Online wetten ohne Limit in der Schweiz – was erlaubt ist und was es kostet
Wer nach «online wetten ohne Limit» sucht, hat in der Schweiz keine echte Auswahl. Zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten überhaupt anbieten, und beide verlangen vor der ersten Wette selbst gesetzte Verlustlimiten. Wer unbegrenzt spielen will, landet zwangsläufig bei ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – und damit ausserhalb jedes Schutzes, den das Geldspielgesetz aufbaut. Dieser Text erläutert die Regeln, die das Schweizer System mit dem Begriff «Limit» verbindet, beleuchtet die Konsequenzen von Angeboten ohne Bewilligung und ordnet die zehn bekanntesten Plattformen in diesen Rahmen ein. Sie empfiehlt keine ausländische Marke und sie rät nicht zum Wechsel dorthin.

Stand der Daten: 19. Oktober 2026, geprüft gegen die Schweizer Geldspielaufsicht Gespa, das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) und die Geldspielverordnung (VGS).
Was unter «Limit» im Schweizer Wettmarkt überhaupt fällt
Unter «Limit» wird im Wettjargon Verschiedenes verstanden, und die Schweiz schneidet das Wort in zwei Richtungen: Limits, die der Anbieter setzt, und Limits, die der Spieler selbst festlegt.

Limits, die der Anbieter bestimmt, sind einfache Produktmerkmale: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Höchstgewinn pro Wette. Bei Sporttip liegen diese Werte bei CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten; Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport, dem Pendant der Loterie Romande, beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, der Höchsteinsatz CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten und der Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000; für die Gesamtgewinne eines Multiples gilt eine Obergrenze von CHF 1’000’000. Diese Zahlen sind Hausregeln, nicht Gesetz.
Limits, die das Gesetz verlangt, sind Schutzinstrumente. Vor der ersten Teilnahme an einem Online-Geldspiel muss die Veranstalterin vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte verlangen, auf die die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsätze oder Verluste beschränkt werden (Art. 87 Abs. 2 VGS). Senkungen werden unmittelbar wirksam, Erhöhungen frühestens nach 24 Stunden (Art. 87 Abs. 4 VGS). Bei Grossspielen mit geringem Gefährdungspotenzial darf die Veranstalterin auf das Festlegen verzichten, muss die Möglichkeit dazu aber jederzeit bieten (Art. 87 Abs. 3 VGS). Das ist der Punkt, an dem das Wort «Limit» in der Schweizer Wettlandschaft eine ganz andere Bedeutung bekommt als in der Werbung ausländischer Plattformen.
Wer in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten darf
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) teilt Geldspiele in zwei Kategorien, und die Aufteilung der Sportwetten ist eindeutig: Sie sind ein Grossspiel und unterstehen damit der Aufsicht durch die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern), nicht der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos (Produkt Sporttip) für die Deutschschweizer Kantone, Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; Loterie Romande (Produkt Jouez Sport) für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto wird nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnet. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Die Rechtslage für ausländische Anbieter
Eine ausländische Lizenz aus Malta, Curaçao, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden in der Schweiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairnesskontrolle. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt, kann sich also nicht darauf verlassen, dass der Zugang morgen noch funktioniert – und ein blockierter Domainname wird im Marktfall innert Stunden ersetzt, ein Vorgehen, das im Branchenjargon als «Domain-Hopping» bekannt ist und das die Gespa selbst bei Namen wie Interwetten und Bet-at-Home sowie bei bet365 festgestellt hat.
Was Verlust- und Einzahlungslimiten konkret leisten
Verlustlimiten sind das Kernstück des Schweizer Spielerschutzes im Wetten. Bei Swisslos muss jeder Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip festlegen, wie viel er pro Tag, pro 7 Tage und pro 30 Tage höchstens verspielen will, und diese Limiten gelten für Sporttip getrennt von anderen Produkten des Hauses. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Die Limiten messen den Nettoverlust: Einsätze abzüglich der aufs Spielkonto ausbezahlten Gewinne. Eine Senkung wird sofort wirksam, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und Gewinne, Rückzahlungen und Promotionsguthaben, die aufs Wallet ausbezahlt werden, erhöhen die Limite.
Zusätzlich können Swisslos-Kunden freiwillig eine Einzahlungslimite setzen, die Einzahlungen über den festgelegten Betrag innerhalb eines beliebigen 30-Tage-Zeitraums verhindert. Beim Swisslos-Wetter-Wallet können innerhalb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 Spielguthaben gekauft werden, und der Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Das sind die zwei Schutzebenen, die das Haus selbst aufspannt: die selbst gesetzte Verlustlimite und die selbst gesetzte Einzahlungslimite, beide mit einer sofortigen Senkungsmöglichkeit und einer verzögerten Erhöhungsmöglichkeit. Bei der Loterie Romande beträgt die maximale Einzahlung aufs Wallet CHF 10’000 pro 30 Tage, unabhängig vom Zahlungsmittel, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nie übersteigen, auch nicht durch Kleingewinne. Auch dort sind Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat verpflichtend, und eine Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, die wiederum die Monatslimite nicht übersteigen darf.
