Wettseiten mit Bonus in der Schweiz: was erlaubt ist und was es kostet
Auf dem Schweizer Markt sucht eine Wettende oft zuerst nach dem höchsten Bonus, dabei entscheidet die Rechtslage zuerst: Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten im Inland durchführen. Wer ausländische Anbieter mit grossen Bonusversprechen nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht, mit Sperrliste, ohne Schweizer Schutz und mit anderer Besteuerung.

Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Gespa-Publikationen und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter (Swisslos Sporttip Version 4.2, Loterie Romande Jouez Sport).
Rechtslage: wer in der Schweiz wetten darf
Der Bund unterscheidet klar zwischen Grossspielen und Geschicklichkeitsspielen. Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Veranstalterin braucht eine Bewilligung pro Veranstalter und pro Spiel (Art. 21-25 BGS), und die Geltung beschränkt sich auf die Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben bei Lotterien und Sportwetten zwei Organisatoren zugelassen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die Westschweiz (Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis). Wer im Online-Konto wetten will, muss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und sich mit Ausweis identifizieren; Minderjährige sind ausgeschlossen. Eine Anbieterin ausserhalb dieser zwei fällt automatisch in die Offshore-Kategorie, auch wenn sie in Malta, Curaçao oder Gibraltar lizenziert ist.
Was gewettet werden darf, bestimmt die Gespa über eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Qualifikationsrunden, Damenwettbewerbe und Rangierungswetten zählen nur, wenn sie dort stehen; Eckbälle, Kartenmärkte und Esports sind nicht in der Liste. Livewetten sind zugelassen, soweit die Bewilligung der Veranstalterin sie abdeckt; das BGS verbietet keine bestimmte Live-Marke. Virtuelle Sportarten sind nicht eigens geregelt.
Dass Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist (Art. 74 Abs. 3 BGS, Busse bis CHF 500’000 nach Art. 131 BGS), hebt den Vergleich aus dem Ausland in eine eigene Kategorie: Diese Seite beschreibt und bewertet ausländische Anbieter nüchtern, sie wirbt nicht für sie.
Boni unter Schweizer Aufsicht: Gratisspielguthaben, Werbeaktionen
Das BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 hat die Gespa 24 solcher Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Aus dieser Genehmigungspflicht folgt das Bild auf dem Markt: Die beiden Schweizer Veranstalterinnen führen wenige, kleine Aktionen, vor allem Quoten- und Profitboosts auf vorab bewilligte Sportereignisse sowie gelegentlich Werbe-Credits, die nicht auszahlbar sind.
Sporttip bewirbt seinen Kombiboost online (Prematch, Live, Systemwetten): mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50, der Bonus auf den Nettogewinn steigt gestuft, 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, ein Bezug über die Verkaufsstelle fällt aus. Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage beziehungsweise für ein klar definiertes Sportereignis, sind pro Person nur einmal nutzbar und haben eigene Limite. Bei Cash-Out verfällt der Boost.
Ausländische Anbieter werben mit gestaffelten Willkommenspaketen, Reload-Boni, Cashback und «risikofreien» Wetten. Diese Versprechen haben in der Schweiz keine Bewilligungsgrundlage; die Eidgenössische Spielbankenkommission und die Gespa decken den Markt nicht ab, eine in Curaçao oder Malta ausgestellte Lizenz gilt hier nicht, und die Veranstalterin darf ohne Schweizer Bewilligung keine Wetten entgegennehmen. Wer dort ein Konto eröffnet, schliesst es auf eigenes Risiko ab: keine Schweizer Sperre, keine Schweizer Verbraucherrechte, erschwerte Durchsetzung im Streitfall.
Spielerschutz, Limiten und Sperren
Sportwetten setzen Spielerinnen ab 18 voraus. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip verlangt Swisslos das Setzen von Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000). Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; Swisslos verschärft damit die gesetzliche Mindestfrist von 24 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden.
Die Spielsperre ist im BGS als Schutz für Überschuldete oder Spielsuchtgefährdete angelegt und wird im gemeinsamen Register ausgeschlossener Personen geführt; sie gilt auch für Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, mit Einbezug einer Fachstelle. Eine selbst gesetzte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gewinne aus Sperrfristen oder Minderjährigkeit haben keinen Bestand (Art. 45 BGS).
