Was die Schweizer Sportwettenanbieter im 2026 tatsächlich bieten

Updated Oktober 2026
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Stand der Daten: 19. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2) und die Geschäftsbedingungen von Loterie Romande (Stand 14. Oktober 2026).

Eine Wette kostet, bevor sie etwas einbringt. Jeder Wettanbieter kalkuliert in jede Quote eine Marge ein, die Quote, die ein Spielende sieht, ist nie der faire Preis, und was an Werbung als «gratis» oder «boost» daherkommt, ist an Bedingungen gebunden, die ihren Preis haben. In der Schweiz ist die Auswahl zudem eng: Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport besitzen eine Bewilligung für Sportwetten, alle übrigen Marken, die hier beworben werden, sind nicht zugelassen. Das prägt, was es hier zu vergleichen gibt. Dieser Überblick ordnet die Angebote nach dem, was sie den Spielenden tatsächlich bringen und kosten, und zeigt, weshalb ausländische Marken in der Vergleichstabelle nur als Hinweis auftauchen, nicht als Alternative.

Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Sportarten und Turniere im Schweizer Wettprogramm

Welche Sportarten überhaupt im Programm stehen, legt die Gespa fest. Sie führt eine geschlossene Liste zugelassener Wettbewerbe und Wettarten, die Version datiert auf den 10. September 2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden, und was darauf steht, ist exakt umrissen. So dürfen Qualifikationsrunden nur dort gespielt werden, wo sie die Liste führt, und Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Rangwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe, Eckbälle, Kartenmärkte, ein Esports-Bereich: alles nicht auf der Liste.

Was bleibt, ist das, was man erwartet. Fussball, Eishockey, Tennis, Handball, Basketball, Unihockey, Ski alpin, Biathlon, Leichtathletik, Radsport, Formel 1, American Football, Baseball, Snooker, Wintersportarten wie Skispringen und Langlauf, dazu Pferderennen und Radsport. Hinzu kommen Randsportarten, die in der Schweiz publikumsnah sind, etwa Curling, Schwingen oder die Swiss Football League mit ihren unteren Ligen. Das Programm von Sporttip und Jouez Sport trägt im Ergebnis die Konturen einer Liste, die von beiden Veranstaltern abgearbeitet wird, nicht von einem internationalen Wettbewerb um Marktanteile.

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Ein zweiter Punkt prägt das Bild: Die Liste enthält keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Was auf den ersten Blick wie eine Randnotiz klingt, schliesst ein ganzes Feld von Spezialwetten aus, das bei ausländischen Anbietern selbstverständlich dazugehört. Wer mit Sonderwetten liebäugelt, etwa mit Politwetten zur US-Wahl oder Showwetten zum Eurovision Contest, hat in der Schweiz kein Angebot.

Wer auf Livewetten setzt, kann das im Schweizer Rahmen tun, vor und während des Spiels. Die Geldspielgesetzgebung enthält keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte, und Sporttip führt Livewetten mit Pre-Match, System und Cash-Out im selben Programm. Zu beachten ist die Art, wie Livewetten hier abgerechnet werden: Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten, sodass sie faktisch wertlos werden, sobald die Wette aufgegeben wird. Das ist kein hypothetisches Risiko, sondern ein Mechanismus, der bei jeder späten Live-Wette mitläuft.

Die reguläre Spielzeit bei Sporttip umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Fussball also 90 Minuten und nicht 120. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf einen späteren Ausgang wettet, sollte prüfen, ob das Ereignis im Wettprogramm als «inklusive Verlängerung» ausgewiesen ist.

Neue Anbieter und die Frage, was «neu» auf dem Schweizer Markt heisst

Auf einem regulierten Markt, auf dem nur zwei Veranstalter eine Bewilligung besitzen, ist «neu» relativ. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip, Loterie Romande das Produkt Jouez Sport, beide seit Jahren. Was sich verändert, sind Versionen der Spielregeln, die Liste der zugelassenen Wettbewerbe, das Wallet und die App, nicht die Anbieter selbst.

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Marken, die in Werbung und Vergleichsportalen als «neu» beworben werden, sind allesamt ohne Schweizer Bewilligung. Sie tauchen in den Spielregeln von Sporttip nicht auf, sie erscheinen auf der Sperrliste der Gespa, sobald ihre Domains blockiert werden, und sie werden regelmässig durch neue Domains ersetzt, ein Phänomen, das die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet. Bei den in der Vergleichstabelle dieses Überblicks aufgeführten Marken BetLabel, X3Bet, AmunRa, 22Bet, Boomerang Bet, ZotaBet, BC.Game und BetFury handelt es sich ausnahmslos um solche Anbieter. Lizenzangaben auf der eigenen Webseite, in der Regel Curacao, Malta, Tobique, haben in der Schweiz keine Kraft, Art. 4 BGS. Wer dort ein Konto eröffnet, hinterlässt eine Zahlungsspur und gewinnt im Streitfall kein Schweizer Recht.

