Wo es die besten Quoten gibt: Schweizer Veranstalter im Vergleich

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa sowie die Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und Loterie Romande (Jouez Sport).

Ein Taschenrechner und ein Bleistift liegen auf einem Holztisch, daneben steht ein halb gefülltes Glas Wasser.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Quote ist nie einfach eine Zahl, die ein Anbieter auf ein Ereignis legt. Sie ist das Produkt aus zwei ganz verschiedenen Grössen: der Wahrscheinlichkeit, die der Veranstalter dem Ausgang beimisst, und der Marge, die er auf jeden gesetzten Franken einbehält. Wer die beste Quote sucht, sucht eigentlich das beste Verhältnis dieser beiden Grössen zueinander. Beide verändern sich von Markt zu Markt, von Anbieter zu Anbieter und mitunter von Stunde zu Stunde.

In der Schweiz ist die Auswahl enger, als der Suchbegriff vermuten lässt. Nur zwei Veranstalter haben eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles, was im Netz mit höheren Quoten wirbt, aber keine Schweizer Bewilligung hat, lässt sich von Schweizer Providern per DNS-Sperre ausblenden und nimmt am Schweizer Spielerschutz nicht teil. Wer die Quoten vergleicht, vergleicht darum nicht nur Zahlen, sondern zwei grundverschiedene rechtliche Rahmen.

Was eine Quote über Wahrscheinlichkeit und Marge verrät

Eine faire Wette auf einen Münzwurf, bei dem das Buch nichts behält, würde mit 2.00 gegen Kopf und 2.00 gegen Zahl quotiert. Wer 100 Franken auf Kopf setzt, erhält im Gewinnfall 200 Franken zurück, macht 100 Franken Profit; der Buchmacher nimmt 100 Franken ein und zahlt 100 Franken aus. Aus seiner Sicht ist das exakt das, was er eingenommen hat. Kein Gewinn, kein Verlust.

In der Realität quotieren Veranstalter den Münzwurf mit 1.90 zu 1.90. Was nach zwei Rappen Unterschied aussieht, ist eine Marge, die sich exakt ausrechnen lässt. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ergibt sich die Auszahlungsquote, also der Anteil der Einsätze, der langfristig an die Spielenden zurückfliesst, aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90). Das sind rund 95 Prozent. Was fehlt, sind etwa 5 Prozent – die Marge. Bei 100 Franken Gesamteinsatz auf beiden Seiten zahlt der Anbieter 95 Franken zurück und behält 5 Franken.

Diese 5 Prozent sind ein statistischer Mittelwert über sehr viele Wetten. Eine einzelne Wette kann mehr oder weniger verlieren; im Mittel verliert jeder gesetzte Franken etwa fünf Rappen an den Veranstalter. Genau das ist der Preis eines Wettrubons, gleichgültig wie attraktiv die Quote im Einzelfall aussieht.

Wahrscheinlichkeit als Schätzung des Veranstalters

Die andere Komponente der Quote ist die Wahrscheinlichkeit. Eine Quote von 5.00 entspricht rechnerisch einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent (1 geteilt durch 5.00). Eine Quote von 1.25 entspricht 80 Prozent. Der Veranstalter schätzt also, wie wahrscheinlich ein Ausgang ist, und drückt diese Schätzung in einer Zahl aus, die zugleich über den Gewinn entscheidet.

Diese Schätzung ist nie rohe Statistik. Sie enthält die Information, die der Veranstalter über Aufstellung, Form, Verletzungen und Spielplan hat. Sie enthält aber auch seine Erwartung darüber, auf welcher Seite die Mehrheit setzen wird. Wenn sehr viel Geld auf Heimsieg geht, muss er die Auswärtsquote anheben, damit auch Auswärtswetten attraktiv werden und das Buch im Gleichgewicht bleibt. Die Quote ist also gleichzeitig eine Aussage über die Welt und über das Buch des Anbieters. Wer nur die Zahl sieht, sieht weder das eine noch das andere.

Warum Quoten zwischen Anbietern nicht direkt vergleichbar sind

Eine höhere Quote heisst nicht automatisch mehr Gewinn. Wer die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel vergleicht, vergleicht zwei Bücher, die jeweils ihre eigene Marge eingepreist haben. Eine Quote von 2.10 bei Sporttip kann mehr wert sein als eine Quote von 2.20 bei einem ausländischen Anbieter – oder weniger, je nachdem, welche Marge der ausländische Anbieter verlangt und welche Märkte überhaupt angeboten werden.