Eine Sperre oder ein Limit ist kein Bonusthema, sondern ein Mechanismus, der die Frage «welche Wettseite» verschiebt. Bonusaktionen ändern weder die Marge in den Quoten noch das Risiko eines Verlusts; ein erhöhter Werbeanreiz bei einer fragilen Schutzlinie ist das eigentlich teure Detail.
Auszahlungen, Steuern, Zahlungswege
Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Wert weicht ab. Oberhalb der Schwelle zieht die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung rückforderbar sind. Eine typische Wettende liegt darunter und sieht weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis, etwa jene des Kantons Thurgau, behandelt solche Gewinne unabhängig vom Betrag als steuerbares Einkommen, was die Auswahl für steuersensitive Personen mitprägt. Für die genaue Praxis bleibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung der richtige Anlaufpunkt.
Gewinne und Kontostände dürfen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen der Kontoinhaberin fliessen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Kryptowährungen sind im bewilligten Spiel ausgeschlossen, Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, regelt dessen eigener Zahlungsbereich, sodass die Tabelle in diesem Vergleich Anbieter für Anbieter durchgeht, wer über welche Kanäle auszahlt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Wettquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen auf das hinterlegte Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Bei PostFinance Pay bestätigt die App die Transaktion direkt. Für die Rangliste bedeutet das: Die bewilligten Veranstalterinnen haben definierte Auszahlungsfenster, ausländische Anbieter eigene, oft kürzere oder längere Fristen; der Vergleich zählt beide Seiten.
Sperrliste und DNS-Sperren gegen ausländische Anbieter
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken (Art. 86-93 BGS), erstmalig am 3. September 2019 veröffentlicht, Ende 2025 mit 671 Einträgen. Die Liste wird laufend aktualisiert; gesperrte Domains tauchen oft unter neuem Namen wieder auf, ein Effekt, den die Gespa Domain-Hopping nennt und für den sie Interwetten, Bet-at-Home und bet365 beispielhaft nennt.
Eine Sperre ist kein Werbe- oder Bonusthema, sondern ein Zugangsthema. Wer aus dem Schweizer Netz eine gesperrte Domain öffnen will, landet auf einer Hinweisseite. Die Verbindung selbst ist keine Straftat der Wettenden, das Anbieten ohne Bewilligung aber schon, mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe für die Täterschaft, bis 5 Jahre bei gewerbsmässigem Handeln (Art. 130 BGS). Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was ein Bonus in den Quoten kostet: die Marge
Das augenfällige Versprechen ist die Quote; der unsichtbare Preis ist die Marge. Bei einer zweiseitigen Wette mit beiden Quoten 1.90 ergibt die Auszahlungsquote 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, die Marge entsprechend rund 5 %. Bei einer Wette zu 2.10 / 1.65 (Quote 1 + Quote 2 = ungefähr passend) senkt sich die Marge weiter, bei 1.70 / 1.70 läge sie höher. Anders gesagt: Bei einem Dreiwege-Markt (Heimsieg/Unentschieden/Auswärtssieg) addieren sich die Kehrwerte aller drei Quoten zu einer Summe grösser als 1, die Differenz zu 1 ist die Buchmachermarge.
Diese Marge sitzt in jeder einzelnen Quote, ein Bonusversprechen ändert sie nicht. Eine typische Aktion verschiebt Gewichte, nicht Kosten; sie entlastet bei einer ausgewählten Wette den Nettogewinn, lässt aber die Grundmarge intakt. Das Beispiel zeigt, weshalb zwei identische «Bonus»-Höhen unterschiedlich wirken: was den Multiplikator auf den Gewinn bringt, hängt davon ab, wie nahe die Ausgangsquoten am Marktmittel liegen und wie viele Pflichtvoraussagen eine Aktion verlangt.
