahlt das Haus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95 je eingesetztem Franken zurück, die Marge liegt bei 5 %. Bei dieser Marge kostet ein beispielhafter monatlicher Einsatz von CHF 1’000 im Schnitt rund CHF 50, eingestreut über sämtliche Wetten des Monats. Wer wissen will, was ein bestimmtes Programm wirklich kostet, vergleicht die Quoten identischer Wetten zwischen zwei Anbietern, die beide im Handel sind.
App und mobiles Wetten: was das Handy bringt
Swisslos und Loterie Romande betreiben beide ein responsives Web-Angebot, das im Browser des Handys die wesentlichen Funktionen abdeckt. Wer auf eine native App aus ist, findet im Store das jeweilige Angebot des Veranstalters, mit dem er auch spielt: in der Deutschschweiz und im Tessin die Swisslos-App, in der Romandie die App von Loterie Romande. Beide Apps lesen den Ausweis aus, verifizieren die Identität und übernehmen die im Browser gesetzten Limiten. Eine fremde Wett-App aus dem App Store hat in der Schweiz keine Bewilligung.
Beim mobilen Wetten zählt nicht das Design, sondern das, was im Live-Einsatz zählt. Sporttip zeigt im mobilen Programm das Wettprogramm, die Sporttip-Spielregeln und Cash-Out als «volles Cash-Out» an, sobald die Wette live ist. Im Live-Tick fallen Quoten teils im Sekundentakt, und das Antippen auf eine Quote muss treffsicher sein, sonst landet die Wette auf einem anderen Markt. Die mobile Bedienung der Loterie Romande ist auf Französisch gehalten und führt das Westschweizer Programm; wer parallel zur Loterie Romande nach einer deutschen Oberfläche sucht, liegt bei Swisslos richtig.
Praktisch liegt der Unterschied zwischen App und Browser im Wort «Limiten setzen». Im Spielerkonto setzen Spielende ihre Tages-, Wochen- und Monatslimite. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit eine Impulserhöhung am Sonntagabend nicht durchgeht. Diese Limiten wirken unabhängig davon, ob die Wette in der App, im Browser oder an einer Verkaufsstelle platziert wird. Wer unterwegs mehr wetten will, als die Limite erlaubt, wird abgewiesen, auch auf dem Handy.
Live-Wetten und Cash-Out: was vor Spielende geht
Live-Wetten sind in der Schweiz erlaubt, vor Spielbeginn und live. Das heisst: Swisslos darf Live-Märkte anbieten, solange die Gespa das im Programm genehmigt hat. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die sie regelmässig aktualisiert. Märkte jenseits dieser Liste darf der Veranstalter nicht anbieten.
Eine Besonderheit bei Live-Wetten bei Sporttip: Die Wette zählt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Was im Stadion passiert, ist entscheidend, nicht das Bild. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, der Einsatz wird zurückerstattet. Swisslos kann dasselbe in spielentscheidenden Situationen tun, also bei Elfmeter, Roter Karte oder nach einem Videoschiedsrichter-Entscheid, um Wetten auf das Ereignis aus dem Markt zu nehmen.
Cash-Out ist bei Sporttip nur als vollständiges Cash-Out verfügbar, nicht teilweise. Das heisst: Wer eine Kombiwette mit vier Beinen hat und nach dem dritten Bein aussteigen will, bekommt einen Betrag, der tiefer liegt als der mögliche Gewinn bei weiterlaufender Wette. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten und kann den Cash-Out-Betrag jederzeit anpassen. Ist Cash-Out einmal ausgeführt, lässt er sich nicht rückgängig machen. Bei der Loterie Romande ist Cash-Out je nach Verfügbarkeit im Wettschein angeboten; das volle Cash-Out entspricht der Marktpraxis.
Die Frage, ob Cash-Out sich rechnet, hängt am eigenen Modell. Wer eine Wette frühzeitig sichert, verzichtet auf möglichen Gewinn und nimmt einen kleinen, garantierten Betrag mit. Wer die Wette laufen lässt, läuft ein letztes Restrisiko, oft zu einer Quote, die sich zuvor schon gegen ihn entwickelt hat. Cash-Out gibt dem Haus einen zusätzlichen Hebel, weil der Cash-Out-Betrag unter dem Fair Value der offenen Wette liegt und die Marge so zweimal eingezogen wird, einmal beim ursprünglichen Wettpreis, einmal bei der vorzeitigen Abrechnung.