Noch grundsätzlicher: Ausländische Anbieter quotieren in Märkten, die in der Schweiz gar nicht erlaubt sind – Eckstoss-Wetten, Karten-Wetten, eSports-Turniere, die nicht auf der Gespa-Liste stehen. Wer auf solche Märkte setzt, kann beim ausländischen Anbieter eine höhere Quote bekommen, hat aber keine Schweizer Bewilligung als Rahmen. Diese Differenz ist grösser, als die Quoten es sind.

Rechtslage in der Schweiz: was erlaubt ist und was nicht

In der Schweiz regelt das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), seit 1. Januar 2019 in Kraft, welche Spiele angeboten werden dürfen. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Das Bundesgesetz unterscheidet zwischen Grossspielen und Kleinspielen; Sportwetten sind ausdrücklich als Grossspiele eingestuft (Art. 3 lit. c und e BGS). Eine ausländische Lizenz – gleich aus welchem Land – hat in der Schweiz keine Wirkung.

Eine Steinbrücke führt im Frühnebel über einen Fluss, auf dem Fussweg ist niemand zu sehen.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Eine Bewilligung für ein Grossspiel braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Es gibt keine dritte Schweizer Bewilligung und keine Warteliste; weitere Anbieter sind nicht zugelassen. Wer mehr Auswahl sucht, findet sie nur ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Produktnamen Sporttip. Sie ist Veranstalterin für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein und stützt ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst 19 Kantone plus Liechtenstein: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie TI.

Die Loterie Romande führt die Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport und ist für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura zuständig. Sie unterhält rund 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Ein Online-Konto bei einem der beiden Veranstalter kann nur eröffnen, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Wer in Genf wohnt, kann nur bei Loterie Romande ein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, nur bei Swisslos. Eine schweizweite Bewilligung gibt es nicht – und keine Möglichkeit, durch eine Zweitadresse in den Genuss des anderen Veranstalters zu kommen.

Was eine Schweizer Bewilligung konkret bedeutet

Die Bewilligung bringt eine ganze Reihe von Schutzmechanismen mit, die bei ausländischen Anbietern fehlen. Anonymität oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen, das auf den Namen des Spielenden lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredit an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt damit notwendig auf identifizierte Konten, was die Rückverfolgbarkeit von Gewinnen und die Sperrmöglichkeit sichert.

Zugleich unterliegt das Angebot einer geschlossenen Liste: Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, gegenwärtig in der Version vom 10. September 2026. Was nicht auf der Liste steht, darf nicht angeboten werden. Eckstoss-Wetten, Karten-Wetten und eSports fehlen in dieser Liste; Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Rangwetten gibt es nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind grundsätzlich gesperrt.

Diese Geschlossenheit ist nicht in erster Linie eine Einschränkung für die Spielenden; sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Gespa überhaupt kontrollieren kann, was angeboten wird. Ohne geschlossene Liste gäbe es keine Aufsicht über die Märkte, und die Bewilligung wäre eine leere Hülse.

Ausländische Anbieter: was fehlt

Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft; aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schweizer Spielerschutz und keine Schweizer Aufsicht. Das ist der entscheidende Punkt: Die Plattform wirbt mit höheren Quoten und besserem Angebot, aber sie verkauft Wetten in einem Raum, in dem die Schweiz weder Verbraucherschutz noch Marktaufsicht gewährt.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomprovider per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt –, aber jeder Wechsel bringt das Risiko, dass Schweizer Spielende den Anbieter nicht mehr erreichen können, ohne VPN auszuweichen. Eine Sperre, die regelmässig umgangen wird, bleibt trotzdem eine Sperre: Wer ausweicht, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsraums, nicht innerhalb.

Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit Busse bis zu 500’000 Franken bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisspielguthaben aus Promotionen brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Boni, die ein ausländischer Anbieter ohne diese Zustimmung bewirbt, sind in der Schweiz nicht erlaubt – was ein Werbeversprechen ist, das im Inland nicht gilt.