Rangliste: Wettseiten mit Bonus im Vergleich
Die folgende Übersicht legt für jeden Anbieter offen, welche Schweizer Bewilligung er trägt und unter welcher Aufsicht er nach eigenen Angaben steht. Die Reihenfolge bildet den rechtlichen Rahmen ab: zuerst die zwei in der Schweiz bewilligten Veranstalterinnen, dann ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit der Markierung «ohne Schweizer Bewilligung» und dem Hinweis, dass diese Marken die Schweizer Aufsicht, das Sperrregister und die Schweizer Rechtsdurchsetzung nicht anerkennen und ihre Lizenzangaben anderswo nur bedingt aussagekräftig sind. Diese Seite beschreibt sie als Vergleichspunkte, sie empfiehlt keine Anmeldung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / ausländische Lizenz nach Eigenangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung (BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung (BGS) | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa |
| Betovo | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| IviBet | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| bet365 | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | Keine | Tobique (Kanada), ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Betwinner | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | Keine | Lizenzangabe ohne Beleg; ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle spiegelt den Schweizer Ordnungsrahmen, keine Wertung der Quote oder der App-Qualität der ausländischen Marken. Die Spalte zur Bewilligung trennt die zwei bewilligten Veranstalterinnen sauber von den übrigen Marken; die zweite Spalte hält fest, mit welcher Begründung die übrigen ihre Tätigkeit legitimieren, und stellt klar, dass diese Begründungen in der Schweiz ohne Belang sind.
Swisslos Sporttip: was die Schweizer Veranstalterin abdeckt
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; für die Westschweiz verantwortet die Loterie Romande das entsprechende Produkt Jouez Sport. Sporttip erlaubt Einzel-, Kombinations- und Systemwetten, Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette, Swisslos kann die Limite jederzeit anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, ausschliesslich online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; eine ausgeführte Vorzeitauszahlung lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass der Anbieter Cash-Out für jeden Markt anbietet. Der Cash-Out-Betrag liegt unterhalb des möglichen Gewinns ohne vorzeitige Auszahlung und kann jederzeit angepasst werden. Für Livewetten gilt: Eine Wette zählt auch dann, wenn das Ereignis nicht übertragen wird, Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs sowie Wetten in spielentscheidenden Situationen werden mit Quote 1.00 gewertet.
Wetteinsatz und Auszahlung folgen einer genauen Regel: Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Produkt der Einzelquoten, gerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nachgeholt, ist die Einzelwette rückerstattet, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Auswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer als Wettkämpferin an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses nicht wetten.
Bei Sporttip wird 2025 verteilt: CHF 109 Mio. aus den Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.), insgesamt CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.
Das ist die Konditionenseite. Für die Bonusfrage heisst das: Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wettet, hat eine bewilligte Veranstalterin mit definierten Limiten, klarer Gewinnberechnung, schweizweiter Sperre und begrenzten, von der Gespa genehmigten Aktionen. Grosszügige Willkommenspakete schliesst das System bewusst aus; was bleibt, sind Spielregeln, die den Schutz vor die Aktion setzen.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz in Lausanne und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Das Vertragsgebiet schliesst am deutschschweizer Swisslos-Gebiet an, ohne Überlappung; ein Online-Konto ist nur mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet möglich.
2025 hat die Gespa 24 Zusagen für Gratisspiele und Werbe-Credits an die Loterie Romande erteilt, gegen 8 an Swisslos. Das Verhältnis ist kein Zufall: Die Westschweizer Veranstalterin nutzt den Werberaum stärker, ihre Aktionen bleiben aber im genehmigten Rahmen, das heisst klein, nicht auszahlbar und an konkrete Sportereignisse gebunden. Für die Bewertung heisst das: Auch hier kein 100 %-Bonus, kein Reload-Stack, kein Cashback-Versprechen. Was die Loterie Romande bietet, sind Boosts auf ausgewählte Prematch- oder Live-Wetten, gelegentlich Werbe-Credits, die sich in Wetten einsetzen, aber nicht auszahlen lassen.
Spielerschutz und Sperre folgen demselben BGS-Rahmen wie bei Swisslos: Limits für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung nach frühestens 24 Stunden gesetzlich, in den AGB der Loterie Romande möglicherweise mit eigenem Puffer, Spielsperren im gemeinsamen Register, Minderjährigenschutz durch Identitätsprüfung. Für eine Wettende aus der Romandie bedeutet das den einen bewilligten Zugang mit kleinen, sicheren Aktionen statt eines grossen Bonuspakets mit unklarem Rechtsschutz.
Ausländische Anbieter im Vergleich: was sie nicht abdecken
Die folgenden Marken werden in der Schweiz beworben oder sind für Schweizerinnen über Desktop und App erreichbar, solange ihre Domain nicht auf der Gespa-Sperrliste steht; die Gespa kann eine Aufnahme jederzeit anordnen, die DNS-Sperre wird typischerweise innert Stunden aktiv. Diese Seite beschreibt die Marken als Vergleichspunkte. Sie listet weder Bonusaktionen noch Zahlungswege noch Quotenspannen, weil das aktuelle Material keine Zahlen trägt und keine Erfindung stattfindet.