Wettarten und Quoten: was die Quote über die Marge verrät
Bei Sporttip stehen Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Eine Einzelwette trifft eine Voraussage auf ein Wettereignis. Eine Kombinationswette setzt mehrere Voraussagen auf einem Wettschein, alle müssen sitzen. Eine Systemwette kombiniert mehrere Wetten so, dass auch bei einem oder mehreren Fehlschlägen noch ein Gewinn übrig bleibt. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 pro Wette, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, Wetten über der Limite nimmt Swisslos nicht an.
Bei Kombinationen wird die Gesamtquote zum Produkt der Einzelquoten. Eine Yankee-Wette ist eine Kombination aus elf Wetten auf vier Voraussagen: sechs Zweierkombis, vier Dreierkombis und eine Viererkombi. Eine Heinz-Wette geht noch weiter, sechs Voraussagen, siebenzig Wetten. Der Vorteil ist, dass nicht alles stimmen muss; der Nachteil ist, dass schon ein Fehlschlag eine der kleineren Kombinationen fallen lässt und die Gesamtbilanz häufig negativ wird, wenn die Quote jedes Beins zu niedrig ist, um die vielen Wetten zu tragen.
Was die Quote wirklich aussagt: Eine Quote 2.00 bedeutet, der Anbieter schätzt die Wahrscheinlichkeit auf 50 % und legt die Marge obendrauf. Zwei parallele Quoten 1.90 / 1.90 ergeben, wie oben gerechnet, eine Marge von 5 %. Steigt die Marge, sinkt die Auszahlungsquote. Wer Quoten vergleicht, vergleicht nicht die Zahl, sondern die implizierte Marge. Bei einem Favoriten mit Quote 1.20 zahlt das Haus bei einem Markt, der auf 1.20 / 4.50 / 9.00 steht, weniger zurück als nötig, und der Aussenseiterblock rechts ist überproportional teuer.
Quotenboosts und Profitboosts sind bei Sporttip möglich, aber an Regeln gebunden. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Person einmal nutzbar, und beim Cash-Out verfällt der Boost. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines bestimmten Ereignisses um einen genannten Prozentsatz, ebenfalls limitiert und einmal pro Wettende. Der Kombiboost wiederum ist an mindestens vier Voraussagen zu je Quote 1.50 oder höher gebunden, der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Anzahl Voraussagen, von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Sportarten und Wettbewerbe: was auf den Wettschein darf
Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wetten auf Wettereignisse, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Wetten auf Trainingsläufe, auf Ecken oder Karten als reguläre Märkte im Wettprogramm sowie ein Esports-Abschnitt, weil Esports-Wetten in der Liste nicht auftauchen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt.
Was bleibt, ist Fussball, Tennis, Eishockey und eine Reihe weiterer Sportarten, die in der Liste geführt sind. Qualifikationsrunden werden nur dann aufgenommen, wenn sie in der Liste stehen. Damenwettbewerbe ebenso. Ranking-Wetten sind nur erlaubt, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Heisst: Wer auf Formel-1-Trainingsresultate wetten will, sucht vergebens.
Was bei Sporttip auf dem Programm steht, schöpft sich aus dieser Liste. Wettbewerbe ausserhalb der Liste führen nicht zu einer Wette, und was im Wettprogramm erscheint, ist immer das Ergebnis einer Gespa-Genehmigung. Wer ein ausländisches Programm gewohnt ist, das Hunderte Märkte pro Spiel zeigt, wird bei Sporttip deutlich weniger Auswahl finden. Das ist der Preis des Schweizer Rahmens.
Die Loterie Romande führt ihr Programm nach denselben Regeln, mit Schwerpunkten auf Fussball, Eishockey und Tennis sowie auf Wintersportarten und Radsport, die in der Westschweiz stark nachgefragt sind. Die Auswahl ist mit der Deutschschweiz vergleichbar, die Programme sind aber sprachregional unterschiedlich kuratiert.
Neue Buchmacher in der Schweiz: warum es praktisch keine gibt
Ein «neuer» Wettanbieter in der Schweiz ist begrifflich fast eine contradictio in adicto. Die interkantonale Vereinbarung begrenzt die Zahl der Sportwettenveranstalter auf zwei: Swisslos und Loterie Romande. Eine neue Marke, die in der Schweiz Sportwetten anbieten will, müsste eine Bewilligung beantragen, und die Aufsicht vergibt diese Bewilligung im Rahmen eines bewusst eng gehaltenen Marktes. In der Praxis heisst das: Es gibt keine dritte Schweizer Bewilligung. Was im Internet als «neue Wettanbieter 2026» beworben wird, sind ausländische Marken, die hierzulande nicht bewilligt sind.