Der zweite Punkt, an dem sich «neu» nicht vom Markt unterscheidet, ist die Verfügbarkeit selbst. Eine Sperrung über DNS können Schweizer Provider innert Stunden umsetzen, und die Gespa pflegte Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Wer auf eine Adresse zugreift, die gestern noch funktionierte, kann morgen auf einer gesperrten Seite landen. Das ist die operative Realität eines Marktes, der keine Lizenzvergabe an Dritte kennt, und kein Indiz für ein wachsendes Angebot.

Was bleibt von «neu»: neue Spielformen, neue Wetten auf bereits zugelassene Wettbewerbe, neue Bonusmechaniken im Rahmen der Gespa-Vorgaben, alles innerhalb der zwei zugelassenen Produkte. Beim Kombiboost zeigt sich das deutlich, der Boost auf den Nettogewinn ist 2026 auf noch mehr Voraussagenstufen ausgebaut worden, mit Sprüngen von 5 % bei vier Voraussagen auf 100 % bei fünfzehn. Andere Beispiel sind die Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse und die Quotenboosts auf Pre-Match-Einzelwetten. Was als «neu» beworben wird, ist in der Regel eine Variante der zwei bestehenden Angebote.

Die Rangliste der zehn Anbieter und was sie trennt

Der Vergleich ordnet Anbieter nach nachvollziehbaren Kriterien, namentlich Quotenniveau, Wettangebot, Limiten, Auszahlungsbedingungen und Spieler­schutz. Bewilligungslage und Servicegebiet fallen dabei stärker ins Gewicht als einzelne Quoten, weil sie entscheiden, ob das Angebot in der Schweiz überhaupt nutzbar ist. Die Reihenfolge ergibt sich aus der Schnittfläche dieser Faktoren, nicht aus einer Hochrechnung der Bonusgrösse. Die ersten zwei Positionen besetzen die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, dahinter folgen ausländische Marken als Hinweis darauf, was Spielende im Internet treffen, ohne sie als Alternative zu empfehlen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos (Sporttip) Bewilligung (Grossspiel, BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande (Jouez Sport) Bewilligung (Grossspiel, BGS) Loterie Romande, Lausanne
BetLabel keine nicht ausgewiesen
X3Bet keine Tobique, ausgewiesen über Drittquellen
AmunRa keine nicht ausgewiesen
22Bet keine nicht ausgewiesen
Boomerang Bet keine nicht ausgewiesen
ZotaBet keine nicht ausgewiesen
BC.Game keine nicht ausgewiesen
BetFury keine nicht ausgewiesen

Was diese Tabelle nicht zeigt, ist die unterschiedliche Reichweite der beiden Bewilligten. Swisslos betreut das Vertragsgebiet der Deutschschweiz, von Aargau bis Zürich, plus Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Wer in Lausanne wohnt, kann kein Sporttip-Konto online eröffnen, und wer in Bern wohnt, kein Jouez-Sport-Konto. Servicegebiet und Bewilligung sind zwei verschiedene Achsen, und sie fallen nicht zusammen.

Wer sich die Tabelle als Entscheidungshilfe ansieht, sollte sie genau anders lesen. Für eine Bewilligung mit vollem Spielerschutz und Schweizer Verrechnungssteuer-Mechanik kommen nur die ersten zwei Positionen in Frage. Die übrigen acht sind operativ im Ausland tätig, was die Spielregeln, die Auszahlungswege und die Spielsuchtbekämpfung angeht, und sie können jederzeit auf der Sperrliste landen. Welche der beiden zugelassenen Optionen die bessere ist, hängt nicht vom Anbieter ab, sondern vom Wohnkanton.

Einordnung: was eine Sportwette in der Schweiz ist

Eine Sportwette ist im Geldspielgesetz ein Grossspiel, kein Kleinspiel. Grossspiele dürfen in der Schweiz nur von Inhabern einer Veranstalterbewilligung und mit einer bewilligten Spielbewilligung durchgeführt werden, Art. 21 bis 25 BGS, und die Aufsicht darüber liegt nicht bei der ESBK, die Casinos überwacht, sondern bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Wer Sportwetten durchführen will, ohne Inhaber einer solchen Bewilligung zu sein, macht sich strafbar, Art. 130 BGS. Wer bei einem nicht bewilligten Anbieter spielt, wird nicht bestraft, aber hat im Streitfall keinen Schweizer Schutzweg.

Die Konsequenz für die Angebote ist konkret. Wer in der Schweiz online Sportwetten abschliessen will, kann das bei Swisslos tun, sofern er im Vertragsgebiet wohnt, oder bei Loterie Romande, sofern er in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt. Beide setzen die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage voraus, bevor die erste Wette abgegeben werden kann, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, ein Detail aus den Allgemeinen Bedingungen, das vom gesetzlichen Mindestwert von 24 Stunden abweicht und bewusst konservativer ist.

Auch die Spielsperre ist in der Schweiz kein Detail. Wer sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperrt, kann die Sperre nicht vor Fristablauf aufheben, und eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Schweizer Online-Casinos und in Liechtenstein. Die Spielsperre greift also über die Sportwette hinaus, was sie zu einem wirksameren Instrument macht als bei einer blossen Produktblockade.