Werbung und Besteuerung

Bei den Steuern sieht es so aus: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, der ab 1. Januar 2026 bei 1’071’000 Franken liegt (im Jahr 2025 waren es 1’070’400 Franken); der kantonale Freibetrag weicht ab, also je nach Kanton unterschiedlich. Über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden können. Die meisten Wettgewinne liegen deutlich unter dem Freibetrag; auf einem typischen Gewinn fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, sind aber je nach Kanton als Einkommen zu deklarieren – der Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz; nie behaupten, dass eine solche vom Einsatz abgezogen wird. Allgemeine Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Warum hohe Quoten das Verlustrisiko nicht senken

Hohe Quoten verleiten dazu, mehr zu setzen, weil das Verhältnis von Einsatz zu möglichem Gewinn grösser aussieht. Genau das macht sie gefährlich. Eine Quote von 5.00 wirkt attraktiv, weil das Fünffache winkt – aber sie entspricht einer impliziten Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent. Bei 20 Prozent Trefferquote über viele Wetten verliert ein Viertel des Einsatzes an die Marge, und über lange Strecken zeigt der Saldo nach unten. Eine hohe Quote verändert das Verhältnis nicht; sie verändert die Richtung des Geldes.

Mathematisch ändert sich nichts durch die Höhe der Quote. Die Marge ist im Verhältnis zur Quote kleiner, aber das Verhältnis von Marge zu Einsatz bleibt dasselbe. Wer 1’000 Franken in zehn Wetten zu Quote 5.00 setzt, riskiert 1’000 Franken und gewinnt im statistischen Mittel 800 Franken zurück – ein Verlust von 200 Franken, weil 20 Prozent der Wetten treffen und die Marge den Rest frisst. Eine hohe Quote ist also kein Vorteil, sondern eine andere Risikoverteilung.

Die eigentliche Stellschraube ist nicht die Quote, sondern das eigene Verhalten. Wer eine Verlustlimite setzt, senkt die Wahrscheinlichkeit, dass ein verlorener Abend den nächsten Tag ruiniert. Wer sich nach einer Verlustserie nicht selbst sperrt, läuft Gefahr, in eine Phase zu kommen, in der rationale Quoten keine Rolle mehr spielen.

Verlustlimiten und ihre Wirkweise

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei 9’999 Franken pro Periode; unter 21 Jahren sind es 1’000 Franken. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Damit hat jede Person, die spielen will, vor dem ersten Tipp drei Schieberegler gesetzt, die den maximalen Verlust pro Tag, pro Woche und pro Monat begrenzen.

Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes, mit derselben Logik: Senkung sofort, Erhöhung erst nach Karenzfrist. Das Gesetz sieht 24 Stunden vor; die Veranstalter wenden 72 Stunden an. Diese Differenz zwischen gesetzlicher Mindestfrist und Veranstalterpraxis ist kein Zufall: 72 Stunden sind eine längere Bedenkzeit, die eine spontane Erhöhung am Sonntagmorgen nach einer Samstagnacht-Verlustserie verhindert. Beide Systeme sind technisch durchgesetzt: Wer die Limite erreicht hat, kann nicht weiter spielen, bis die Periode abläuft.

Spielsperre und Sperrregister

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register ist behördenübergreifend: Eine Sperre bei Swisslos sperrt zugleich den Zugang zu Casinos und umgekehrt. Wer also bei einem Casino gesperrt ist, kann nicht über den Umweg Sporttip spielen – und umgekehrt.

Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbstgewählter Spielstopp von bis zu sechs Monaten muss vom Veranstalter angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt ist oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Die Aufhebungshürde ist bewusst hoch: Wer einmal gesperrt war und sich nach drei Monaten freischalten lassen will, muss sich mit einer Fachstelle auseinandersetzen, nicht nur mit einem Klick.

Dass die Sperre behördenübergreifend funktioniert, ist der grösste Unterschied zu ausländischen Anbietern. Eine Sperre in einem Curaçao-lizenzierten Buchmacher sperrt nur diesen Buchmacher; eine Sperre bei Swisslos sperrt den Zugang zum gesamten bewilligten Schweizer Glücksspielmarkt. Wer also in einem Moment der Einsicht sich selbst sperren will, erreicht damit tatsächlich den grössten Teil des Schweizer Marktes.