Wer hinter einer solchen Marke nach einer Lizenz sucht, findet meist eine ausländische Aufsicht: Curaçao, Malta, das Vereinigte Königreich, Deutschland. Diese Lizenzen gelten in der Schweiz nicht, weil das Geldspielgesetz die Bewilligung ausdrücklich an die Schweizer Aufsicht bindet. Wer auf einer solchen Seite einzahlt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner, keinen Zugang zum hiesigen Ausschlussregister, und die Gewinne werden auf ein Konto ausbezahlt, das die schweizerische Bankenaufsicht nach den Regeln zur Geldwäscherei prüft.
Neu auftretende Marken sind im Marktsegment der ausländischen Anbieter häufig «Curaçao-lizenziert», oft über eine Holding auf den Niederländischen Antillen. Dieser Lizenztyp ist alt, preiswert und schnell zugeteilt, in der regulatorischen Qualität aber nicht vergleichbar mit einer europäischen Lizenz nach MiCA- oder GLI-Standards. Wer dort spielt, verlässt sich auf den Ruf der Marke, nicht auf eine Aufsicht.
Ein zweiter, leiserer Aspekt: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS-Sperre blocken. Wer in der Schweiz lebt und eine solche Seite öffnet, landet je nach Provider auf einer Hinweisseite. Die Sperrliste wird laufend aktualisiert. Was heute nicht gesperrt ist, kann morgen gesperrt sein, und was morgen auftaucht, kann schon auf einer Beobachtungsliste stehen. Domain-Hopping, also das schnelle Wechseln einer Domain auf die nächste, ist ein bekanntes Muster.
Die zwei Schweizer Anbieter im direkten Vergleich
Die Tabelle ordnet die zwei Veranstalter nach ihrer Schweizer Rechtsstellung und ihrer Trägerschaft. Ausländische Marken sind hier ausdrücklich nicht aufgeführt.
| Marke | Schweizer Bewilligung | Trägerschaft und Aufsicht |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht durch die Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne; Aufsicht durch die Gespa |
Was die Tabelle nicht zeigen kann: die operative Seite. Beide Veranstalter sind Lotteriegesellschaften mit langer Tradition, deren Hauptaufgabe die Lotterie ist. Sportwetten sind ein Teilbereich. Die Gewinne aus diesem Bereich fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer bei Sporttip oder Jouez Sport spielt, finanziert mit jeder Wette einen Teil des öffentlichen Nutzens, der über die Kantone verteilt wird.
Was die operative Seite zweitens nicht zeigen kann: die Programmvielfalt. Beide Anbieter führen ein Programm, das von der Gespa-Liste abhängt. Sie sind beide Grossspielveranstalter, und ihre Märkte überschneiden sich stark. Bei den Quoten gibt es je nach Spiel Unterschiede; ein direkter Quotenvergleich lohnt sich vor einer grösseren Wette.
Wer zwischen den beiden wählt, wählt weniger zwischen Programmen als zwischen Regionen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, ist automatisch bei Sporttip. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder im Wallis wohnt, ist automatisch bei Jouez Sport. Die beiden decken die Schweiz gemeinsam ab, ohne Überlappung.
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Das Geldspielgesetz der Schweiz unterscheidet Grossspiele und Kleinspiele. Sportwetten sind Grossspiele und brauchen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Beide Bewilligungen werden von der Gespa vergeben, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land hat hier keine Wirkung, und das Gesetz schreibt fest, dass eine ausländische Bewilligung die Schweizer Bewilligung nicht ersetzt.
Innerhalb dieses Rahmens haben die Kantone in einer interkantonalen Vereinbarung entschieden, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Swisslos, mit Sitz in Basel, organisiert Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, organisiert Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Diese Zweiteilung ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2019 unverändert.
Was das praktisch bedeutet, lässt sich an drei Punkten festmachen. Erstens: Eine dritte Schweizer Wettmarke gibt es nicht, und es wird unter dem heutigen Recht keine geben. Zweitens: Wer eine ausländische Lizenz präsentiert und damit wirbt, in der Schweiz legal zu sein, nutzt die fehlende Vergleichbarkeit aus. Drittens: Eine Sperrliste der Gespa enthält Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Provider per DNS blocken. Die Sperrliste wird laufend aktualisiert, und was auf ihr steht, unterliegt einem ständigen Wettlauf mit neuen Domains.