Bemerkenswert am Aufbau ist, dass die Schweiz keine festen Einsatzobergrenzen kennt, anders als etwa Deutschland mit seinem Monatslimit von 1’000 Euro im regulatorischen Rahmen. Was hier als Schutzmechanismus gilt, ist die selbst gesetzte Limite, kontrolliert beim Anbieter und nicht von einer Behörde, aber flankiert von einer Spielsperre, die im Ernstfall über mehrere Produkte hinweg greift. Wer sich sperrt, sperrt sich tatsächlich aus, und das schlägt sich auch in der Aufsichtspraxis nieder, nicht in Selbstverpflichtungen der Anbieter.

Wettformen: Einzel, Kombi, System

Bei Sporttip steht der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt pro Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und pro Systemwette bei CHF 10’000. Diese Limiten sind Operator-Setzung, nicht vom Gesetz vorgegeben, und sie können von Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen angepasst werden, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit Systemwetten experimentiert, kann also deutlich mehr pro Schein riskieren als in der Einzel- oder Kombiwette.

Was den Cash-Out angeht, ist das Bild differenziert. Sporttip bietet Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern oder streichen, eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Wer eine Wette mit Cash-Out absichern will, sollte sich darauf einstellen, dass die Funktion im entscheidenden Moment fehlen kann.

Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion», eine Vorschrift, die verhindert, dass zwei Wetten auf denselben Ausgang in einer Kombiwette landen. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten, eine praktische Konsequenz daraus, dass die Engine eine kombinatorische Logik mitlaufen lässt, die im Spielplan so nicht vorgesehen ist.

Was eine Wette wert ist, ergibt sich aus dem Mechanismus dahinter. Bei einer Einzelwette ist die Auszahlung Einsatz mal Quote, bei einer Kombiwette Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung erscheint geringfügig, fällt aber über viele Wetten ins Gewicht: Bei einem Gewinn von 127’343 wird 127.30 abgerechnet, der Unterschied von vier Rappen tritt bei jeder Auszahlung auf.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, was ihren Beitrag zur Gesamtquote neutralisiert. Wer mit Kombiwetten arbeitet, sollte diesen 48-Stunden-Trigger kennen.

Eine Sporttip-spezifische Verjährungsfrist gilt für nicht abgeholte Gewinne. Wer einen Gewinn nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend macht, verliert ihn zugunsten des Swisslos-Zwecks. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese administrativen Wege sind bei Sporttip tatsächlich noch brieflich, was bei Online-Anbietern eine Seltenheit ist.

Marge und Quotenniveau

Was eine Wette wirklich kostet, ist die Marge. Eine faire Quote ohne Marge würde bei einem Zwei-Wege-Markt bei 2.00 auf jeden Ausgang liegen, jede Quote darunter ist ein Signal für den Anteil, den der Anbieter im Erwartungswert behält. Diese Marge ist nicht zu verwechseln mit der Auszahlungsquote: Auszahlungsquote = 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; Marge = 100 % minus Auszahlungsquote.

Rechenbeispiel für einen Zwei-Wege-Markt mit Quoten 1.90 / 1.90, also ein Markt ohne Favoriten, wie er für Fussball-Hauptspiele nicht unüblich ist. Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 / 1.90 + 1 / 1.90) = 1 ÷ (2 × 0’526) = 1 ÷ 1’053 = ca. 0’950, also etwa 95 %. Die Marge liegt in der Grössenordnung von etwa 5 %.

Über die konkrete Marge der zwei Schweizer Anbieter ist keine attributierte Quote im Forschungsbestand. Die Gespa führt keine Marge-Statistik über die zugelassenen Wettbewerbe, und die Anbieter veröffentlichen keine Quotenvergleiche, die einen objektiven Schluss erlauben würden. Was bleibt, ist die strukturelle Aussage: Innerhalb der zugelassenen Liste ist die Marge typischerweise im niedrigen einstelligen Prozentbereich, weil nur zwei Anbieter konkurrieren und die Liste die Märkte begrenzt. Wer das mit internationalen Büros vergleicht, etwa mit dem Mainstream europäischer Online-Anbieter mit Margen zwischen 4 und 8 %, liegt damit in einer vergleichbaren Grössenordnung, ohne dass hier ein konkreter Mittelwert belegt wäre.

Was eine hohe Marge konkret macht, zeigt ein zweites Beispiel. Angenommen ein Markt mit Quoten 1.70 / 4.20 / 6.00, ein typischer 1X2-Fussballmarkt mit klarem Favoriten. Auszahlungsquote = 1 ÷ (1 / 1.70 + 1 / 4.20 + 1 / 6.00) = 1 ÷ (0’588 + 0’238 + 0’167) = 1 ÷ 0’993 = ca. 1’007. Die Summe der Kehrwerte liegt über 1, was eine negative Marge ergäbe; in der Realität sind solche Konstellationen instabil, weil Buchmacher die Quoten so anpassen, dass die Summe der Kehrwerte über 1.0 bleibt. Konsistent kalkuliert würde die Marge etwa 5 bis 8 % auf solchen Märkten betragen.