Wie schnell Senkung und Erhöhung greifen
Die Mechanik ist so wichtig wie die Zahl selbst. Senkungen treten sofort in Kraft, sowohl bei Sporttip als auch bei Jouez Sport. Erhöhungen aber sind bewusst verzögert: Das BGS schreibt 24 Stunden vor (Art. 87 Abs. 4 VGS), Swisslos und Loterie Romande haben in ihren Bedingungen sogar 72 Stunden gesetzt. Diese Verzögerung ist der designierte Schutz vor Impulshandlungen: Wer nachts um drei Uhr entscheidet, mehr riskieren zu können, kann das Geld nicht sofort am Morgen setzen. Die Erhöhung gilt erst am übernächsten Tag. Eine Sonderform existiert dort, wo die Veranstalterin im Rahmen der Früherkennung eine Einzahllimite gesetzt oder mit dem Spielenden vereinbart hat: Diese Limite kann der Spielende nicht selbst verändern, sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft.
Die Verlustlimite – das unbekannteste Instrument im Wettalltag
Im Marketing heissen sie «Einzahlungslimiten», «Verlustlimiten», «Selbstsperren». Im Schweizer Recht sind sie alle Varianten desselben Instruments: des Höchstwerts, den die Veranstalterin verlangen muss, und der Mechanik, mit der dieser Höchstwert geändert werden kann. Das Verständnis ist entscheidend, weil es der einzige Bereich ist, in dem das Schweizer System dem Spielenden tatsächlich eine Wahl lässt. Wer keine Verlustlimite setzt, kann gar nicht an Sporttip teilnehmen. Wer eine hohe Verlustlimite wählt, behält mehr Spielraum, gibt aber den Schutz auf, den die Mechanik bei einer suchtbedingten Eskalation bieten würde.
Die Verlustlimite misst nicht, was eingesetzt wird, sondern was netto verloren geht. Wer CHF 100 einsetzt und CHF 30 zurückbekommt, hat CHF 70 verloren; wer CHF 100 einsetzt und CHF 100 zurückbekommt, hat nichts verloren. Das unterscheidet die Verlustlimite von der Einzahlungslimite, die das Bruttovolumen misst. Beide haben ihre Logik: Die Verlustlimite schützt vor realem Verlust, die Einzahlungslimite vor Brutto-Bewegung auf dem Konto. Wer beides setzt, schneidet die Bewegungsfreiheit doppelt ein; wer nur eine Limite setzt, lässt der anderen Dimension mehr Spielraum.
Spielausstieg, Spielsperre und das Register ausgeschlossener Personen
Neben den selbst gesetzten Verlustlimiten gibt es zwei weitere Schutzebenen, die im Schweizer System greifen. Die Veranstalterinnen von Online-Spielen müssen ein Mittel für einen vorübergehenden Spielausstieg anbieten, für einen selbst festgelegten Zeitraum von höchstens sechs Monaten und wahlweise für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele (Art. 89 VGS). Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.
Davon zu unterscheiden ist die Spielsperre: eine unbefristete Sperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), wobei eine Fachstelle einzubeziehen ist (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer einmal in diesem Register steht, ist in der gesamten Schweizer Wett- und Casinolandschaft draussen.
Die Früherkennung – der weniger sichtbare Schutz
Die Gespa-Testkäufe 2025 haben an den Verkaufsstellen ein anderes Bild gezeichnet: Bei 200 Testversuchen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Versagen der Online-Mechanik, sondern der Verkaufsstellen. Online gilt die Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann sich online registrieren; das geht ab 18 Jahren, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Verifikation ist lückenloser als der Verkauf am Schalter, aber sie kann nicht verhindern, dass ein bereits verifizierter Account von einer anderen Person benutzt wird. Die härteste Bremse im System bleibt die Verlustlimite.
Wer im Vergleich die geringsten Grenzen setzt – und warum das die falsche Frage ist
Die zehn in diesem Vergleich aufgeführten Plattformen lassen sich sauber in zwei Gruppen teilen. Die ersten zwei – Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport – verfügen über eine Schweizer Bewilligung und sind die einzigen, die in der Schweiz Sportwetten legal anbieten. Die übrigen acht – Interwetten, GG.BET, N1 Bet, MyStake, WirWetten, Donbet, 1xBet und BetOnRed – sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa hat sie auf der Sperrliste oder kann sie jederzeit darauf setzen; ihre Lizenzen aus anderen Jurisdiktionen haben in der Schweiz keine Wirkung.
In der ersten Gruppe ist die Auswahl an Limits dieselbe, weil das Gesetz sie verlangt. In der zweiten Gruppe ist die Auswahl an Limits eine Sache der Hausregeln, und das ist der Punkt, an dem die Frage «wer hat die wenigsten Grenzen» plötzlich zur falschen Frage wird. Eine Plattform, die keine Schweizer Bewilligung hat, muss keine Verlustlimite verlangen, keine Senkung sofort wirken lassen und keine Erhöhung verzögern. Sie muss keine Spielsperre an ein Schweizer Register melden und keine Identität gegen Schweizer Datenbanken prüfen. Sie muss auch keine Werbung einschränken oder auf Minderjährige verzichten. Wer dort spielt, bekommt mehr Spielraum – und keinen Schweizer Schutz. Das ist die ehrliche Tabelle der Unterschiede, nicht die Spalte «Höchsteinsatz».
Die Vergleichstafel
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Vorhanden (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport |
| Interwetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| MyStake | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Donbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | Ohne Schweizer Bewilligung | Berichtete Lizenz: nicht etabliert, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Spalte der berichteten Lizenzen trägt absichtlich wenig Information: Sie zeigt nur, dass in der Schweiz kein ausländischer Befund eine Lizenz «bestätigt». Wer eine Lizenz aus einem anderen Land hat, hat in der Schweiz keine, und das gilt ausnahmslos für alle acht.