Die Gespa schreibt zudem in ihrer Praxis vor, dass die zugelassene Wettauswahl geschlossen ist, also dass nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten bewilligt sind, die in der Gespa-Liste stehen. Was nicht in der Liste steht, ist im bewilligten Programm nicht erlaubt. Welche Berechtigung welche Veranstalter genau haben, ist im Gespa-Verzeichnis hinterlegt.
Spielerschutz: wer sich selber schützen muss
Der Spielerschutz im bewilligten Schweizer System baut auf drei Säulen. Die erste ist die Identitätsprüfung. Bei Sporttip und Jouez Sport muss sich jede spielende Person mit einem gültigen Ausweis identifizieren, bevor eine Auszahlung möglich ist. Die Daten werden gegen Adressdatenbanken geprüft, und wer bereits gesperrt ist, kann kein neues Konto eröffnen. Eine Person darf sich nur einmal pro Veranstalter registrieren, mit korrektem Wohnsitz im Vertragsgebiet.

Die zweite Säule sind die selbst gesetzten Limiten. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen Tag, eine Woche und einen Monat festlegen. Die Obergrenze liegt für Volljährige bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite tritt sofort in Kraft, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, damit ein impulsiver Anstoss am Sonntagabend sich abkühlt. Zusätzlich lässt sich eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Die Loterie Romande folgt denselben Grundsätzen.
Die dritte Säule ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und in Liechtenstein. Ein Aufheben ist erst nach drei Monaten möglich, mit Beteiligung einer Fachstelle.
Was im Schutz nicht steckt, ist eine staatliche Einzahlungsobergrenze. Die Schweiz kennt keinen festen Depositcap wie einige Nachbarländer. Wer sich selbst nicht begrenzen will, kann auf das eigene Spielverhalten allein vertrauen, was in der Praxis heikel ist. Hier kommt die zweite Schutzlinie zum Tragen: Werbung für Glücksspiel darf nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen, sie darf nicht irreführend sein, und das Gesetz sieht für bestimmte Verstösse Bussen bis CHF 500’000 vor.
Wer sich beim Spielen ausserhalb des bewilligten Rahmens bewegt, verliert diesen Schutz vollständig. Ausländische Anbieter sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, nicht an die Identitätsprüfung der Gespa und nicht an die Limitensetzung. Im Streitfall gibt es keinen Schweizer Ansprechpartner. Das ist der Hauptunterschied zwischen einer bewilligten Wette in Lausanne oder Basel und einer Wette auf einer ausländischen Seite.
Krypto und Anonymität: warum das im Schweizer Modell nicht geht
Sucht man im Internet nach Bitcoin-Wettanbietern, stösst man auf Anbieter, die mit «anonymen Wetten», «Kein KYC» und «Auszahlung in BTC innert Stunden» werben. Keines dieser Versprechen gilt im bewilligten Schweizer Rahmen. Im Schweizer Recht sind Gewinne und Spielguthaben auf ein Zahlungskonto auf den Namen der spielenden Person auszubezahlen. Das schliesst anonyme Wallets und Krypto-Auszahlungen aus.
Drei Gründe tragen das Verbot. Erstens: Die Identitätsprüfung ist nach dem Geldspielgesetz Pflicht, bevor Geld fliesst. Anonymität ist damit ausgeschlossen. Zweitens: Geldwäschereiregeln verlangen die Nachvollziehbarkeit aller Zahlungsflüsse, was bei Krypto ohne externe Treuhänder nur schwer abbildbar ist. Drittens: Die Geldspielaufsicht will verhindern, dass Gewinne aus ungedeckten Wetten in einem Schweizer Konto landen.
Wer bei einer ausländischen Krypto-Site spielt, geht diesen Weg freiwillig und ohne Schweizer Schutz. Die Auszahlung erfolgt dort in Krypto an die angegebene Wallet, die steuerliche Behandlung richtet sich nach kantonaler Praxis. In Thurgau etwa werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll besteuert, unabhängig vom Betrag. Wer dort wohnt und regelmässig spielt, sollte das wissen.