Wo der Spielerschutz versagt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt. Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist kein Werbeversprechen, sondern das, was an der Ladenkasse passiert ist. Wer auf den stationären Verkauf setzt, um den Schutz zu erhöhen, sieht sich mit dieser Zahl konfrontiert: Fast die Hälfte der Testkäufe an Verkaufsstellen scheiterte an der Alterskontrolle. Online-Registrierung mit Identitätsnachweis und Adressprüfung schliesst Minderjährige zuverlässiger aus, weil die Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden und die Person mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Das hat Folgen für die Praxis: Wer online spielt, hat den besseren Verifikationsrahmen; wer in der Verkaufsstelle spielt, hat den schlechteren. Wer Spielerschutz als Grund hat, die Verkaufsstelle dem Online-Pfad vorzuziehen, sieht sich mit dieser Statistik konfrontiert.

Wettmärkte und Wettarten in der Schweiz

Welche Wetten ein Veranstalter anbietet, ist in der Schweiz durch die Gespa-Liste eng begrenzt. Bei Sporttip umfasst das Programm die grossen Sportarten Fussball, Eishockey, Tennis und Basketball sowie eine Auswahl weiterer Wettbewerbe. Was fehlt, sind Randmärkte, die bei ausländischen Anbietern üblich sind: Eckstoss-Wetten, Karten-Wetten, exotische Spielerstatistiken, eSports-Turniere. Die Auswahl ist das Resultat einer regulatorischen Entscheidung, nicht einer verlegerischen.

Die Gespa-Liste wird regelmässig angepasst; die aktuelle Version datiert auf den 10. September 2026. Wer auf einen Markt setzen will, der nicht auf der Liste steht, hat bei Swisslos und Loterie Romande keine Möglichkeit. Wer ausländische Anbieter nutzt, kann dort zwar wetten, verlässt damit aber den Schweizer Rechtsrahmen. Die Liste ist also keine Geschmacksfrage, sondern die Grenze dessen, was in der Schweiz überhaupt stattfindet.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «Heimsieg» setzt, gewinnt bei Verlängerung nicht automatisch – die Wette gilt für 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht für das Penaltyschiessen. Solche Feinheiten stehen in den Spielregeln und sind Teil der Mechanik, die viele Spielende erst im Streitfall entdecken.

Einzelwette: Einsatz mal Quote

Die einfachste Wette ist die Einzelwette auf einen Ausgang eines einzelnen Ereignisses. Der Gewinn berechnet sich als Einsatz mal Quote: bei einer Quote von 2.10 und einem Einsatz von 50 Franken sind das 105 Franken Rückzahlung, davon 50 Franken Einsatz und 55 Franken Profit. Bei Sporttip wird die Rückzahlung zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – ein Detail, das bei kleinen Einsätzen unsichtbar bleibt, bei grösseren Einsätzen oder ungeraden Quoten sichtbar wird.

Eine Rechnung mit Einsatz 12 Franken und Quote 1.95 ergibt 23.40 Franken; auf zwei Stellen 23.40, abgerundet auf 5 Rappen unverändert. Eine Quote von 1.97 mit Einsatz 13 Franken ergibt 25.61 Franken, aufgerundet 25.61, abgerundet auf 5 Rappen 25.60 Franken. Was auf den ersten Blick nach Buchhaltung aussieht, ist die Norm: Schweizer Quoten werden auf fünf Rappen genau ausgewiesen, was bei häufigem Spielen den Unterschied zwischen 50 Rappen pro Monat und einem glatten Betrag macht.

Beispielrechnung: Marge bei einem ausgeglichenen Zweiwege-Markt

Was eine Quote über die Marge verrät, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 – also einem ausgeglichenen Markt, in dem beide Ausgänge als gleich wahrscheinlich gelten – ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent. Die übrigen etwa 5 Prozent sind die Marge des Veranstalters auf diesem Markt. Bei einem perfekt symmetrischen Buch ist die Rechnung exakt; in der Praxis weichen die Quoten minimal ab, und die Marge schwankt um wenige Zehntelprozent.

Das heisst: Wer auf einem solchen Markt 100 Franken setzt, bekommt im statistischen Mittel über sehr viele Wetten 95 Franken zurück. Die 5 Franken sind der Preis des Wettrubons. Diese Rechnung gilt für ein einzelnes Marktangebot; ein anderer Markt desselben Verlags kann eine höhere oder tiefere Marge haben. Je grösser die Marge, desto schlechter die Quote für gleiche Wahrscheinlichkeit – und desto grösser der Vorteil des Veranstalters über lange Strecken.