Was sich aus der Spalte «Veranstalterin» ergibt
Die Spalte trägt eine Information, die für Spielende entscheidend ist: Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, ist nach dem BGS ein Grossspiel, und Grossspiele sind in der Schweiz nur zwei Veranstalterinnen erlaubt. Jede andere Marke ist per Definition nicht bewilligt. Der Status «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Makel, der behoben werden könnte, wenn die Marke nur ein paar Anforderungen erfüllt; er ist die Folge einer zahlenmässigen Begrenzung im Gesetz. Selbst eine seriöse, in der EU regulierte Marke kann in der Schweiz keine Sportwette legal anbieten, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei beschränkt.
Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung konkret kostet
Es gibt vier reale Verluste, die ein Wechsel zu einem ausländischen Anbieter mit sich bringt, und keiner davon ist ein «Risiko», das mit etwas Glück ausbleibt. Sie sind eingebaut.
Erstens fehlt der Schutz des Schweizer Rechts. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, kann sich im Streitfall nicht an die Schweizer Gerichte wenden, nicht an die Gespa, nicht an eine Schweizer Schlichtungsstelle. Die Lizenz, die der Anbieter in seinem Heimatland hat, gilt dort – nicht in der Schweiz. Bei Streit um eine gestrichene Wette, eine nicht ausgezahlte Gewinnquote oder eine blockierte Auszahlung bleibt nur der Weg vor das ausländische Gericht, in der jeweiligen Landessprache und nach dem jeweiligen Prozessrecht.
Zweitens gibt es keine Spielsperre, die für die ganze Schweiz gilt. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter selbst sperrt, sperrt sich nur dort; Swisslos und Loterie Romande sehen diese Sperre nicht, und ein parallel laufendes Konto bei einem Schweizer Anbieter bleibt offen. Das Schweizer Register ausgeschlossener Personen funktioniert nur für inländische Anbieter.
Drittens sind die Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach kantonaler Praxis nicht gleichgestellt. Während Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen bis zum Schwellenwert steuerfrei sind (Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 auf Bundesebene, kantonal unterschiedlich), behandelt etwa der Kanton Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerbares Einkommen. Die ESTV unterscheidet hier nach Herkunft der Plattform, nicht nach Höhe des Gewinns.
Viertens können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Auch wenn die Spielenden in der Schweiz nicht bestraft werden, kann die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den Anbieter Vermögenswerte einziehen – und ein Gewinn, der aus einem nicht bewilligten Angebot stammt, ist genau das: ein Vermögenswert aus einer strafbaren Handlung.
Die Werbefalle
Ausländische Plattformen bewerben ihre «hohen Limits», «keine Verlustlimiten», «sofortige Auszahlungen». Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist nach dem Gesetz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Eine Schweizer Plattform darf solche Werbung nicht schalten. Eine ausländische Plattform, die sie in der Schweiz schaltet, macht sich strafbar – und der Spielende, der sie sieht, sollte sich fragen, wie ernst es einem Anbieter mit den eigenen Regeln ist, wenn er die Regeln des Ziellandes ignoriert.
Die Buchmacher im Vergleich – was im Einzelfall zählt
Die folgende Übersicht beschreibt die zehn Plattformen, nicht ihre Tauschliste. Sie ordnet sie nach ihrer Schweizer Stellung und beschreibt, was jeder Anbieter mit Blick auf das Thema «Limit» mitbringt – und was nicht.
Swisslos Sporttip
Swisslos ist die Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone, Tessin und Liechtenstein, mit Sitz in Basel. Das Produkt heisst Sporttip, und es ist die einzige legale Sportwette in seinem Vertragsgebiet. Die Spielregeln setzen Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Vor der ersten Teilnahme muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000); Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Wer eine Wette über der Limite abschickt, wird abgelehnt; wer eine Erhöhung beantragt, muss warten. Das ist das System, und es funktioniert nur, weil es verpflichtend ist.
Loterie Romande Jouez Sport
Jouez Sport ist die Westschweizer Variante, mit Lausanne als Kontaktadresse und einem Netz von 2’350 Verkaufsstellen. Mindesteinsatz online CHF 2, Höchsteinsatz CHF 500, Höchstgewinn pro Wette CHF 300’000. Die Verlustlimiten für Kalendertag, Kalenderwoche und Kalendermonat sind obligatorisch, und die Tageslimite darf die Wochenlimite nicht übersteigen, die wiederum die Monatslimite nicht übersteigen darf. Das ist mehr Hierarchie als bei Sporttip und schränkt die Verteilung der Einsätze stärker ein. Für Spielende in der Romandie gibt es keine legale Alternative.
Interwetten
Interwetten gehört zu den Plattformen, deren Name in der Schweiz am häufigsten fällt, wenn über ausländische Anbieter gesprochen wird. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht; die Gespa kann die Domain auf die Sperrliste setzen, was in der Vergangenheit bei «Domain-Hopping» zu ständig neuen Adressen geführt hat. Wer dort spielt, verlässt den Schutz des BGS, ohne dass die Plattform ihm einen schweizspezifischen Ersatz bietet.