Was die Schweiz für Krypto-Spieler öffnet, ist die Selbstsperre als grundsätzliches Werkzeug: Wer das Problem früh erkennt, kann sich von der Schweizer Plattform sperren lassen. Es erfasst aber nicht die ausländischen Plattformen, und genau dort bewegen sich die Spieler, die zu anonymen Wetten tendieren. Der wirksame Schutz greift da, wo die Person spielt, und nicht da, wo der Werbeversprechen entsteht.
Boni und Gratiswetten: was in der Schweiz erlaubt ist
Gratiswetten und Boni klingen wie Geschenke, sind aber an enge Regeln gebunden. Gratisguthaben brauchen nach dem Geldspielgesetz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Eine Zustimmung gilt dem konkreten Angebot und ist nicht generell. Boni, die ohne diese Zustimmung laufen, sind unzulässig.
Was bei Sporttip im Programm steht, geht durch diese Zustimmung. Der Kombiboost etwa verlangt mindestens vier Voraussagen zu je Quote 1.50 oder höher und belohnt den Nettogewinn mit einem Bonus, der mit der Anzahl Voraussagen steigt: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn. Der Bonus fällt nur an, wenn alle Voraussagen stimmen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Geschenk, sondern eine Zusatzquote auf eine korrekt getroffene Kombination.
Quotenboosts und Profitboosts sind die zweite Kategorie. Beide gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten, pro Person einmal nutzbar. Beim Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost nutzt, gewinnt einen besseren Wettpreis auf eine konkrete Wette, gibt aber andere Rechte auf.
Werbung mit «gratis Startguthaben», «100 % Bonus auf die erste Einzahlung» oder «risikofreie Wette» stammt aus dem ausländischen Markt. Im Schweizer Modell sind solche Werbungen nicht erlaubt und werden von der Gespa und der Wettbewerbsbehörde verfolgt. Wer solche Werbung sieht, ist auf einer ausländischen Seite. Was die Seite dann tatsächlich auszahlt, hängt am Kleingedruckten und an der Höhe der Marge, nicht am Bonusversprechen.
Die ökonomische Übersetzung ist einfach: jeder Bonus ist eine Marketing-Ausgabe des Anbieters, die über die Marge der Wetten wieder eingespielt wird. Wer einen Bonus annimmt, akzeptiert im Schnitt eine leicht höhere Marge und einen höheren Mindestumsatz. Im Schweizer Modell, wo der Markt klein und die Boni eng begrenzt sind, ist der Effekt gedämpft. Im ausländischen Modell, wo der Markt gross und der Wettbewerb aggressiv ist, ist er gross. Genau dort lohnt sich das genaue Lesen der Bedingungen.
Operator-Übersicht: die zwei Schweizer Veranstalter und die ausländischen Marken
Die Schweizer Sektion der Übersicht besteht aus den beiden bewilligten Veranstaltern. Sie sind die einzigen, die in der Schweiz eine Bewilligung haben. Was dort über sie gesagt wird, gilt nur, soweit die Fakten dies tragen. Alles, was sie nicht abdecken, bleibt offen.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip für die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, das Tessin und Liechtenstein. Gegründet vor Jahrzehnten als Lotteriegesellschaft, ist sie heute eine der beiden einzigen Schweizer Veranstalterinnen von Sportwetten, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.
Wetten stehen Personen ab 18 offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer im Wettkampf steht, darf nicht auf sich selbst wetten. Der Mindesteinsatz pro Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, die Höchstgrenze pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, pro Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite nimmt Swisslos nicht an.
Was das Programm trägt, ist die Gespa-Liste. Sporttip zeigt Fussball, Eishockey, Tennis und weitere Sportarten, je nach Saison. Quotenboosts und Profitboosts sind online möglich, der Kombiboost ab vier Voraussagen ab Quote 1.50. Cash-Out gibt es nur online, nur als volles Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Wetten, die nach Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos dasselbe tun.
Wer Sporttip nutzt, finanziert mit jeder Wette einen Teil des öffentlichen Nutzens, der nach der interkantonalen Vereinbarung zur Hälfte nach Bevölkerung und zur Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vertragskantone verteilt wird. 0.5 % des Bruttospielertrags fliessen in die Spielsuchtabgabe. 2025 waren das CHF 3’863’790. Im selben Jahr betrug der Bruttospielertrag aus Sportwetten CHF 169 Mio., ein Rückgang um 7.0 % gegenüber 2024, den Swisslos unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückführt.