Wer ein Gefühl für die Marge eines Marktes bekommen will, kann die Quoten der angebotenen Ausgänge addieren und durch die Anzahl Ausgänge teilen. Liegt der Wert deutlich über 100, ist es ein Markt mit hoher Marge, liegt er knapp über 100, ist er eng kalkuliert. Auf Sporttip und Jouez Sport sind die beliebtesten 1X2-Märkte eng kalkuliert, weil sie das Hauptvolumen tragen, Randmärkte wie Torschützen oder Halbzeitergebnisse können höhere Margen tragen.

Wie die Bewilligungslage die Angebote prägt

Die Schweiz kennt keine offene Lizenz für private Sportwettenanbieter. Das Geldspielgesetz von 2019 hat in Art. 4 festsgeschrieben, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt und nur von der Gespa vergeben wird, und in Art. 21 bis 25 die Voraussetzungen, die ein Veranstalter erfüllen muss. Wer Sportwetten anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine zusätzliche Spielbewilligung pro Spiel. Diese Bewilligungen sind an die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2020 gebunden, die IKV 2020, und sie wurden von den Kantonen an genau zwei Träger vergeben.

Die politische Logik dahinter: Die Schweiz hat ein «Zwei-Säulen-Modell» für Geldspiele, Lotterien und Wetten einerseits, Casinos andererseits, und innerhalb der Lotterien und Wetten ist die Konzentration auf zwei Organisatoren Ausdruck eines öffentlich-rechtlichen Auftrags, nicht eines Wettbewerbs. Beide Veranstalter sind Genossenschaften mit Sitz in der Schweiz, Swisslos in Basel und Loterie Romande in Lausanne, und ihre Reingewinne fliessen vollständig in öffentliche Zwecke. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. ausgeschüttet, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Davon stammten CHF 109 Mio. aus Sportwetten (2024: CHF 122 Mio.). Loterie Romande berichtet in eigenen Mitteilungen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Innerhalb dieser Konzentration sind die Werberestriktionen eng. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird mit Busse bis CHF 500’000 bestraft, Art. 131 BGS. Werbung darf nicht in Richtung Minderjähriger gehen, nicht irreführend sein und nicht «aufdringlich» wirken. Für Spielerinnen und Spieler bedeutet das: Die Werbung, die sie im Internet sehen, ist in der Regel für ausländische Anbieter, und sie kommt über Kanäle, die in der Schweiz nicht reguliert sind.

Die Sperrliste der Gespa ist das Schwert der Aufsicht. Seit dem 3. September 2019 veröffentlicht die Gespa eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren müssen, nach Art. 86 bis 93 BGS. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter Anbieter wie Interwetten, bet-at-home und bet365. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, das Phänomen des Domain-Hoppings, und die Gespa reagiert mit Aktualisierungen. Wer auf eine gesperrte Domain zugreift, landet typischerweise auf einer Hinweisseite oder einer nicht auflösbaren Adresse, je nach Provider.

Die praktische Konsequenz für Spielende: Wer in der Schweiz wettet, wettet bei Swisslos oder Loterie Romande. Wer bei einem anderen Anbieter wettet, wettet, sobald die Seite gesperrt ist, über eine alternative Domain dieses Anbieters, und seine Zahlung läuft über Kreditkarte, E-Wallet oder Kryptowährung an einen ausländischen Anbieter, der mit dem Schweizer Recht in keinem Kontakt steht.

Was Werberestriktionen für Aktionen bedeuten

Werberestriktionen und Werbeerlaubnis sind im BGS getrennt. Wer werben darf, ist die Frage der Bewilligung; was an Bonus angeboten werden darf, ist eine eigene Frage, die das Gesetz in Art. 75 Abs. 2 regelt. Gratiswetten oder Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat 2025 für Loterie Romande 24 Zustimmungen erteilt, für Swisslos 8. Die kleine Anzahl erklärt, warum die «Angebote» auf beiden Seiten rar sind, und es erklärt auch, warum die Marketingbegriffe, die international üblich sind, hier nicht in derselben Intensität auftauchen.

Was bleibt, ist das Wenige, das tatsächlich angeboten wird. Sporttip hat den Kombiboost, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 voraussetzt, der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dazu kommen die Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen, und die Quotenboosts, die nur für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten und pro Wettenden nur einmal nutzbar sind. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei Loterie Romande (Jouez Sport) ist das Angebot konzeptionell ähnlich aufgebaut, aber numerisch weniger detail dokumentiert. Was die Vergleichstabelle hier nicht leisten kann, ist die Detailfülle der Spielregeln, die auf der Anbieterseite selbst liegen. Wer ein bestimmtes Angebot prüfen will, sollte die Spielregeln und Teilnahmebedingungen lesen, die auf den Plattformen von Swisslos und Loterie Romande in deutscher und französischer Sprache veröffentlicht sind.

Verantwortungsvolles Spielen und die Mechanik des Schweizer Schutzes

Der Schweizer Spielerschutz ruht auf zwei Säulen: gesetzliche Limiten und Spielsperre. Beide sind Operator-Setzung im Rahmen des BGS, aber jede mit konkreter Ausprägung. Wer bei Sporttip eine Wette abgeben will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Die Werte sind auf der Anbieterseite dokumentiert, in der Spielregeln-Version 4.2, und sie gelten ab dem Moment der Registrierung.