GG.BET
GG.BET positioniert sich international stark im Esport-Bereich. In der Schweiz fehltet die Plattform auf der Gespa-Liste: Esport fehlt vollständig im Gespa-Verzeichnis der bewilligten Sportarten und Wetttypen, und ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann in der Schweiz kein Esport-Produkt legal anbieten. Die Plattform hat hier keine bewilligte Ecke, in die sie ausweichen könnte.
N1 Bet
N1 Bet gehört zur Gruppe der internationalen Glücksspielmarken, die in mehreren Jurisdiktionen tätig sind und keine Schweizer Bewilligung halten. Das Hausregelwerk solcher Anbieter kennt in der Regel keine obligatorische Verlustlimite und keine verzögerte Erhöhung, weil das in den jeweiligen Heimatsmärkten nicht verlangt wird. Für Schweizer Spielende heisst das: mehr Spielraum beim Setzen der eigenen Grenzen – und kein Schweizer Schutz, wenn etwas schiefgeht.
MyStake
MyStake fällt in dieselbe Kategorie wie N1 Bet. Die Plattform wirbt international mit Bonusaktionen und einem grossen Wettprogramm; in der Schweiz fehltet die Bewilligung, und die Gespa kann die Domain blocken. Welche Limits MyStake tatsächlich setzt, ergibt sich aus den Hausregeln; eine Aussage zur Schweizer Schutzmechanik lässt sich daraus nicht ableiten.
WirWetten
WirWetten tritt im deutschsprachigen Raum auf und gehört zur Gruppe der Anbieter, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Eine besondere Eigenheit gegenüber den anderen hier aufgeführten ausländischen Marken ist im Rahmen dieser Übersicht nicht erkennbar.
Donbet
Donbet reiht sich in die Liste der internationalen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein. Welche Limits die Plattform in ihren Hausregeln vorsieht, gehört zur Sache des Anbieters; für die Frage «Online wetten ohne Limit in der Schweiz» ist nur relevant, dass keine Schweizer Verlustlimite zur Anwendung kommt.
1xBet
1xBet gehört zu den Namen, die in der internationalen Wettwerbung am stärksten präsent sind, und gleichzeitig zu denen, die im Schweizer Kontext am problematischsten erscheinen: Die Marke ist auf der Gespa-Sperrliste geführt, der Zugang aus der Schweiz ist über die DNS-Sperre typischerweise blockiert, und der Versuch, die Sperre zu umgehen, ist nach Schweizer Recht nicht strafbar, aber er ändert nichts an der fehlenden Bewilligung.
BetOnRed
BetOnRed schliesst die Reihe der zehn Namen ab. Wie bei den anderen ausländischen Marken gilt: keine Verlustlimite nach Schweizer Mechanik, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht. Welche Limits die Plattform in ihren Hausregeln setzt, ist ihre eigene Sache; für die Schweizer Schutzfrage zählt nur, dass die Schweizer Schutzmechanik nicht greift.
Die Buchmacher im Vergleich – die nüchterne Bewertung
Die Übersicht in der Vergleichstafel zeigt eine scharfe Linie: zwei bewilligte Anbieter für zwei klar abgegrenzte Vertragsgebiete, acht ausländische Plattformen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Wer die Frage stellt, «wer hat die höchsten Limits», hat sie bereits falsch gestellt; die korrekte Frage lautet, «welcher Anbieter unterliegt dem Schweizer Schutzregime», und die Antwort ist kurz.
Was die zwei bewilligten Anbieter angeht, sind sie in der Mechanik ähnlich und im Produkt unterschiedlich. Sporttip deckt die Deutschschweiz und Liechtenstein ab, Jouez Sport die Romandie. Wer dort spielt, bekommt die volle Schutzmechanik, eine begrenzte Auswahl an Wetten (gemäss der Gespa-Liste bewilligter Sportarten und Wetttypen) und die Pflicht, vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten zu setzen. Wer dort nicht spielen will, hat in der Schweiz keine legale Alternative.
Was die acht ausländischen Plattformen angeht, ist die Bewertung einheitlich: Sie haben in der Schweiz keine Lizenz, ihre ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung, und ihre Hausregeln sind nicht durch das BGS begrenzt. Die Plattformen können ihre eigenen Regeln setzen, und sie tun das in der Regel grosszügiger als die Schweizer Pflicht. Das ist der Punkt, an dem die Frage «online wetten ohne Limit» ihre eigentliche Antwort findet: Wer in der Schweiz online ohne Schweizer Limit spielen will, spielt ausländisch – und akzeptiert die Folgekosten, die oben aufgeführt sind.
Was die vorgeschriebene Rechnung zeigt
Die durchschnittlichen Kosten eines Monats mit einem typischen Budget lassen sich an einem vereinfachten Modell verdeutlichen. Angenommen ein Spielender setzt im Monat CHF 1’000 an Einsätzen, staked das Geld einmal vollständig durch, und verteilt es auf einen einfachen Zweiwege-Markt mit Quote 1.90 / 1.90 – ein fiktives Beispiel, kein notierter Preis. Bei einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten errechnet sich die Auszahlungsquote als 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0’526, und die Marge als 1 − 0’526 ≈ 0’474, also rund 47 %.