Betovo, IviBet, 1Bet, bet365, X3Bet, DirectionBet, Betwinner und Coolzino tragen nach den vorliegenden Eigenangaben keine Schweizer Bewilligung, bet365 wird von der Gespa namentlich auf der Sperrliste genannt. Bei X3Bet verweist die Eigenangabe auf Tobique in Kanada, eine Lizenz ohne Schweizer Wirkung. Die übrigen Marken nennen ausländische Lizenzen ohne weitere Spezifikation; das Fehlen einer klar zuordenbaren Lizenzangabe ist hier vermerkt und nicht ausgelegt.
Was diese Anbieter im Schweizer Kontext gemeinsam nicht abdecken: Sie sind nicht an die Schweizer Spielsperre angeschlossen, nicht an die Schweizer Limitenregel, nicht an die Schweizer Aufsicht und nicht an die Schweizer Steuerpraxis. Wer dort ein Konto führt, kann sich nicht auf die Spielregeln von Art. 47-52 VGS berufen, eine allfällige Streitigkeit führt zur ausländischen Gerichtsbarkeit und oft zur ausländischen Schlichtungsstelle, nicht vor ein Schweizer Gericht. Kantonal, etwa in Thurgau, werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als steuerbares Einkommen behandelt, unabhängig vom Betrag; eine Auszahlung auf ein Schweizer Konto ist meldepflichtig. Die Werbeverbote für nicht bewilligte Anbieter (Art. 74 Abs. 3 BGS) laufen ins Leere, soweit die Werbung nicht in der Schweiz geschaltet wird.
Was eine Wettende in der Schweiz realistisch abwägt
Wer Sportwetten in der Schweiz abschliesst, hat am Ende zwei saubere Wege und einen dritten, den das BGS nur über die Sperrliste begrenzt. Der erste Weg führt zu Swisslos Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, der zweite zur Loterie Romande Jouez Sport für die Westschweiz. Beide Wege haben definierte Limiten, klare Auszahlungsfenster, einen Spielerschutz nach BGS und ein kleines, von der Gespa genehmigtes Aktionsset. Der dritte Weg führt zu einer ausländischen Marke, mit beliebigem Werbeversprechen, ohne Schweizer Sperre, ohne Schweizer Aufsicht und mit kantonal unterschiedlicher Steuerlast.
Für die Auswahl zählen am Ende drei Dinge: Wohnsitz im Vertragsgebiet der jeweiligen Veranstalterin, Bereitschaft, mit kleinen vorab genehmigten Aktionen statt grossen Bonuspaketen auszukommen, und Bereitschaft, sich für die Westschweiz an die Loterie Romande zu binden statt an Swisslos, weil das Vertragsgebiet trennt. Wer Westschweizer Wurzeln hat und auf Sporttip ausweicht, kann sich zwar online nicht registrieren, vor Ort an einer Verkaufsstelle aber spielen, gegebenenfalls mit QR-Code aus der App, das schafft eine Brücke, die die Gespa nicht erwähnt und die Loterie Romande nicht anbietet. Wer in beiden Sprachregionen zu Hause ist, fällt zurück auf das Vertragsgebiet der eigenen Wohnsitzkantone. Wer in Liechtenstein wohnt, fällt automatisch in das Swisslos-Gebiet.
Ein Bonus ist in diesem Rahmen kein eigenes Auswahlkriterium, sondern ein Parameter innerhalb der Regeln. Wer ein 100 %-Bonusversprechen mit 35-fachem Umsatz sucht, sucht eine ausländische Marke und akzeptiert die damit verbundene Sperrliste, fehlende Aufsicht und Steuerunsicherheit. Wer einen gestuften Boost auf eine Kombiwette mit klarer Mindestquote sucht, findet ihn bei Sporttip oder bei der Loterie Romande, klein, dafür bewilligt. Beides ist eine Entscheidung, keine Frage der Sorgfalt.