Die Rechnung verschiebt sich, wenn die Quoten nicht symmetrisch sind. Ein Markt mit Quoten 1.50 und 2.80 bringt eine Auszahlungsquote von etwa 97.7 Prozent und eine Marge von rund 2.3 Prozent – vorausgesetzt, das Buch des Veranstalters bleibt ausgeglichen. Eine tiefere Marge bedeutet mehr zurück für die Spielenden – allerdings nur, wenn die implizite Wahrscheinlichkeit mit der tatsächlichen Wahrscheinlichkeit übereinstimmt, was bei stark asymmetrischen Märkten selten der Fall ist. Wer die Marge vergleicht, vergleicht ein Aggregat; wer die Quote vergleicht, vergleicht eine einzelne Zahl, die von der impliziten Wahrscheinlichkeit und der Marge zugleich abhängt.

Grundlagen der Kombiwette: Gesamtquote und Mechanik

Bei einer Kombiwette werden mehrere Voraussagen miteinander verbunden. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: drei Voraussagen mit 1.80, 2.20 und 1.95 ergeben eine Gesamtquote von 7’722. Der Einsatz wird mit der Gesamtquote multipliziert; aus 10 Franken werden 77.22 Franken Rückzahlung bei einem Treffer aller drei Voraussagen. Bei der Loterie Romande umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Ein Torpfosten mit Netz steht im Gegenlicht auf einem leeren Fussballplatz, über dem Rasen liegt Nebel.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Verliert auch nur eine Voraussage, ist die ganze Kombiwette verloren. Die Höhe der Gesamtquote ist kein Ausgleich für das zusätzliche Risiko; sie ist nur die lineare Fortschreibung des gleichen Risikos über mehrere Ausgänge. Die Marge der einzelnen Märkte multipliziert sich mit, weshalb die implizite Wahrscheinlichkeit einer korrekten Kombiwette deutlich unter dem Produkt der Einzelwahrscheinlichkeiten liegt. Aus drei Ausgängen mit je 50 Prozent Trefferwahrscheinlichkeit wird nicht eine Kombiwahrscheinlichkeit von 12.5 Prozent, sondern eine effektive Wahrscheinlichkeit von etwa 11.4 Prozent bei einer durchschnittlichen Marge von 5 Prozent pro Markt. Der Unterschied ist klein, aber er skaliert mit jeder weiteren Voraussage.

Bei Sporttip gibt es einen Kombiboost auf den Nettogewinn, der nur online gilt und mindestens vier Voraussagen mit Einzelquote von je 1.50 verlangt. Der Bonus beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Der Boost ist in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt er. Es ist ein Bonus, der nur funktioniert, wenn alle Voraussagen treffen – also unter genau der Bedingung, die ohnehin am seltensten eintritt.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Heimsieg in Halbzeit eins und Heimsieg in Halbzeit zwei sind ohne diese Funktion kein zulässiger Tippschein. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Funktion zwingt die Spielenden, abhängige Ereignisse getrennt zu setzen – und verhindert damit eine Klasse von Wetten, bei denen die Gewinne rechnerisch hoch, die Trefferquote aber praktisch null wären.

Systemwette, Livewette und Cash-Out

Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass nicht alle gleichzeitig treffen müssen. Bei einem System 2 aus 3 gibt es drei mögliche Zweier-Kombinationen; wer zwei davon richtig hat, gewinnt diese Teilkombination. Bei einem System 3 aus 4 gibt es vier mögliche Dreier-Kombinationen. Die Systemwette reduziert das Risiko im Vergleich zur Kombiwette, weil einzelne Fehler nicht den Totalverlust bedeuten. Sie verteuert aber den Einsatz, weil jede mögliche Teilkombination bezahlt wird. Bei Sporttip ist der Höchsteinsatz für eine Systemwette 10’000 Franken, deutlich höher als bei Einzel- und Kombiwetten mit 1’000 Franken – der höhere Einsatz reflektiert die grössere Anzahl der bezahlten Teilwetten.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen bei Sporttip mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Schutzklausel gegen Spätwetten, die das Ergebnis schon kennen; sie macht das Livewetten riskanter für Spielende, die spät dran sind. Bei Loterie Romande ist Livewetten Teil des Angebots, allerdings nur innerhalb der erlaubten Bedacht-Märkte der Gespa-Liste.