Mit anderen Worten: Von jedem CHF 1’000 Einsatz gehen rund CHF 474 an den Buchmacher, und rund CHF 526 werden über die Zeit zurückgespielt – bei einem Markt mit zwei gleichwahrscheinlichen Ausgängen und identischer Quote. Das ist nicht der Verlust einer einzelnen Wette; es ist der statistische Erwartungswert über viele Wetten unter den getroffenen Annahmen. Es ist der Preis, den ein Buchmacher auf einem ausgeglichenen Markt nimmt. Es zeigt, warum die Frage «kann ich ohne Limit spielen» weniger über das Setzen von Wetten entscheidet und mehr über das, was auf Dauer vom eingesetzten Geld übrig bleibt – unabhängig davon, ob das Limit gesetzt wird oder fehlt.
Die Rechnung macht zwei Dinge sichtbar, die im Wettalltag leicht übersehen werden. Erstens: Auf einem Markt mit zwei gleichwahrscheinlichen Ausgängen und gleicher Quote liegt die Marge strukturell hoch, egal welcher Anbieter sie setzt. Eine kleinere Marge gewinnt der Buchmacher durch höhere Quoten auf der einen Seite – das ist die Form, in der ein Athlet als Quotenschlüssel bezeichnet wird. Zweitens: Das Fehlen eines Limits ändert die Marge nicht. Es ändert nur, wie viel Geld in einer Sitzung bewegt werden kann. Wer ohne Limit spielt, kann mehr Geld bewegen – und verliert im statistischen Mittel schneller.
Wer auf welchen Anbieter passt
Die Frage, welcher Anbieter zu welcher Spielerin passt, hat eine einfache Antwort, wenn die eigenen Wohnsitzregeln berücksichtigt werden: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat nur Sporttip als legale Wahl; wer im Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat nur Jouez Sport. Wer in einem anderen Kanton wohnt (es gibt keinen), hat ebenfalls nur die zwei genannten Optionen, weil es keine dritte gibt.
Innerhalb der zwei legalen Anbieter entscheidet die Frage nach dem «geringsten Limit» vor allem, wie man die Verlustlimite setzt. Wer die niedrigste Tageslimite will, wählt die Untergrenze; wer ein höheres Monatsbudget hat, kann die Wochen- und Monatslimite höher setzen und die Tageslimite als Tagesbremse verwenden. Wer eine schnelle Erhöhung der Limite will, wird bei beiden Anbietern vertröstet: 72 Stunden Wartezeit sind die Norm. Die Frage, welche Plattform «grosszügiger» ist, läuft am Thema «Limit» vorbei, weil das Limit vom Spielenden kommt, nicht vom Haus.
Wer auf einen ausländischen Anbieter ausweicht
Wer sich entscheidet, bei einer ausländischen Plattform zu spielen, sollte sich bewusst sein, dass er damit die Schweizer Schutzmechanik vollständig verlässt. Das ist kein Urteil, das diese Seite über die Plattformen fällt; es ist die Rechtsfolge, die das BGS an die fehlende Bewilligung knüpft. Wer diesen Weg geht, sollte zumindest die Konsequenzen kennen: keine Verlustlimite mit Schweizer Mechanik, keine Spielsperre im Schweizer Register, keine Schweizer Aufsicht, eine je nach Kanton andere steuerliche Behandlung der Gewinne und das Risiko einer DNS-Sperre der Domain, die den Zugang von heute auf morgen unterbrechen kann.
Der Punkt, an dem die Schweizer Lösung an ihre Grenze stösst
Das Schweizer System verlangt, dass vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt wird. Das ist eine Schutzmassnahme, die im internationalen Vergleich selten ist. Sie hat aber eine eingebaute Lücke: Wer eine sehr hohe Limite setzt, hat nominell einen Schutz und de facto keinen. Die Statistik, dass in 47.5 % der Testkäufe an Verkaufsstellen eine Wette an Minderjährige verkauft wurde, zeigt, dass das System dort, wo es nicht erzwungen wird, durchlässig ist. Online ist es dichter: Die Identitätsprüfung bei Kontoeröffnung funktioniert, die Verlustlimite wird erzwungen, die Spielsperre greift im Register. Was sie nicht erzwingt, ist, dass die Limite klein gewählt wird.
Wer die Limite bewusst hoch setzt – sei es aus Erfahrung, sei es aus Selbstvertrauen, sei es aus Gewohnheit – bekommt nominell die volle Mechanik, aber das Sicherheitsnetz ist weit. Eine Verlustlimite von CHF 9’999 für 30 Tage ist mehr als die meisten Haushalte im selben Zeitraum für Freizeitausgaben ausgeben. Eine Erhöhung wird nach 72 Stunden wirksam, was die Mechanik verzögert, aber nicht blockiert. Wer aus dieser Mechanik aussteigen will, steigt nicht aus dem System aus; er setzt die Limite hoch und behält das System nominell bei. Wer wirklich aussteigen will, geht zu einem ausländischen Anbieter.
Die zwei Sorten von «kein Limit»
Die Werbung ausländischer Plattformen spricht oft von «no limits», aber das Wort hat zwei Bedeutungen, die im Schweizer Kontext sauber getrennt werden müssen. Die eine Bedeutung ist: Der Anbieter setzt keine Höchsteinsätze pro Wette. Die andere Bedeutung ist: Der Anbieter verlangt keine selbst gesetzten Verlustlimiten. Beide schaffen dem Spielenden mehr Bewegungsfreiheit, und beide haben Folgen, die sich erst im konkreten Schadenfall zeigen. Eine Wette über CHF 10’000 abzulehnen, weil das die Hausregel ist, schützt vor einem schlechten Tag, der zum schlechten Monat wird. Eine nicht gesetzte Verlustlimite lässt es zu, dass ein schlechter Tag zum schlechten Monat wird, ohne dass das System eingreift.