Eine Senkung der Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72-Stunden-Frist ist eine Operator-Setzung, die über die gesetzliche Frist von 24 Stunden hinausgeht und den Charakter einer Schutzfrist hat, weil sie verhindert, dass eine Person in einer emotionalen Phase das Limit kurzfristig hochsetzt. Die Gespa hat in den Allgemeinen Bedingungen für Online-Teilnahme, die seit dem 13. Januar 2025 gelten, eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage vorgesehen, eine zusätzliche Sperre, die das verfügbare Geld für die Wette vom Auflade-Vorgang trennt.

Die Spielsperre ist die zweite Schicht. Wer sich für 1 bis 180 Tage produktbezogen selbst sperrt, kann die Sperre nicht vor Fristablauf aufheben. Eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adress-Datenbanken geprüft, das macht Mehrfachregistrierungen technisch schwierig. Wer im Register steht, kann nicht einfach eine neue Identität anlegen, ohne die Sperre zu umgehen, was eine strafrechtlich relevante Handlung wäre.

Drei Punkte verdienen Beachtung, weil sie das System vom Werbeversprechen unterscheiden. Erstens: Die Schutzinstrumente greifen über die Sportwette hinaus, eine Sperre bei Swisslos wirkt auch bei Swiss Casinos. Zweitens: Die Gespa testet den Jugendschutz im Verkauf und berichtet für 2025, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Testfällen ein Minderjähriger eine Sportwette kaufen konnte. Wer glaubt, der Verkauf sei streng kontrolliert, überschätzt den Status quo. Drittens: Die Anbieter dürfen im Online-Verkauf die Identität durch das Auslesen des hochgeladenen Ausweises prüfen, das ist bei einer Online-Eröffnung Standard, im stationären Verkauf an einer Verkaufsstelle fehlt diese Kontrolle.

Wer sich selbst schützen will, hat im Schweizer Rahmen fünf wirksame Wege: Verlustlimiten vor der ersten Wette setzen und nicht nachträglich erhöhen, die Spielsperre als Mittel sehen und nicht als Eingeständnis einer Schwäche, die getrennte Spielsperre für die Sportwette und das Casino verstehen, einen Konto-Überblick nutzen, um die Summe der Einsätze sichtbar zu halten, und bei Warnsignalen wie dem Jagen von Verlusten mit einer Fachstelle sprechen. Die Gespa selbst verweist auf die Fachstellen der Kantone, die kostenlos beraten, und auf die nationale Plattform sucht.ch, die einen Überblick über Hilfsangebote gibt.

Boni und Gratiswetten, und was sie tatsächlich kosten

«Gratis» ist in der Werbung ein häufiges Wort und im Schweizer Wettmarkt eine knappe Ressource. Wer bei Sporttip einen Bonus erwartet, wie er international üblich ist, einen 100 % Einzahlungsbonus oder einen «Free Bet» von der Höhe des ersten Einsatzes, sucht meistens vergeblich. Was tatsächlich existiert, ist eine kleine Liste von Aktionen, die alle über das Schweizer Modell laufen: Boost auf den Nettogewinn einer Kombiwette, Boost auf den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses, Erhöhung der Quote bei einer Pre-Match-Einzelwette. Keine Einzahlungsboni, keine Gratiswetten ohne Quote-Mindestwert, keine Free Spins auf Casino-Angebote parallel zur Sportwette.

Der Grund ist einfach. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisspielguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat, wie oben erwähnt, 2025 nur 24 Aktionen für Loterie Romande und 8 für Swisslos zugestimmt. Wer in der Schweiz einen Anbieter sieht, der mit 100 % Bonus wirbt, wirbt für ein anderes Produkt, etwa ein Online-Casino, oder der Anbieter ist im Ausland und in der Schweiz nicht zugelassen.

Was die Boosts tatsächlich kosten, zeigen die Schweizer Spielregeln. Beim Kombiboost von Sporttip ist die Bedingung klar: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, der Bonus ist eine prozentuale Erhöhung des Nettogewinns, nicht eine Reduktion des Einsatzes, und die Erhöhung ist limitiert. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % zusätzlich auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Wer also eine 15er-Kombi mit Mindestquote 1.50 baut und alle Tipps treffen, sieht seinen Nettogewinn verdoppelt. Wer daneben liegt, sieht weder Einsatz noch Gewinn, der Boost hilft nur bei korrekter Voraussage.

Bei den Quotenboosts, die nur für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage gelten, ist die Mechanik einfach: die Quote wird erhöht, der Einsatz bleibt gleich. Bei den Profitboosts erhöht sich der mögliche Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen Prozentsatz, der Einsatz bleibt. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, das ist eine kleine Gemeinheit, die in den Bedingungen steht und an einem konkreten Abend ins Geld geht.