Cash-Out ist bei Sporttip nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung verfügbar, vor Spielbeginn und live. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten – das Angebot ist eine Kulanz, kein Anspruch. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer auf Cash-Out setzt, um Verluste zu begrenzen, akzeptiert damit einen Abschlag auf den Endwert; wer ihn nicht nutzt, läuft die Wette bis zum Schluss – beides hat Vor- und Nachteile, und die Entscheidung gehört in die Wettstrategie, nicht erst am Spieltag.

Was bei Absage und Ungültigkeit passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die 48-Stunden-Frist ist kurz: Wer auf ein Spiel setzt, das am Samstag abgesagt wird, behält bei einer Nachholung am Dienstag die Wette, verliert aber bei einer Nachholung erst am Donnerstag die Voraussage in einer Kombiwette (Quote 1.00).

Bei Sporttip-Gewinnen, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen die Gewinne zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind kurz und formgebunden – eine E-Mail reicht nicht, ein eingeschriebener Brief ist nötig.

Die Schweizer Veranstalter und der Rest des Marktes

Wer in der Schweiz Sportwetten vergleicht, vergleicht zwei bewilligte Veranstalter und eine Reihe ausländischer Anbieter, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Die Tabelle ordnet die Akteure ein; was die einzelnen Punkte konkret bedeuten, steht in den Abschnitten oben. Was sich ändert, ist die konkrete Position auf der Gespa-Sperrliste: die Liste wird laufend aktualisiert, und Domains werden im Stundenrhythmus ersetzt. Wer den aktuellen Stand prüfen will, sieht direkt bei der Gespa nach.

Einordnung der Anbieter nach Bewilligungsstatus

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung, Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BC Game keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
BetFury keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
Cloudbet keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
Playzilla keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
Roobet keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
Betovo keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
AmunRa keine ausländische Lizenz nicht festgestellt
Bettilt keine ausländische Lizenz nicht festgestellt

Die Tabelle trennt die zwei bewilligten Veranstalter von acht ausländischen Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); das gilt unabhängig davon, ob eine Lizenz ausgewiesen ist oder nicht.

Swisslos Sporttip – der Standard für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt das grösste Sportwetten-Angebot der Schweiz, gemessen am Vertragsgebiet und an der Anzahl Kantone. Sporttip ist in 19 Kantonen plus Liechtenstein verfügbar; die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz im Vertragsgebiet, Volljährigkeit (mindestens 18 Jahre) und einen gültigen Ausweis, dessen Daten gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Eine Person darf sich nur einmal registrieren; wer gesperrt ist, wird abgewiesen. Der Mindesteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten beträgt 1 Franken, der Höchsteinsatz 1’000 Franken pro Einzel- oder Kombiwette und 10’000 Franken pro Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Bei Sporttip sind Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Ereignisses verfügbar, beide nur online und pro Wettenden einmal nutzbar. Im Livewetten-Bereich gilt die Wette unabhängig von der Übertragung, und Wetten nach Ereigniseintritt zählen mit Quote 1.00. Cash-Out ist nur vollständig und nur online verfügbar, mit allen Einschränkungen, die im entsprechenden Abschnitt beschrieben sind.

Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden innert drei Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen kostenlos, ab der dritten fällt eine Kommission von 3 Prozent an; die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar – was als Bonus beworben wird, lässt sich nicht als Geld abheben.

Verdienst. Sporttip liefert ein vollständig bewilligtes Angebot in 19 Kantonen plus Liechtenstein – mehr Reichweite gibt es in der Schweiz nicht. Wer über die grossen vier Sportarten hinaus wetten will, sucht anderswo; wer das Gespa-Programm akzeptiert, hat hier die vollständige Plattform mit deutschsprachigem Support.

Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Pendant

Jouez Sport ist das Sportwetten-Angebot der Loterie Romande und steht nur Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS offen. Online-Registrierung verlangt Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet und einen Identitätsnachweis. Der Mindesteinsatz beträgt online 2 Franken (in Verkaufsstellen 3 Franken, für Multiples 2 Franken), der Höchsteinsatz 500 Franken pro Einzel- oder Kombiwette; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens 7’500 Franken Einsatz enthalten. Damit ist die Online-Einsatzlimite halbiert gegenüber Sporttip; wer höhere Einsätze plant, muss die Wetten staffeln.

Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt 300’000 Franken, für alle Gewinne eines Multiples zusammen 1’000’000 Franken. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Damit ist die Obergrenze der Gesamtquote deutlich höher als die typischen Multi-Sieger-Quoten; sie liegt vor allem als Sicherheitsventil gegen Fehlberechnungen. Die Loterie Romande ist nach demselben Rahmenwerk wie Swisslos organisiert und untersteht der Gespa.

Wofür er steht. Für Westschweizer Spielende mit regionalem Bezug ist Jouez Sport die einzige bewilligte Adresse, mit 2’350 Verkaufsstellen und einem französischsprachigen Angebot. Die halbierte Online-Einsatzlimite gegenüber Sporttip schmerzt nur, wer mit hohen Einsätzen plant – die meisten privaten Spielenden liegen deutlich darunter.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die folgenden Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt und können auf der Gespa-Sperrliste stehen. Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Spielende sie im Netz finden und ihre Werbung sehen; was sie konkret bieten, lässt sich aus den Angaben auf der Plattform selbst ableiten.

BC Game

BC Game wirbt mit Krypto-Wetten und vergleichsweise hohen Quoten; eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, eine allenfalls ausgewiesene ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Bezahlung läuft in Kryptowährungen, die das Schweizer Recht nicht als Bank- oder Postkonto anerkennt – Auszahlungen auf ein Schweizer Konto sind nicht möglich, und das Verbot von Kredit an Spielende greift bei Krypto-Buchmachern ins Leere. Schweizer Spielende können sich nicht an die Gespa-Sperre anschliessen lassen, weil der Anbieter nicht am Sperrregister teilnimmt.

Was bleibt unter dem Strich. Eine Krypto-Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wer Gewinne in Kantonen mit strenger Praxis nicht deklariert, riskiert eine Nachversteuerung; wer den Schweizer Sperrschutz will, findet ihn hier nicht.

BetFury

BetFury ist ein weiterer Krypto-nativer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die gleichen Einschränkungen wie bei BC Game greifen: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Sperre, kein Schweizer Schutz bei Streit. Die Plattform wirbt mit Bonusprogrammen, die in der Schweiz beworbene Gratisspielguthaben-Genehmigung der Gespa nicht haben und damit gegen Art. 74 Abs. 3 BGS verstossen, wenn sie auf Schweizer Spielende zielen.

Was es konkret heisst. Ein beworbener Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, dessen Bonusprogramme genau das Risiko sind, das die Gespa-Sperre gerade verhindern will. Der «Bonus» ist hier das Risiko, nicht der Schutz.

Cloudbet

Cloudbet gehört zu den länger bestehenden Krypto-Buchmachern und wird oft für höhere Quoten bei Randmärkten genannt. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, die Gespa-Sperre kann die Domain jederzeit treffen, und ein Streit wird nach den Bedingungen des Anbieters ausgetragen, nicht nach Schweizer Recht.

Was der Anbieter bringt. Randmärkte ausserhalb der Gespa-Liste und eine längere Marktgeschichte. Den vollständigen Schweizer Schutzrahmen gibt es nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern.

Playzilla

Playzilla gehört zu den neueren fiat-basierten Buchmachern mit Sportwetten- und Casino-Angebot. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Auszahlung auf ein Schweizer Konto eine Frage der Bedingungen des Anbieters; eine Schweizer Aufsicht über faire Quoten und Spielsucht-Schutz fehlt. Playzilla kann auf der Sperrliste stehen.

Was bleibt. Eine gewohnte Buchmacher-Oberfläche ohne Schweizer Aufsicht. Die Plattform entspricht Quoten, aber niemand prüft sie nach – nicht die Gespa, nicht eine Schweizer Verbraucherstelle.

Roobet

Roobet ist ein Anbieter mit Spielothek-Charakter und Sportwetten-Sektion, ohne Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen; eine Spielsperre bei Swisslos sperrt nicht den Zugang zu Roobet.