Sporttip eignet sich für Spielende mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, die ein stabiles, reglementiertes Programm suchen und mit den Schweizer Quotenformaten vertraut sind. Wer die breitere Marktauswahl einer ausländischen Seite gewohnt ist, wird das Programm als schmal empfinden, was nicht Schwäche, sondern der bewilligte Rahmen ist. Die App deckt das Programm vollständig ab, die Limiten gelten unterwegs genauso wie am Schreibtisch. Was ein Leser vor dem ersten Spiel prüfen sollte, ist die eigene Verlustlimite, weil sie das einzige Werkzeug ist, das die Marge des Hauses in eigener Hand lässt.
Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande ist die Lotteriegesellschaft der sechs Westschweizer Kantone. Sie organisiert Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport. Ihr Sitz liegt in Lausanne, Avenue de Provence 14, sie beschäftigt rund 221 Mitarbeitende und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, also genau jene Romandie, die im Namen steht.
Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann sich online registrieren und Jouez Sport nutzen. Das Programm folgt der Gespa-Liste und ist im Westschweizer Alltag verankert: Eishockey, Fussball, Tennis und Wintersportarten sind die tragenden Pfeiler. Die Verkaufsstellen im Land übernehmen das Bargeldgeschäft und prägen die Marke im Alltag, was im Schweizer Markt eine andere Rolle spielt als bei einem reinen Online-Anbieter.
Die Loterie Romande folgt denselben Spielerschutzregeln wie Swisslos: Identitätsprüfung, Limiten, Spielsperre, Mindestalter 18. Die Aufsicht ist die Gespa, der regulatorische Rahmen ist der gleiche. In der Werbung und im Spielerschutz zeigt sich, dass die Loterie Romande 2025 von der Gespa 24 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erhalten hat, gegen acht bei Swisslos. Beide Werte sind klein, was die Enge des Marktes und die Vorsicht der Aufsicht zeigt.
Wer in Genf oder Lausanne wohnt und im Westschweizer Stil wetten will, ist bei Jouez Sport am richtigen Ort. Wer programmatisch das Maximum an Spielen und Wettbewerben sucht, wird auch hier das Programm als schmal empfinden, was nicht an Loterie Romande liegt, sondern am Schweizer Modell. Wer die Romandie versteht, weiss, dass das Programm sprachregional gepflegt ist, was sich in Kommentaren und Hilfetexten niederschlägt.
AmunRa
AmunRa ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie tritt im Internet mit einem breiten Wettprogramm und einem Casino-Angebot auf, das hier nicht weiter zerlegt wird. Für die Schweiz gilt: Eine Lizenz, die AmunRa ausweist, hat hier keine Wirkung, weil das Geldspielgesetz eine Schweizer Bewilligung verlangt. Wer auf AmunRa wettet, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner, keinen Zugang zum Sperrregister und keine Möglichkeit, eine Auszahlung über die hiesige Aufsicht zu erstreiten. Die Marke eignet sich für Personen, die das ausländische Modell bewusst wählen und die fehlende Schutzlinie akzeptieren.
Wer auf AmunRa spielt, sollte vorher prüfen, ob die Seite im aktuellen Sperrlisten-Stand der Gespa auftaucht. Eine Sperrung führt je nach Provider zu einer DNS-Sperre und einem Stopp der Zahlungswege. Das ist kein Werbe-, sondern ein Vollstreckungsakt. Wer mit seinem Internetanbieter eine offene Rechnung riskiert, sollte die Liste vor dem Login prüfen.
HighFlyBet
HighFlyBet ist eine weitere ausländische Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das Angebot wirkt mit vielen Sportarten, einem Sportwetten- und Casino-Mix und einer modernen Oberfläche, was aber an der fehlenden Bewilligung nichts ändert. Wer einzahlt, akzeptiert die Regeln des Anbieters und das ausländische Aufsichtsregime. Es gibt in der Schweiz keine Anlaufstelle bei Streit.
Was HighFlyBet von anderen ausländischen Marken unterscheidet, ist die Auszahlungsgeschwindigkeit, die im Marketing genannt wird. Ohne konkrete Zahlen aus den Geschäftsbedingungen bleibt das ein Werbeversprechen. Wer sich für die Marke interessiert, sollte die Auszahlungsbedingungen lesen, insbesondere den Identifikationsprozess, die Mindest- und Höchstbeträge und die Liste der Zahlungswege.