Was eine «Gratiswette» in internationalem Sprachgebrauch bedeutet, ist im Schweizer Kontext nicht dasselbe wie ein Gratisspielguthaben im Sinne des Gesetzes. Wer bei einem Schweizer Anbieter mit Gratisspielguthaben wirbt, hat eine Bewilligung der Gespa für genau dieses eine Kontingent, und das ist in der Regel an ein bestimmtes Ereignis gebunden. Wer bei einem nicht zugelassenen Anbieter mit «Gratiswette» wirbt, arbeitet ausserhalb des Schweizer Rechts.

Das eine, was im Schweizer Rahmen funktioniert und nicht durch Werbung vermittelt wird, ist die Verlustlimite selbst. Sie kostet nichts, sie bringt nichts, sie verhindert einen Verlust, der auf eine starke Stunde oder ein starkes Wochenende hin entstehen würde. Wer die Limite vor der ersten Wette setzt und bei 72 Stunden Erhöhungsfrist bleibt, hat einen wirksameren Schutzmechanismus als jeder Bonus, der im Ausland üblich ist.

Beispiel: Eine 7er-Kombi mit Kombiboost

Wer 7 Voraussagen mit Mindestquote 1.50 kombiniert und alle richtig hat, bekommt 20 % zusätzlich auf den Nettogewinn. Eine angenommene Ausgangslage: Einsatz CHF 10, alle 7 Quoten genau 1.50. Gesamtquote 1.50^7 ≈ 17.09. Auszahlung = 10 × 17.09 = CHF 170.90, gerundet nach Schweizer Spielregel auf 5 Rappen = CHF 170.85. Nettogewinn = 170.85 − 10 = CHF 160.85. Mit Boost +20 % = CHF 160.85 × 1.20 = CHF 193.02, was nach der Rundung in der Auszahlung ca. CHF 203.02 entspricht. Ohne Boost wären es CHF 170.85.

Diese Beispielrechnung zeigt zwei strukturelle Punkte. Erstens: Der Boost ist eine Erhöhung des Nettogewinns, nicht eine Rückzahlung des Einsatzes, wer die Wette verliert, sieht nichts vom Boost. Zweitens: Bei sieben Voraussagen mit Mindestquote 1.50 ist die Wahrscheinlichkeit, alle richtig zu haben, bereits im niedrigen Prozentbereich, und der Boost ändert daran nichts, er mildert nur die Auszahlung, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt. Wer mit Boosts plant, sollte die mathematische Erwartung im Auge behalten: 7 × 1.50 = Mindestquote pro Voraussage, das ist kein hohes Niveau, wer eine Wette auf 7 Voraussagen zu 1.50 abschliesst, geht davon aus, dass jede Voraussage eine realistische Chance hat, was bei 7 Ereignissen strukturell selten ist.

Zahlungsmittel und Auszahlungswege

Wer im Schweizer Rahmen wettet, zahlt auf das Swisslos-Wallet ein, online oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben ist CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Werte sind Operator-Setzung im Rahmen von Art. 47 bis 52 VGS, sie sind nicht in jedem Anbietervertrag gleich, aber bei Swisslos als Bedingung für die Online-Teilnahme seit 13. Januar 2025 dokumentiert.

Bei Loterie Romande sind die Mechanismen ähnlich, aber die konkreten Werte nicht im selben Umfang im Forschungsbestand dokumentiert. Wer ein Wallet auf jeux.loro.ch eröffnet, lädt es mit einem ähnlichen Mechanismus auf, in der Regel über Bankkonto oder Kreditkarte, und die Auszahlungen laufen auf das hinterlegte Schweizer Bank- oder Postkonto.

Welche Zahlungsanbieter konkret verfügbar sind, ist eine Operator-Frage. Swisslos bietet PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, was ein pragmatischer Weg ist, weil PostFinance in der Schweiz nahezu flächendeckend verbreitet ist. Welche Kreditkarten, E-Wallets oder anderen Methoden die beiden Anbieter akzeptieren, ist in deren Bedingungen dokumentiert und verändert sich regelmässig. Wer eine bestimmte Zahlungsmethode nutzen will, sollte vor der Registrierung prüfen, ob sie im Zahlungsportfolio enthalten ist.

Was die Auszahlungsgeschwindigkeit angeht, hat Swisslos eine klare Linie: innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, das ist die zweite Einschränkung, die bei jedem Boost relevant wird. Wer also einen Quotenboost nutzt und das zusätzliche Gewinnplus ausbezahlt haben will, schaut möglicherweise auf ein Spielguthaben, das nicht ausgezahlt wird, oder das nur für weitere Wetten verfügbar ist.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Für internationale Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gilt keiner dieser Mechanismen, dort sind Auszahlungswege in der Regel Operator-intern definiert, oft über Kryptowährungen, E-Wallets wie Jeton oder MiFinity, oder über Kreditkarten­rückbuchungen, mit Auszahlungszeiten, die von Tagen bis Wochen reichen.

Der wichtigste Punkt in den Schweizer Regeln ist die Bindung an den eigenen Namen. Auszahlungen laufen nur auf ein Konto, das auf den Inhaber des Spielkontos lautet, Art. 50 Abs. 2 VGS, anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind im Schweizer Modell nicht möglich. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist diese Bindung nicht garantiert, und genau in dieser Lücke zwischen Bewilligung und Anonymisierung der Zahlung verschwinden Treuegelder.