Was die Plattform ist. Ein Schlupfloch zur Schweizer Spielsperre. Wer bei Swisslos gesperrt ist, kann hier weiterspielen – und genau das ist der Grund, warum die Gespa die Sperrliste führt.

Betovo

Betovo gehört zu den Buchmachern, die mit klassischen Sportquoten und Bonusprogrammen werben. Die Schweizer Bewilligung fehlt; die Sperrliste kann jederzeit zugreifen. Bei Verfahren gegen den Anbieter in der Schweiz können Einsätze und Gewinne eingezogen werden (Art. 130 BGS).

Was die Plattform kostet. Bonusprogramme, die in der Schweiz nicht zulässig sind. Im Ernstfall sind die «Boni» wertlos, und die Sperrliste kann jederzeit zuschlagen.

AmunRa

AmunRa ist ein internationaler Anbieter mit Sportwetten und Casino, der mit Themenwelten und Bonusprogrammen wirbt. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt die Plattform aus Sicht der Gespa ein unerlaubter Anbieter, der auf die Sperrliste gesetzt werden kann. Schweizer Recht greift erst, wenn ein Verfahren gegen den Anbieter eröffnet wird – was selten vorkommt, weil die Anbieter ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben.

Was Themenwelt ersetzt. Keine Lizenz. Wer Schweizer Aufsicht will, hat nur die zwei Veranstalter; alles andere ist Werbung, die in der Schweiz nicht sein dürfte.

Bettilt

Bettilt gehört zu den etablierten internationalen Buchmachern mit Sportwetten. Auch hier: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Plattform kann ihre Quoten und Bedingungen jederzeit ändern, ohne dass Schweizer Spielende eine Anlaufstelle haben.

Was breite Auswahl kostet. Den vollständigen Schweizer Schutz. Die Auswahl an Wetten ist real; was die Schweiz am Wetten ausmacht – Spielsperre, Verlustlimiten, Sperrregister – fehlt.

Häufige Fragen

Welcher Wettanbieter hat in der Schweiz die besten Quoten?

In der Schweiz gibt es nur zwei bewilligte Veranstalter: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport. Welcher von beiden die höhere Quote für ein bestimmtes Ereignis anbietet, wechselt von Markt zu Markt; es gibt keinen pauschal besseren Anbieter. Ausländische Buchmacher werben mit höheren Zahlen, haben aber keine Schweizer Bewilligung, keinen Schweizer Spielerschutz und keine Schweizer Anlaufstelle bei Streit.

Was bedeuten Quoten bei Sportwetten eigentlich?

Eine Quote ist das Verhältnis von Einsatz zu möglichem Gewinn. Eine Quote von 2.10 heisst: 10 Franken Einsatz werden bei einem Treffer zu 21,00 Franken zurückgezahlt, 11 Franken Gewinn inklusive. Hinter jeder Quote steht eine implizite Wahrscheinlichkeit (1 geteilt durch die Quote) und eine Marge, die der Veranstalter einbehält. Die Quote ist also gleichzeitig Aussage über das Ereignis und über die Marge des Anbieters.

Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz. Bei Sporttip wird die Rückzahlung zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombiwette werden die Einzelquoten zur Gesamtquote multipliziert; aus drei Quoten von 1.80, 2.20 und 1.95 wird 7’722, und 10 Franken Einsatz werden zu 77.22 Franken Rückzahlung. Verliert eine Voraussage, ist die ganze Kombiwette verloren.

Wie entstehen die Quoten und was ist die Marge?

Quoten entstehen aus einer Schätzung der Wahrscheinlichkeit des Ausgangs und der Marge, die der Veranstalter einbehalten will. Bei einem Zweiwege-Markt mit beiden Quoten 1.90 ist die Marge rund 5 Prozent: 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90) sind etwa 0.95 Auszahlungsquote, 5 Prozent Marge. Eine tiefere Marge bedeutet mehr zurück für die Spielenden, aber nur, wenn die implizite Wahrscheinlichkeit stimmt – was bei stark asymmetrischen Märkten selten der Fall ist.

Welche Höchstgewinne gelten bei Jouez Sport?

Bei Loterie Romande beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette 300’000 Franken, für alle Gewinne eines Multiples zusammen 1’000’000 Franken. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Inhalt erstellt vom Team «Wettvergleichinfo.com»