Rollbit
Rollbit verbindet Sportwetten mit Krypto-Casino und ist auf eine jüngere Zielgruppe ausgerichtet. Eine Schweizer Bewilligung hat Rollbit nicht. Wer mit Krypto einzahlt, geht den ausländischen Weg, ohne Schweizer Aufsicht und ohne den Schweizer Schutzrahmen. Die Auszahlung in Krypto an die angegebene Wallet unterliegt den Regeln des Anbieters, und die steuerliche Behandlung richtet sich nach dem Wohnsitzkanton. In Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll steuerpflichtig, unabhängig vom Betrag.
Wer mit Krypto spielt, sollte die Volatilität des Coins im Auge behalten. Ein Gewinn in BTC kann zwischen Wettausgang und Verkauf schwanken, und was in Franken auf dem Konto landet, hängt am Wechselkurs zum Zeitpunkt des Verkaufs. Das ist kein Schutzproblem, sondern ein Mechanikproblem, das im Schweizer Modell nicht auftaucht, weil hier in Franken abgerechnet wird.
FortuneJack
FortuneJack ist eine der älteren Krypto-Wettmarken und auf Sportwetten und Casino spezialisiert. Eine Schweizer Bewilligung hat FortuneJack nicht. Die Auszahlung läuft in Krypto, ohne Schweizer Aufsicht, und das Hausrecht der Marke gilt im Streitfall. Wer die Marke nutzt, verlässt sich auf deren Ruf und Auszahlungspraxis.
Für die Schweiz gilt: FortuneJack fällt in die Kategorie der ausländischen Marken, die hier weder über eine Bewilligung noch über einen hiesigen Ansprechpartner verfügen. Wer dort einzahlt, nimmt das volle Auslandsrisiko.
DirectionBet
DirectionBet ist eine ausländische Marke, die in mehreren europäischen Märkten auftritt. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht ausgewiesen. Für die Schweiz bleibt die Marke genau das, was sie in der Gespa-Sprache ist: ohne Schweizer Bewilligung. Im Spielerschutz heisst das: kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, keine Identitätsprüfung im Schweizer Sinn, keine hiesige Anlaufstelle im Streitfall.
Playzilla
Playzilla ist eine ausländische Marke mit Sportwetten und Casino. Die Marke taucht im europäischen Marketing regelmässig auf, hat aber keine Schweizer Bewilligung. Wer auf Playzilla spielt, akzeptiert die ausländischen Regeln. Im Streitfall ist die Anlaufstelle des Anbieters im Ausland. Die Gespa-Logik ändert nichts an der Frage, ob die Seite im Moment erreichbar ist; sie bestimmt nur, was sie im Schweizer Rahmen ist.
Betovo
Betovo ist eine ausländische Marke im Sportwetten- und Casino-Bereich. Sie ist in mehreren Ländern aktiv, in der Schweiz nicht bewilligt. Wer hier spielt, geht den ausländischen Weg, ohne Schweizer Aufsicht. Das Modell entspricht den anderen ausländischen Marken: Auszahlung auf das eigene Zahlungskonto beim Anbieter, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht.
Boomerang Bet
Boomerang Bet schliesst die Liste der ausländischen Marken ab. Boomerang Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, der im europäischen Raum Sportwetten und Casino anbietet. Für die Schweiz gilt das gleiche Bild: keine Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Ansprechpartner. Wer dort einzahlt, geht den ausländischen Weg.
Was kostet ein Monat Wetten?
Wer im Monat CHF 1’000 bei einer Zweiwege-Wette zu Quoten 1.90 / 1.90 setzt, zahlt im Schnitt nicht 1’000 Franken und gewinnt, sondern verliert im Schnitt 5 % des Einsatzes über die Monatsstrecke. Das sind rund CHF 50 an Marge, eingestreut über alle Wetten, die in dem Monat platziert werden. Die genaue Verteilung hängt vom Zufall ab, der Erwartungswert ist die 5 %, die im Quotenpaar steckt.
Wer ein Programm an einem Wochenende mit hundert kleinen Wetten spielt, hat eine höhere Anzahl an Wettanlässen, was die Marge nicht ändert, aber die Varianz erhöht. Wer konsequent bei grossen Favoriten liegt, hat tiefere Quoten und häufigere Treffer, was die Marge auf das Volumen drückt. Wer lange Aussenseiter sucht, hat höhere Quoten und seltenere Treffer, was die Marge stärker wirken lässt. Was sich nie ändert, ist die Marge des Hauses, die in jeder Quote steckt.