Werbung, Boni und die Frage nach dem richtigen Anbieter
Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele ist verboten; eine ausländische Plattform, die in der Schweiz wirbt, macht sich strafbar. Das bedeutet nicht, dass Schweizer Spielende keine Werbung sehen – sie sehen sie im Internet, in sozialen Medien, in Fussballstadien. Sie ist nur nicht erlaubt, und ein Anbieter, der gegen das Recht des Landes verstösst, in dem er um Kunden wirbt, hat gegenüber demselben Land kein Argument, warum er es diesmal mit dem Recht ernst meinen sollte. Schweizer Plattformen bewerben ihre Angebote unter den Einschränkungen des Art. 74 BGS; sie dürfen nicht in Richtung Minderjähriger oder ausgeschlossener Personen werben, und ihre Werbung darf nicht irreführend sein. Boni und Gratisspielguthaben brauchen bei beiden Anbietern die vorgängige Zustimmung der zuständigen Vollzugsbehörde (Art. 75 Abs. 1 BGS); 2025 hat die Gespa 24 Zusagen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Werbelogik der ausländischen Plattformen ist eine andere: Sie werben international und stossen in Märkte vor, in denen ihre Werbung verboten ist.
Die Mechanik hinter dem Bonus
Die Plattformen sprechen von «Willkommensbonus», «Free Bet», «Risikofreier Wette». Was sich dahinter verbirgt, ist eine Kombination aus Bonusbedingungen, Mindestquoten, Umsatzfaktoren und Fristen. Die Branche hat dafür eine eigene Sprache entwickelt, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedes Anbieters anders ausfällt. Für Spielende aus der Schweiz ist das Bild uneinheitlich: Bei den bewilligten Anbietern brauchen Boni die Zustimmung der Gespa, die Höhen sind reguliert. Bei den ausländischen Anbietern gibt es keine solche Begrenzung; was ein Bonus wert ist, hängt vollständig von den Hausregeln ab, und diese Hausregeln sind international standardisiert, aber nicht vergleichbar.
Die Sperrliste als Massstab für die Verlässlichkeit
Die Gespa-Sperrliste ist das schärfste Mass, das die Schweizer Aufsicht an ausländische Plattformen anlegt. Eine Domain, die dort steht, ist für Schweizer Internetanschlüsse typischerweise nicht erreichbar – über die DNS-Sperre der Schweizer Telekomanbieter. Die Liste wird regelmässig aktualisiert; Ende 2025 enthielt sie 671 Einträge. Wer auf einer Plattform spielt, die heute nicht auf der Liste steht, weiss nicht, ob sie morgen dort sein wird. Wer auf einer Plattform spielt, die heute auf der Liste steht, hat einen klaren Hinweis auf den Status: Diese Plattform hat in der Schweiz keine Bewilligung.
Die Sperrliste ist nicht der einzige Schutz. Sie ist ein Mass für diejenigen, die ohne Schweizer Bewilligung hier Kunden suchen. Wer nicht auf der Liste steht, hat in der Schweiz möglicherweise nie Fuss gefasst; wer auf der Liste steht, ist der Aufsicht aufgefallen. Beide Gruppen haben in der Schweiz keine Bewilligung. Die Sperrliste ist die Spitze des Eisbergs, nicht der Eisberg selbst.
Was das alles für die konkrete Wahl bedeutet
Die Frage «wo kann ich in der Schweiz ohne Limit wetten» hat eine klare Antwort: Innerhalb der Schweizer Bewilligung gar nicht – die Verlustlimite ist Pflicht und sie kommt vom Spielenden. Ausserhalb der Schweizer Bewilligung überall – aber ohne Schweizer Schutz, mit dem Risiko einer DNS-Sperre, mit steuerlichen Folgen je nach Kanton und ohne die Möglichkeit, sich an die Gespa zu wenden.
Wer diese Seite liest, hat vermutlich eine der drei folgenden Fragen. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und in der Deutschschweiz wohnt, ist bei Swisslos Sporttip richtig. Wer mit kleinen Einsätzen spielt und in der Romandie wohnt, ist bei Loterie Romande Jouez Sport richtig. Wer mit grossen Einsätzen spielt oder bewusst keine Verlustlimite setzen will, kann in der Schweiz keine legale Plattform finden – und sollte sich fragen, ob das Fehlen eines Limits das eigentliche Ziel ist oder die Folge einer Entscheidung, die anderswo getroffen wurde.
Wie sich die beiden Schweizer Anbieter im Alltag unterscheiden
Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen legalen Optionen, und sie sind im Alltag ähnlicher, als sie in der Werbung wirken. Beide verlangen Verlustlimiten vor der ersten Wette, beide verzögern Erhöhungen um 72 Stunden, beide haben eine obligatorische Identitätsprüfung. Die Unterschiede liegen im Detail: Der Mindesteinsatz liegt bei Sporttip bei CHF 1, bei Jouez Sport bei CHF 2. Der Höchsteinsatz liegt bei Sporttip bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombiwetten und CHF 10’000 für Systemwetten; bei Jouez Sport bei CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten und einem Höchstgewinn pro Wette von CHF 300’000. Die Verlustlimite bei Sporttip ist eine freie Wahl bis CHF 9’999; bei Jouez Sport ist sie eine Hierarchie, in der die Tageslimite die Wochenlimite nicht übersteigen darf und diese nicht die Monatslimite. Das sind die feinen Unterschiede, die bei kleinen Budgets wenig ausmachen und bei grossen Budgets den Spielraum verändern.