Auszahlungsbedingungen unter der Lupe

Die 5 bis 10 Arbeitstage bei Swisslos sind lang, gemessen an internationalen Standards. Wer in der Schweiz wettet und auf eine Auszahlung wartet, plant eine bis zwei Wochen ein, was bei einer kleinen Wette kein Problem ist und bei einer grossen, etwa einer Systemwette mit CHF 10’000, einen Liquiditätsvorteil für den Anbieter bedeutet. Die Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung pro 365 Tage ist kein Zufall: Sie bestraft aktive Spielende, deren Auszahlungsmuster häufig ist, und sie ist gleichzeitig ein Anreiz, das Geld im Wallet zu halten und wieder zu setzen. Wer mehr als zweimal pro Jahr auszahlt, gibt 3 % seines Guthabens ab, was bei kleinen Beträgen unwirtschaftlich ist und bei grossen Beträgen schmerzt.

Die dritte Eigentümlichkeit ist die Bindung an Bank- oder Postkonto in der Schweiz oder Liechtenstein. PostFinance-Konten sind in der Schweiz breit verfügbar, aber nicht jeder hat eines, und wer aus einem Westschweizer Kanton spielt, hat möglicherweise eine Westschweizer Kantonalbank als Hauptkonto und keine PostFinance-Bindung. In diesem Fall ist die Auszahlung über eine reguläre Schweizer Bankverbindung möglich, das ist in den Bedingungen abgedeckt, aber wer in Liechtenstein wohnt, hat nur die Option PostFinance Liechtenstein oder eine liechtensteinische Bank.

Bei Loterie Romande sind die Auszahlungswege und -geschwindigkeiten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dokumentiert, ohne dass der Forschungsbestand für diesen Vergleich die konkreten Werte hergibt. Wer ein Konto bei jeux.loro.ch eröffnet, sollte die Bedingungen lesen, da die Westschweizer Anbieter teilweise andere Zahlungsmittel akzeptieren als die Deutschschweizer, etwa Banque Cantonale Vaudoise für Auszahlungen oder PostFinance für die Deutschschweiz.

Ausländische Marken im Überblick

Die ausländischen Marken in der Vergleichstabelle sind keine Auswahl, sondern eine Darstellung dessen, was Schweizer Spielende im Internet sehen. Sie sind in der Schweiz ohne Bewilligung, ihre Domains können jederzeit auf der Sperrliste landen, und ihre Lizenzangaben in den Fusszeilen der Webseiten, oft Curacao, Anjouan, Tobique, haben hier keine rechtliche Kraft. Wer dort spielt, geht operativ ein Wettverhältnis mit einem ausländischen Anbieter ein, der nicht an Schweizer Recht gebunden ist, nicht an Schweizer Spielerschutzregelungen und nicht an Schweizer Aufsicht.

Eine Eigenheit dieser Marken ist die Reputation über Drittquellen. Was an Bewertungen im Internet kursiert, stammt aus Portalen, die Affiliate-Provisionen erhalten, und das verzerrt das Bild, was eine seriöse Lektüre braucht. Drei Punkte sind bei jeder dieser Marken kritisch zu prüfen: Ist die Lizenz in den Bedingungen dokumentiert und bei der ausstellenden Behörde registriert? Welche Sperrfristen und Auszahlungswege sind in den AGB dokumentiert, und sind sie mit den international üblichen Standards konsistent? Welche Spielerschutzmechanismen sind implementiert, Einzahlungslimits, Realitätschecks, Selbstausschluss?

Bei X3Bet ist die Lizenz Tobique, eine kanadische Provinz, die in der Spielbranche nicht als etablierte Aufsichtsbehörde gilt. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Aufsicht, und im Streitfall ist der Rechtsweg nicht über Schweizer Gerichte. Bei BC.Game und BetFury sind Kryptowährungen Standard, was eine Auszahlung anonym halten kann, aber im Schweizer Recht eine Auszahlung ist, die nicht in den Schweizer Statistiken auftaucht und im Streitfall schwer zu verfolgen ist. Bei 22Bet, Boomerang Bet, BetLabel, AmunRa und ZotaBet sind die Lizenzangaben oft nicht eindeutig dokumentiert, was nicht zwingend ein Verstoss ist, aber im Ernstfall das schwächste Glied.

Die Frage, die sich bei jeder dieser Marken stellt, ist nicht, ob sie «sicher» sind, sondern ob der Spielende bereit ist, einen Rechtsraum zu betreten, der nicht der eigene ist. Wer in der Schweiz wohnt und nach 22.00 Uhr auf einer Seite surft, die in fünf Minuten gesperrt sein kann, betritt diesen Rechtsraum bewusst. Die Tabelle zeigt diese Marken als Hinweis, nicht als Auswahl.

Steuern und Verrechnungssteuer

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind grundsätzlich einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, so definiert es die Eidgenössische Steuerverwaltung. Der Bundesfreibetrag liegt für 2026 bei CHF 1’071’000, der Schwellenwert, ab dem die Verrechnungssteuer erhoben wird. Bis zu dieser Höhe fällt keine Verrechnungssteuer und keine Einkommensteuer an, das ist die korrekte Lesart, die in der Steueraussage der ESTV steht. Über dem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und der Spielende kann diese in der Steuererklärung zurückfordern, indem er den Gewinn deklariert. Bei einem typischen Wettgewinn unter CHF 1’000 greift weder die Verrechnungssteuer noch die Einkommensteuer.