Ein zweiter Kostenpunkt sind Cash-Out und das vorzeitige Schliessen. Wer eine Wette vor dem Ende sichert, nimmt einen garantierten Betrag, der unter dem fairen Wert der offenen Wette liegt. Die Marge wird zweimal genommen, einmal beim ursprünglichen Wettpreis und einmal bei der Cash-Out-Abrechnung. Wer oft Cash-Out nutzt, erhöht seinen durchschnittlichen Verlust, ohne es zu merken. Sporttip weist ausdrücklich darauf hin, dass Cash-Out tiefer liegt als der mögliche Gewinn, nicht garantiert ist und der Anbieter ihn jederzeit ändern kann.
Was diese Rechnung nicht enthält, sind die Bonusbedingungen. Ein Kombiboost mit 5 % Bonus erfordert vier Voraussagen zu je Quote 1.50, was im Schnitt nur dann zu einem Mehrertrag führt, wenn der Boost den höheren Umsatz kompensiert. Wer einen Boost nutzt, tauscht einen Teil der Flexibilität gegen eine Zusatzquote. Bei kleinen Boosts fällt die Rechnung oft negativ aus, weil die zusätzlichen Beine die Trefferquote drücken. Bei grossen Boosts, etwa 100 % bei fünfzehn Voraussagen, geht die Rechnung nur dann auf, wenn die meisten Beine sitzen. Beides ist kein Geschenk, sondern ein verändertes Wettmodell.
Häufige Fragen
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz sind nur zwei Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz tätig: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos deckt die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Alle anderen Anbieter, die online in der Schweiz sichtbar sind, haben keine Schweizer Bewilligung.
Wie viele bewilligte Wettanbieter gibt es, und für welche Kantone?
Genau zwei. Swisslos Sporttip für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, das Tessin und Liechtenstein. Loterie Romande Jouez Sport für FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in einem Kanton wohnt, der nicht im Vertragsgebiet des Veranstalters liegt, kann dort kein Online-Konto eröffnen.
Woran erkennt man einen seriösen Wettanbieter in der Schweiz?
Ein seriöser Anbieter in der Schweiz trägt eine Schweizer Bewilligung, ist im Gespa-Verzeichnis auffindbar, fordert die Identitätsprüfung vor der Auszahlung und bindet das Spielkonto an ein Konto auf den eigenen Namen. Ausländische Lizenzen aus Curaçao, Malta oder Deutschland sind kein Ersatz. Wer auf einer ausländischen Seite spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Ansprechpartner und keinen Zugang zum hiesigen Sperrregister.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa?
Die Sperrliste der Gespa ist die Liste ausländischer Domains, die in der Schweiz per DNS gesperrt sind. Schweizer Internetanbieter setzen die Sperre auf ihren DNS-Servern um, sodass die Domain im Inland nicht ohne Weiteres erreichbar ist. Die Liste wird laufend aktualisiert, und was heute nicht gesperrt ist, kann morgen gesperrt sein. Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste.
Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt die Quote über die Marge?
Bei zwei bewilligten Anbietern zeigt sich der Quotenunterschied an einzelnen Spielen, nicht über das ganze Programm. Wer Quoten vergleicht, vergleicht die implizierte Marge. Bei zwei Quoten 1.90 / 1.90 zahlt das Haus 95 % der Einsätze zurück, die Marge beträgt 5 %. Bei 1.80 / 1.80 sind es 90 %, die Marge 10 %. Je höher die Marge, desto schlechter die Auszahlung. Wer die Quoten über das Programm verfolgt, sieht Unterschiede, die je nach Spiel und Markt variieren.
Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert?
Gewinne aus Grossspielen mit Schweizer Bewilligung sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bund setzt den Freibetrag auf CHF 1’071’000 ab 1.1.2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), die Kantone setzen eigene Schwellen, und die Schwelle heisst je nach Kanton. Wer unter dem Freibetrag bleibt, zahlt keine Einkommenssteuer auf den Wettgewinn und keine Verrechnungssteuer. Bei Gewinnen ausländischer Anbieter richtet sich die Besteuerung nach kantonaler Praxis; in Thurgau etwa sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig steuerpflichtig. Für die exakte Höhe fragt man die kantonale Steuerverwaltung oder einen Steuerberater.
Rechtslage – Wettvergleichinfo.com
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