Welche Systemwette, welche Kombiwette
Das Sporttip-Angebot kennt drei Wettformen: Einzelwette, Kombinationswette und Systemwette. Die Kombiwette multipliziert die Quoten aller Tipps zu einer Gesamtquote; die Systemwette kombiniert mehrere Kombiwetten, sodass auch bei einem falschen Tipp ein Teil der Gewinne übrig bleibt. Beide sind klassische Wettformen, und beide haben ihre eigene Risikomechanik: Die Kombiwette gewinnt nur, wenn alle Tipps stimmen; die Systemwette gewinnt teilweise auch bei einem falschen Tipp, ist aber teurer im Einsatz. Die Höchsteinsätze unterscheiden sich: Eine Systemwette darf bei Sporttip bis CHF 10’000 kosten, eine Einzel- oder Kombinationswette nur bis CHF 1’000. Wer hohe Einsätze plant, kann sie eher in Systemwetten unterbringen – und das ist ein weiterer Punkt, an dem die Schweizer Limits real werden.
Die Frage der Steuerfreiheit
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich und wird in dieser Darstellung bewusst nicht beziffert. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Für die meisten Spielenden, die unter dem Freibetrag bleiben, fällt keine Steuer und kein Abzug an.
Gewinne aus ausländischen Grossspielen fallen nicht unter die Verrechnungssteuer, weil die ausländische Veranstalterin nicht zum Abzug verpflichtet ist. Die Frage, ob sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, hängt vom Kanton ab. Thurgau etwa behandelt sie als voll steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe; andere Kantone wenden andere Regeln an. Die sicherste Antwort für eine konkrete Spielerin gibt das kantonale Steueramt oder ein Steuerberater – nicht der Buchmacher. Wer sich auf den Standpunkt «das wurde mir nie gesagt» zurückzieht, hat im Steuerverfahren keinen Anspruch auf Milde.
Verlustlimite, Einzahlungslimite und Wallet-Obergrenze – die drei Ebenen
Die Schweizer Schutzarchitektur hat drei Ebenen, die zusammen ein Sicherheitsnetz bilden, aber einzeln verschiedene Dinge messen.
Die Verlustlimite misst den Nettoverlust: Einsätze abzüglich auf das Spielkonto ausbezahlter Gewinne. Sie ist die strengste Limite, weil sie das tatsächlich verlorene Geld misst. Eine hohe Verlustlimite bedeutet, dass viel verloren werden darf; eine niedrige bedeutet, dass wenig verloren werden darf. Die Mechanik ist so gestaltet, dass Senkungen sofort wirken, Erhöhungen aber 72 Stunden warten.
Die Einzahlungslimite misst das Bruttovolumen: Sie verhindert Einzahlungen über einen festgelegten Betrag innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums. Sie ist weiter als die Verlustlimite, weil sie auch Gelder erfasst, die später wieder zurückgewonnen werden. Wer eine Einzahlungslimite von CHF 1’000 setzt, kann nicht mehr als CHF 1’000 auf das Konto einzahlen – egal, ob das Geld gewonnen oder verloren wird. Die Wallet-Obergrenze bei Swisslos liegt bei CHF 9’999, bei der Loterie Romande bei CHF 10’000 pro 30 Tagen, unabhängig vom Zahlungsmittel.
Die Wallet-Obergrenze misst das aktuelle Guthaben: Bei Swisslos darf das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigen, bei Loterie Romande CHF 10’000 – auch nicht durch Kleingewinne. Das ist die Endstation: Selbst wenn jemand durch geschicktes Wetten das Wallet auffüllen würde, würde das System oberhalb dieser Grenze stoppen. Wer in einer einzigen Sitzung viel gewinnen würde, müsste das Guthaben zuerst auszahlen, bevor weiter gespielt werden kann.
Die Früherkennungslimite – die nicht selbst setzbare Bremse
Eine vierte Limite existiert dort, wo die Veranstalterin im Rahmen der Spielerschutz-Früherkennung eine Einzahllimite gesetzt oder mit dem Spielenden vereinbart hat: Diese Limite kann der Spielende nicht selbst verändern. Sie wird frühestens nach einem Jahr anhand von Unterlagen zur finanziellen Situation überprüft. Wer eine solche Limite hat, hat die niedrigste der drei selbst setzbaren Limiten; sie ist die nicht-aufhebbare Sicherheitslinie.
Werbeanreize und die Frage nach der «besten» Plattform
Die Frage, welche Plattform die «beste» ist, hängt davon ab, was «beste» heisst. Für Spielende, die im legalen Schutzsystem spielen wollen, ist die Antwort klar: die Plattform des eigenen Vertragsgebiets. Für Spielende, die eine grosse Auswahl an Sportarten und Wetttypen wollen, gibt es in der Schweiz eine geschlossene Liste, die von der Gespa gepflegt wird; alles, was nicht auf dieser Liste steht, ist in der Schweiz nicht bewilligt. Für Spielende, die hohe Limits wollen, gibt es in der Schweiz keine legale Plattform; die Limits kommen vom Spielenden, nicht vom Anbieter.