Kantonal ist die Lage uneinheitlich, daher der Begriff «je nach Kanton». Jeder Kanton hat seinen eigenen Freibetrag, und der Bund greift nur bei sehr hohen Einzelgewinnen. Wer mit nennenswerten Gewinnen rechnet, sollte die kantonale Steuerverwaltung konsultieren, nicht das Internet, weil die Freibeträge und Tarife von Kanton zu Kanton differieren. Die Faustregel: Bundesfreibetrag 2026 CHF 1’071’000, kantonaler Freibetrag unterschiedlich, in der Regel tiefer, so dass bereits mittlere Gewinne kantonal steuerpflichtig werden können.

Wichtig ist die Sonderregel im Kanton Thurgau, die auch im Forschungsbestand erwähnt ist: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig als steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe, und damit sowohl den Freibetrag als auch die Verrechnungssteuer-Mechanik ignorierend. Wer im Thurgau wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich der Sonderbehandlung bewusst sein. Für Gewinne ausländischer Anbieter gilt ausserhalb der Thurgauer Sonderregel keine Verrechnungssteuer, weil die Schweiz hierauf keinen Zugriff hat, und die Einkommensteuer richtet sich nach dem kantonalen Recht.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Wer in der Schweiz wettet, zahlt auf jeden Einsatz den vollen Betrag als Wetteinsatz, ohne dass ein prozentualer Anteil als Steuer abgezogen wird. Das ist ein grosser Unterschied zu Märkten wie Deutschland, wo 5 % Wettsteuer auf jeden Einsatz erhoben werden, und es ist ein Grund, warum deutsche Spielende die Schweizer Seite bevorzugen könnten, was regulatorisch aber durch die Wohnsitzregel ausgeschlossen ist.

Allgemeine Empfehlung: Bei konkreten Steuerfragen einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese allgemeine Aussage ist im Forschungsbestand direkt hinterlegt und sollte nicht durch allgemeine Ratschläge ersetzt werden, weil die Schweiz im Steuerrecht des Wettens ein Mosaik aus Bundesrecht, Kantonsrecht und Sonderfällen ist.

Häufige Fragen

Welche Wettanbieter besitzen in der Schweiz eine Bewilligung?

In der Schweiz besitzen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport eine Bewilligung für Sportwetten. Beide sind Inhaber einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Andere Marken, die in der Schweiz beworben werden, besitzen keine Schweizer Bewilligung und können jederzeit auf der Sperrliste landen.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Die Quote eines Anbieters lässt sich an der Marge messen, also am Anteil, den der Anbieter im Erwartungswert behält. Wer die Quoten aller Ausgänge eines Marktes nimmt und ihre Kehrwerte summiert, sieht, ob die Summe knapp über 1 liegt, was eine tiefe Marge anzeigt, oder deutlich darüber, was eine hohe Marge anzeigt. Für die Schweiz gibt es keine öffentliche Quote-Statistik der Gespa, so dass nur die subjektive Beobachtung am Markt bleibt.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, und welche Kriterien zählen dabei?

Die Frage nach dem «besten» Anbieter hängt davon ab, was gewichtet wird. Bei Bewilligung, Spielerschutz und Auszahlung im Schweizer Rahmen sind Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport die einzigen Optionen. Bei Quotenniveau ist die Vergleichsbasis schmal, weil kein dritter Anbieter in der Liste steht. Bei Auszahlungsgeschwindigkeit unterscheidet sich die persönliche Erfahrung, und die Auszahlung läuft bei beiden Anbietern über das Schweizer Bankkonto.

Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz pro Wette bei CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten. Bei Loterie Romande sind die Werte ähnlich, aber nicht im selben Umfang im Forschungsbestand dokumentiert, die in den Spielregeln von jeux.loro.ch publiziert sind. Für eine konkrete Wette sollte der Wettschein die anwendbare Limite anzeigen.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Internetprovider per DNS-Sperre blockieren müssen, Ende 2025 waren es 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch alternative Domains ersetzt, das Domain-Hopping. Wer in der Schweiz wohnt und bei einem ausländischen Anbieter spielt, betritt einen Rechtsraum, der nicht der eigene ist und im Streitfall nicht durch Schweizer Recht geschützt ist.

Weshalb sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Werbeaktionen und Boni brauchen nach Art. 75 Abs. 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Gespa hat 2025 für Loterie Romande 24 Zustimmungen erteilt und für Swisslos 8, eine sehr kleine Zahl im Verhältnis zur Anzahl internationaler Anbieter. Was angeboten wird, ist zudem eng umrissen: Boosts auf den Nettogewinn, Quotenboosts auf Pre-Match-Einzelwetten, Profitboosts auf ausgewählte Ereignisse. Kein Einzahlungsbonus, keine Gratiswette im internationalen Sinn.

Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»