Wettgrundlagen in der Schweiz: Limits, Spielregeln, Auszahlung
Wer in der Schweiz wettet, sollte die eigenen Limiten kennen, bevor er ein Konto eröffnet. Swisslos verlangt vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Obergrenze CHF 9’999 (für unter 21-Jährige CHF 1’000). Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich. Wer diese Limiten nicht selbst setzt, kann sie nicht anpassen und läuft Gefahr, im Eifer des Spiels ein Limit zu überschreiten, das er nie bewusst gewählt hat; das ist kein Versagen der Veranstalterin, sondern der Punkt, an dem das BGS die Eigenverantwortung betont.

Das Sporttip-Spielregelwerk ist im Kern nüchtern: Gewinn = Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Produkt der Einzelquoten, gerundet auf zwei Nachkommastellen, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt die Veranstalterin eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Bonusthema, sondern eine Definitionsfrage, die im Streitfall zwischen Wettender und Anbieter entscheidet, was als Wette zählt.
Das Swisslos-Wallet ist der Zahlungskanal für Spielguthaben. Mindestbetrag pro Aufladung CHF 20, maximale Aufladung innert 30 Tagen CHF 10’000, ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Innerhalb der ersten 365 Tage sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; ein scheinbar grosszügiger «Bonus» endet hier als nichtliquidierbares Werbeguthaben, ein Detail, das viele Vergleichstabellen ausblenden.
Häufige Fragen
Welche Wettseiten mit Bonus sind in der Schweiz erlaubt?
In der Schweiz dürfen ausschliesslich die Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten anbieten, beide gestützt auf das Geldspielgesetz (BGS). Jede andere Marke, gleich mit welcher ausländischen Lizenz, hat in der Schweiz keine Bewilligung und kann auf der Gespa-Sperrliste landen. Boni im eigentlichen Sinn eines Einzahlungsbonus mit Umsatzbedingungen sind in dieser bewilligten Welt nicht vorgesehen.
Weshalb sind Boni bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?
Weil das BGS für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht prüft Aktionen einzeln und genehmigt sie nur, wenn sie Schutz und Werberegeln einhalten; 2025 waren es 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das Resultat sind kleine, klar befristete Boosts auf Prematch- oder Live-Wetten, keine 100 %-Pakete.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Bedingungen gelten dafür?
Der Sporttip-Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Online-Wette gestuft: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit Einzelquote von je mindestens 1.50. Er gilt für Prematch, Live und Systemwetten, ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert und verfällt bei Cash-Out. Ein Bezug über die Verkaufsstelle fällt aus, die Aktion ist online.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn ausbezahlt?
In der bewilligten Welt gibt es keine «Gratiswetten», die Gratisspielguthaben sind nicht auszahlbar und können nur eingesetzt werden. Bei ausländischen Anbietern, die mit «free bets» werben, ist die übliche Regel, dass nur der Reingewinn ausgezahlt wird, nicht der Einsatz; die genauen Bedingungen stehen in den Aktionsregeln, die vor der Annahme der Wette zu lesen sind. Die Werbeaussage «Einsatz gratis» verschleiert diesen Mechanismus.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Seiten mit grossen Bonusangeboten?
Die Sperrliste ist eine von der Gespa geführte Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter per DNS blocken; Ende 2025 enthielt sie 671 Einträge. Ist eine Domain gesperrt, landet der Aufruf aus dem Schweizer Netz auf einer Hinweisseite, der Zugang wird faktisch unterbrochen. Wer eine ausländische Seite dennoch nutzt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht mit allen Folgen für Schutz, Steuern und Sperre.
Wie wirken sich Mindestquote und Umsatzbedingungen auf den Wert eines Bonus aus?
Eine hohe Mindestquote schränkt die Auswahl der nutzbaren Wetten ein, und jede Umsatzbedingung multipliziert den Einsatz mit einem Faktor, bevor eine Auszahlung möglich ist. Bei gestuften Aktionen wie dem Sporttip-Kombiboost steigt der Bonus mit der Anzahl Voraussagen, gleichzeitig steigt das Risiko, dass eine Voraussage verloren geht und der ganze Einsatz verfällt. Der rechnerische Wert eines Bonus hängt damit an zwei Grössen: an der Auszahlungsquote der nutzbaren Märkte und an der Wahrscheinlichkeit, dass die Pflichtwetten halten, nicht an der Werbezahl.
Bonus – Wettvergleichinfo.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»