Die Werbung der ausländischen Plattformen verspricht die «höchsten Limits», die «besten Quoten», die «schnellste Auszahlung». Sie sagt nicht, dass diese Vorteile ausserhalb des Schweizer Schutzsystems liegen und mit einem Wechsel in eine andere Rechtsordnung erkauft werden. Die Frage «welche Plattform ist die beste» hat im Schweizer Kontext eine einfache Antwort: Die Plattform, die im eigenen Vertragsgebiet liegt.
Was die nächsten Jahre bringen
Das Schweizer System ist neu. Das BGS trat am 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat am 1. Januar 2021, die aktuelle Version der VGS am 1. Januar 2024. Die Aufsicht durch die Gespa ist jung, und die Werkzeuge – Verlustlimiten, Sperrliste, Spielregister – sind im Aufbau. Die Testkäufe 2025 haben gezeigt, dass die Online-Kontrollen funktionieren und die Verkaufsstellenkontrollen nicht; das ist ein Befund, der sich in den nächsten Jahren verbessern dürfte, wenn auch die Verkaufsstellen dichter geprüft werden.
Die Sperrliste wächst. Ende 2025 standen 671 Domains darauf, Tendenz steigend. Das ist kein Grund für Spielende, sich zu entspannen; es ist ein Grund, sich zu fragen, ob eine Plattform, die heute in der Schweiz nicht blockiert ist, morgen blockiert sein wird. Die Antwort hängt nicht vom Spielenden ab, sondern von der Gespa und ihrem Aufsichtsbefund.
Die zwei Veranstalterinnen bleiben voraussichtlich die einzigen. Das BGS begrenzt die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei; politisch gibt es keine Bewegung, die das ändern würde. Wer auf eine dritte legale Plattform wartet, wartet auf eine Gesetzesänderung, die nicht angekündigt ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Limiten müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme gesetzt werden, und wie hoch ist die Oberlimite?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für einen Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gesetzt werden; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999 pro 30 Tage, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage gesetzt werden, und eine Wallet-Obergrenze von CHF 9’999 besteht unabhängig davon. Senkungen werden sofort wirksam, Erhöhungen erst nach 72 Stunden.
Wie schnell wirkt eine Senkung der Limiten, und wie lange dauert eine Erhöhung bei Swisslos?
Eine Senkung wird sofort wirksam, sobald sie im System hinterlegt ist. Eine Erhöhung wird frühestens nach 72 Stunden wirksam. Diese Verzögerung gilt für Verlustlimiten und Einzahlungslimiten gleichermassen; sie ist im BGS als Schutz vor Impulshandlungen verankert und von Swisslos und Loterie Romande in ihren Bedingungen übernommen worden.
Gibt es eine staatlich festgelegte Obergrenze für Einzahlungen, oder gelten nur eigene Limiten und die Wallet-Grenzen der Veranstalter?
In der Schweiz gibt es keine staatliche Einzahlungs-Obergrenze. Die Limiten sind selbst gesetzt (Verlustlimite, Einzahlungslimite) oder werden vom Anbieter als Wallet-Obergrenze gesetzt (Swisslos CHF 9’999, Loterie Romande CHF 10’000 pro 30 Tage). Diese beiden Schutzebenen sind nicht staatlich verordnet, sondern im BGS als Pflicht der Veranstalterin verankert.
Was geht verloren, wenn ein ausländischer Anbieter ohne Limiten und ohne Schweizer Bewilligung genutzt wird?
Es gehen der Schutz des Schweizer Rechts verloren, der Zugang zum Schweizer Spielsperren-Register, die Anbindung an die Schweizer Aufsicht, die übliche steuerliche Gleichbehandlung mit Gewinnen aus Schweizer Grossspielen, und die Gewissheit, dass die Plattform morgen noch in der Schweiz erreichbar ist – Domains können jederzeit auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Wer dort spielt, kann zudem im Verfahren gegen den Anbieter mit der Einziehung von Einsätzen und Gewinnen rechnen.
Wie hoch sind die Einsatzlimiten pro Wette bei Sporttip, und kann Swisslos diese ändern?
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000 und für Systemwetten bei CHF 10’000. Eine Wette oberhalb der Limite wird nicht angenommen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; sie sind Hausregeln, nicht gesetzlich fixiert. Der Höchstgewinn pro Wette ist bei Sporttip nicht separat ausgewiesen, während er bei Jouez Sport bei CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette liegt.
Was ist ein vorübergehender Spielausstieg von höchstens sechs Monaten, und wie unterscheidet er sich von der Spielsperre?
Ein vorübergehender Spielausstieg ist eine selbst gewählte Pause, die das BGS den Veranstalterinnen von Online-Spielen vorschreibt; sie kann für einzelne Spielkategorien oder alle Spiele gesetzt werden und dauert maximal sechs Monate (Art. 89 VGS). Die Spielsperre ist eine unbefristete Sperre, die in einem schweizweiten Register eingetragen wird und auch für Casinos gilt; sie kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, mit Einbezug einer Fachstelle. Der vorübergehende Ausstieg ist die sanftere Variante; die Spielsperre ist die harte.
Rechtslage – Wettvergleichinfo.com
Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»
